Anwalt verlangt Geld für niemals stattgefundene Prozesse und hat dieses auch noch vor Gericht erstri

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.07.2018 22:45:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verlangt Geld für niemals stattgefundene Prozesse und hat dieses auch noch vor Gericht erstri

Guten Tag.
Es geht hier um einen etwas seltsam anmutenden Fall. Mein Sohn wurde zweier schwerer Verbrechen, von zwei verschiedenen "Damen" beschuldigt.
Das erste Verfahren wurde schon in der Beweisaufnahme vom Staatsanwalt eingestellt wegen offensichtlicher Falschaussagen der ersten "Dame".
Das zweite Verfahren wurde dann vorm Landgericht Osnabrück komplett durchgezogen, wohl auch nur, weil der Vorsitzende Richter einfach nicht Glauben konnte, was da für eine Super schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei geleistet worden war, denn hätten die Beamten korrekt ermittelt, wäre es niemals zu diesem Prozess gekommen. (8 Beamte wurden vor Gericht von den 2 Richtern und den beiden Schöffen komplett zerlegt!)
(3. Große Strafkammer)

Aber jetzt komme ich zum eigentlichen Problem. Mein Sohn hatte in seiner ersten Panik, als die Anzeigen eingingen, einen hier ansässigen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt.

Dieser tat nichts, aber verlangte plötzlich, das mein Sohn doch sein Auto verkaufen solle, damit er schneller an sein Geld kommt. (Kurz vor Weihnachten, oh jaaaa)
Es wurde dann immer abstruser mit den Geldforderungen dieses Anwaltes, der wohl dachte, einen wirklich in Panik geratenen Mandanten so richtig ausnehmen zu können. Das ganze gipfelte dann darin, das es dieser Anwalt so gerade eben schaffte, eine Unvollständige Ermittlungsakte des Falles anzufordern.
Ansonsten tat er Nichts! Es kam, wie es kommen musste, der Anwalt legte meinem Sohn ein Schuldanerkenntnis zur Unterschrift vor. Dieser Unterschrieb unter dem Druck des Anwaltes. Denn dieser sagte ihm, er würde das Mandat niederlegen, wenn er das nicht Unterschreiben würde und dann würde er ins Gefängnis kommen!

Am nächsten Tag erzählte mir mein Sohn dann die ganze Geschichte, gestützt von den Aussagen seiner damaligen Freundin, die die ganze Zeit mit dabei gewesen war.
Er widerrief dann das Schuldanerkenntnis am nächsten Tag. Inklusive der Begründung, das dieses nur durch den Druck des Anwaltes zustande gekommen war. Das Verhältnis war dermaßen zerüttet, das nur noch eine Beendigung des Mandates in Frage kam.
Dieser Anwalt nahm sich jetzt selbst einen Anwalt (hört hört) und zerrte meinen Sohn vor das Amtsgericht, bei dem gerade dieser Anwalt jeden Tag ein und ausging und natürlich jeden Richter persönlich kannte.
Mein Sohn konnte sich keinen Anwalt leisten und ging allen Ernstes tatsächlich allein zum Gericht.
Urteil: Auch wenn die Prozesse niemals von diesem Anwalt geführt wurden, gilt das Schuldanerkenntnis und mein Sohn muss zahlen. Sind ja nur schlappe 5800 Euro für NICHTS!

Ein Widerruf des Schuldanerkenntnis und die dazu gehörende Begründung ließ der Richter am Amtsgericht selbstverständlich nicht gelten... Die Freundin meines Sohne wurde gar nicht erst gehört!

Natürlich lässt mein Sohn die Widerrufsfrist verstreichen und bekommt prompt eine Kontopfändung reingeballert. Dieser Anwalt kassiert jetzt tatsächlich 5800 Euro für gar nichts, denn den Prozess in Osnabrück hat ein Strafverteidiger aus München mit Pauken und Trompeten für meinen Sohn gewonnen.

Dieser spezielle Strafverteidiger hat sich selbst absichtlich als Pflichtverteidiger angeboten!!! Vielen Dank. Das war ein sehr feiner Zug und ich bin diesem Mann sehr Dankbar dafür. Aber mein Sohn tat Ihm unendlich Leid und er wusste das mein Sohn mittellos war, da er durch die weit gestreuten Gerüchte sogar seine Arbeit verloren hatte.

