Anwalt verlangt Geld für nichts

8. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go603942-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verlangt Geld für nichts

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem und zwar geht es darum, dass mein Anwalt 500 Euro für keine Ahnung was verlangt. Meine Eltern wollten die Einbürgerung unbedingt durch den Rechtsanwalt beantragen. Wir hatten Anträge ausgefüllt und abgegeben bei der Kanzlei. Später hatte es sich herausgestellt, dass diese Anträge erst 1,5 Jahre später bei der Einbürgungsstelle eingegangen sind (Stempel hats verraten). Okay. Wir dachten vielleicht war das unser Fehler (nein). Dann bekamen wir Brief, dass wir noch viele weitere Unterlagen abgeben müssen. Wir haben alles gesammelt und bei der Kanzlei abgegeben. Die Zeit verging, ich rufte dort ab und zu an um zu fragen wie es dort läuft mit der Sache. Es hieß immer "Wir fragen und dann melden wir uns". Die hatten sich nie gemeldet. Heute vor einer Woche habe ich die Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsstelle direkt angerufen und gefragt was mit der Sache ist. Sie sagte..."Ich habe nur Ihre Anträge, aber keine weitere Dokumente wonach ich vor ca. 1 Jahr gefragt hatte.". Ich war soo sauer. Dann rufte ich die Kanzlei an, die sagten "Doch wir haben die abgeschickt" blabla. Ich habe hin und her angerufen und konnte nicht feststellen wer lügt. Aber wieso sollte die Frau bei der Einbürgerungsstelle lügen? Als ob sie nichts Besseres zu tun hat. Sie meinte "vielleicht haben sie das an die falsche Adresse geschickt". Was durchaus möglich ist. Sehr unkompetente Kanzlei. Sowas erlebe ich das erste Mal. Ich habe bei der Kanzlei alle unsere Unterlagen abgeholt und meinte, dass ich das alleine erledigen werde. Paar Tagen später bekommen wir Brief mit der Summe 500 Euro. Unverschämt.

Was denkt ihr? Was kann man überhaupt in dieser Situation machen?
Danke im Voraus!

-- Editiert von go603942-78 am 08.03.2022 05:51

Was denn, so teuer?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von go603942-78):
Was denkt ihr? Was kann man überhaupt in dieser Situation machen?
Zahlen. Oder auf den Mahnbescheid warten. Vor Gericht ziehen. Dann (mehr) zahlen. (Weil der Anwalt eine Leistung erbracht hat und die hast Du nunmal zu bezahlen.)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Zitat (von go603942-78):
Was kann man überhaupt in dieser Situation machen?

Angesichts der hingezimmerten Textwand, könnte ma überlegen, dass Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen.

Der Anwalt ist tätig geworden, bedeutet er hat sich eine entsprechende Vergütung verdient.

Die Frage ist, was rechnet er im Detail ab. Wenn wir das kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33967 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von go603942-78):
Was denkt ihr?
Ich meine:
- Wenn du keine Ahnung hast, schau auf die Rechnung. Dort steht es. FALSCHINFORMATION GELÖSCHT Er ist fertig mit seiner Arbeit.
- Wenn deine Eltern die Einbürgerung gern von einem Anwalt erledigt haben wollten, dann war das ihr gutes Recht. Du kannst deinen Eltern die Rechnung präsentieren, evtl. beteiligen sie sich daran.
- Falls der Anwalt die Anträge tatsächlich so spät eingereicht hat, und dann evtl. auch noch weiter gepennt hat, ist das sehr ärgerlich.

Was ich tun würde?
ICH würde prüfen. Ich hätte jetzt allen Schriftverkehr und könnte *Fehler* zuordnen. Falls es die Kanzlei war...
ICH würde dann die *Verschlampung* zum Anlass nehmen, die Rechnung nicht in voller Höhe zu bezahlen.
ICH würde dazu aber schriftlich erklären, warum nicht 500,- bezahlt werden.
Das wäre mein Versuch.
ICH würde abwarten, ob er sich nach der bezahlten Teilsumme nochmal meldet...
Wie viel ich bezahle, würde ich aus der Rechnung ermitteln. (FALSCHINFORMATION GELÖSCHT)



-- Editiert von Moderator am 09.03.2022 07:38

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wäre mein Versuch.

Ein so ziemlich kontraproduktiver Versuch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33967 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein so ziemlich kontraproduktiver Versuch ...
Das kann man jetzt nicht wissen.
ICH weiß nur, dass solcher Versuch schon >1mal Erfolg hatte. Kommt deshalb auf den Anwalt an und auf die Kommunikation mit diesem.
Nicht auf die MwSt oder die Pauschale.

Selbstverständlich kann man über Details diskutieren. Man kann auch einen anderen Anwalt damit beauftragen, zu prüfen, ob die Rechnung des ersten in voller Höhe zu begleichen sei. Möglich ist auch das.

ICH würde es zunächst SO wie oben dargestellt versuchen. Denn ICH würde ja den Anwalt kennen, den ich vor Zeiten mal beauftragt hatte.

Habe ich ein Einzel-Abo auf rot fett?
Man stelle sich vor, alle nach Meinung des Moderators *falschen* Infos würden in > 40 Unterforen rot fett gelöscht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go603942-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist, was rechnet er im Detail ab. Wenn wir das kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


- 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RGV 393,9 Euro
- Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RGV 20 Euro
- 19% MwSt. gem. 7008 VV RGV 78,64 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Das dürfte einem Streitwert von ca. 4000 EUR entsprechen - das erscheint mir nicht übertrieben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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