Kann man denn gegen diesen Anwalt und diesen offensichtlichen Betrug gar nichts unternehmen?

Er Kassiert für Prozesse, die er nie geführt hat 5800 Euro?? Das "Urteil" ist Rechtskräftig, klar!
Nur die Grundlage, WIE dieses "Urteil" zustande gekommen ist, ist schon einmalig.

Ich fasse es nicht. Klar, ich fragte meinen Sohn schon des öfteren, ob er vielleicht ein bisschen ZU Naiv ist.
(Das ist jetzt die komplett schmeichelhafte Umschreibung dessen, was ich Ihn tatsächlich fragte...)

Vielen Dank

KK

Was denn, so teuer?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Rechtskräftiges Urteil ist schonmal schlecht und keiner hier weiß, was in der Urteilsbegründung steht oder welche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Ab 5000 € Streitwert ist eigentlich das LG zuständig.

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#2
 Von 
guest-12313.07.2018 22:45:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow! Vielen Dank, das war fix! DAS hilft schon einmal sehr. Aber wie schon gesagt: Hier geht ein Anwalt, der den Richter persönlich kennt, gegen einen Nobody, den niemand kennt, vor einem Amtsgericht gegen eine UNMÖGLICHE Forderung vor. Der Nobody kann sich keinen Anwalt leisten, der seine Rechte vertritt und so kommt es zu einem, ja sagen wir mal, Kenia Urteil? Im Klartext: Ich erhalte von einem Autohändler eine Rechnung für ein Auto, das ich nur Probe gefahren, aber laut Autohändler, laut Wurschtelvertrag, gekauft habe. Ich trete innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen (schon am nächsten Tag!) von dem Wurschtelvertrag zurück. Ich habe das Auto gar nicht, nur die Rechnung über das Auto vom Händler. Der geht mit mir vor "Gericht" und ein "Richter" entscheidet: Du musst zahlen, aber das Auto habe ich deswegen trotzdem nicht, das behält der Autohändler. Ich schätze, das war die wohl deutlichste Schilderung dieses Falles? Die Frage war eindeutig: WAS kann man in diesem Land gegen solch einen vorsätzlichen Betrug machen? Man soll für etwas Zahlen, was man gar nicht hat, nicht bekommen hat und gar nicht existent ist! Jemand anderes hat diesen Prozess geführt und gewonnen. Ein Fachanwalt eben. Aber der Feld, Wald und Wiesen Anwalt will Geld für etwas, das er niemals getan hat und das "Gericht" gibt Ihm Recht? Urteilsbegründung? Du zahlen! Das ist alles! Kein Spaß, das ist Todernst.

Urteilsbegründung?

Der Angeklagte wird zur Zahlung von 5800 Euro verurteilt! Fertig...

Noch Fragen?

KK

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Rechtskräftiges Urteil ist schonmal schlecht

Die Frage ist das Urteil schon rechtskräftig?
Wenn ja, ist der Drops schon zu 99% gelutscht.



Zitat (von Multitrav):
Er Kassiert für Prozesse, die er nie geführt hat 5800 Euro??

Auch wenn er nicht im Prozess tätig war, kann er diesen unter bestimmten Umständen abrechnen.

Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Multitrav):
Ich trete innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen (schon am nächsten Tag!) von dem Wurschtelvertrag zurück

So eine Frist gibt es in Deutschland nicht.



Zitat (von Multitrav):
Der Nobody kann sich keinen Anwalt leisten, der seine Rechte vertritt

Doch, hätte er können, dafür gibt es Prozesskostenhilfe.



Zitat (von Multitrav):
WAS kann man in diesem Land gegen solch einen vorsätzlichen Betrug machen?

Sich rechtzeitig und richtig wehren.
Wenn man da nicht macht, gilt "Pech gehabt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

1. Im Strafrecht sind Honorarvereinbarungen üblich. Diese Verträge werden frei ausgehandelt und sind in der Regel nicht von einer mündlichen Verhandlung abhängig. Der mögliche Mandant kann sie unterschreiben oder es lassen und sich einen preiswerteren Anwalt suchen oder ganz drauf verzichten und auf die staatlichen Ermittlungsbehörden vertrauen. All das ist seine Entscheidung.

2. WEnn es um einen Betrag von über 5000 € geht/ging, dann war entweder das Landgericht zuständig, mit Anwaltszwang und mündlicher Verhandlung und Möglichkeit zur Stellungnahme, oder aber es wurde ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt und erlassen. Dieses verkürzte Verfahren beinhaltet keine materiell-rechtliche Prüfung des Sachverhalts. Das Verfahren wird dann an das zuständige (Land)Gericht abgegeben, wenn sich der Beklagte dagegen wehrt. All das ist aber mit Gebrauchsanleitung den Unterlagen zu entnehmen (inkl. Fristen u.s.w.), die dem Betroffenen übersandt wurden. Lesen muss er allerdings alleine. Wenn er das nicht tut, die Fristen verstreichen lässt, dann ist das sein Problem.

wirdwerden

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Multitrav):
WAS kann man in diesem Land gegen solch einen vorsätzlichen Betrug machen?
Ich kann keinen Betrug erkennen. Natürlich ist das alles sehr ärgerlich, aber der Sohnemann sollte sich angewöhnen Verträge durchzulesen bevor er diese unterschreibt. Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten. Wenn 5800€ Honorar vereinbart wurden, dann ist das so. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht gibt es für solch einen Vertrag nicht.

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Dieser Anwalt nahm sich jetzt selbst einen Anwalt (hört hört)"

E0igentlich sehr vernünftig, denn in eigenen Sachen sollte man sich nicht selbst vertreten, sonst gipfelt es in emotionsgeladen Schreibereien (siehe oben). Das "hört, hört" liegt als völlig neben der Sache.

Gemacht hat der Anwalt auch etwas (Akte abgefordert), so dass der Gebührenanspruch dem Grunde nach besteht (Ein Blick ins Gesetz wirkt da Wunder).

Ob die Höhe zutrifft, kann man nicht beurteilen. Aber wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt (die Zwangsvollstreckung spricht dafür), spricht auch für die Höhe schon Einiges, ist aber mangels Kenntnisse der Gesamtumstände nicht beantwortbar.

Und bevor man dann den Anwalt (vielleicht unberechtigt) angreift, sollte man ggfs. erst einmal ruhig und sachlich nachdenken, das Urteil zu der Gebühren lesen und dann überlegen, wer was so alles falsch gemacht hat. Manchmal führt das zu verblüffenden Ergebnissen.

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.07.2018 22:45:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Huh! Hier sind tatsächlich alles nur echte Spezialisten unterwegs. Aber leider liegen diese alle Falsch, sorry! Es wurde eine Anzeige wegen Betruges erstattet gegen den Anwalt, der anscheinend schon des öfteren genau so gegen viele seiner Klienten vorgegangen ist. Fazit. Er versucht für etwas Geld zu erzwingen, das er niemals geleistet hat. Dieser Fall wird jetzt vor dem LG Osnabrück verhandelt. Dieser "Feld Wald und Wiesen Vertreter", der nur darauf aus ist, allein durch seine strahlende Inkompetenz die Mandanten über den Tisch zu ziehen, sieht sich jetzt, nach einem Öffentlichen Aufruf der Geschädigten, einem Prozess gegenüber, der Ihm nicht nur die Hosen, sondern alles andere auch, herunterziehen wird! Betrug ist Betrug, Egal ob dieser von einem "Anwalt", oder von einem Bürger begangen wurde. Andere Anwälte (sic) haben sich bereits von Ihrem "Kollegen" weit Distanziert, weil... Zitat: "Das ist mehr als ein Unmögliches verhalten, welches dem Berufsstand der Anwälte mehr schadet, als jeder verlorene Prozess es jemals könnte!" Zitat ende. Die Anwaltskammer Oldenburg ist ebenfalls im Bilde und: Zitat: " Not Amused"

Hier liegt ein Offensichtlicher Fall von Betrug vor. Sorry an alle, die immer meinen, alles gesehen und verstanden zu haben. Betrug ist Betrug und bleibt es auch. Ich KANN kein Geld für etwas verlangen, das ich niemals geleistet habe. Deutschland ist doch nicht Kenia. Ganz offensichtlich nicht!

Da spielen auch keine Richterkumpels eine Rolle. Das LG Osnabrück rückt diese Feld, Wald und Wiesen Richter wieder in das Licht, in welches diese auch gehören. Zwielicht? Nur eine Frage, mehr nicht!

Gute Nacht

Ich schreibe wieder, wenn der Prozess gegen den Betrüger vorbei und dieser aus der Anwaltskammer ausgeschlossen ist.

KK

Götter gab es mal, aber die gingen, als das Recht kam!


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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Amen.

Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Na das sind ja erstaunlich rasante Entwicklungen innerhalb eines Tages.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wieso sollten ALLE falsch liegen, die dir mit Rat zur Seite standen? Selbst den Anwalt hast du quasi angegriffen und er wird es wohl wissen.

Manchmal muss man auch einsehen, dass man selbst falsch liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Multitrav):
Es wurde eine Anzeige wegen Betruges erstattet gegen den Anwalt,

1. Eine Anzeige ist noch lange kein Urteil, eine Verhandlung auch nicht.
2. Das ist Strafrecht, das hat mit der zivilgerichtlichen Klage und der Vollstreckung nichts zu tun.



Zitat (von Multitrav):
Dieser Fall wird jetzt vor dem LG Osnabrück verhandelt.

Und hat man schon die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung beantragt?
Wenn alles so eindeutig ist, sollte das damit dann ja keine Probleme geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Aber leider liegen diese alle Falsch, sorry!

Niemand liegt hier falsch. Es wurde mehr als einmal deutlich auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Niemand kennt den Vertrag selbst, der da unterschrieben wurde.
2. Wenn Urteil und abgelaufene Fristen, ist vorläufig jeglicher Zug abgefahren
3. Wer mittellos ist, kann PKH beantragen und sich dann vernünftig vor Gericht samt Anwalt vertreten lassen
4. Niemand hier weiß, was der Anwalt vor Gericht behauptet hat und was dort vom Sohnemann vorgetragen wurde
5. Das Anfordern einer Akte ist eine Leistung, für die der Anwalt eine Gebühr verdient. Selbst wenn er sonst wirklich nichts gemacht hat. Ob die Honorarhöhe gerechtfertigt ist, darüber hat sich hier niemand ein Urteil gebildet, da die Details fehlen. Das heißt nicht, dass wir hier gesagt haben, das sei alles korrekt und in der Höhe korrekt. Um Gottes Willen...

Im übrigen sind einem sehr nahestehende Personen nur bedingt hilfreich als Zeugen. Das nur am Rande.

Um den Gedanken mal zu Ende zu spielen: Wenn (Konjunktiv!) der Anwalt beispielsweise wirklich gelogen hat, vor Gericht hinsichtlich seiner Leistungen, ist das sehr wohl Betrug. Sogar Prozessbetrug. Das kann ihm die Zulassung kosten. Ob dem so war, weiß hier niemand, denn wirkliche Details hast du nicht benannt.

Und wird der Anwalt verurteilt, kann das ursprüngliche Urteil durchaus im nachhinein aufgehoben werden, denn ein auf Prozessbetrug basierendes Urteil ist eine der wenigen Momente, wo der Grundsatz "Einmal vorbei ist vorbei" aufgehoben ist. Stichwort Restitution.

Es ist verständlich, dass du sauer bist, wenn man sich in dich hineinversetzt und annimmt, das war alles so. Aber das rechtfertigt nicht, dass du
A) Nicht nüchtern liest und wertest, was du hier für Hinweise bekommst
B) Alle hier als unwissend und unfähig abstempelst, erst Recht, nachdem du wesentliche Details einfach nicht schilderst

Niemand hier kennt den Anwalt und weder die Laien hier, noch die Profis hier, haben irgendein Bedürfnis, etwas zu vertuschen oder ähnliches. Hier gilt auch nicht das Motto "Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..." Ja, manche Anwälte begehen Straftaten und sind nicht nur in Grauzonen unterwegs, sondern regelrechte Abzocker. Ja, so welche verdienen es, verfolgt, verurteilt zu werden und ihre Zulassung zu verlieren.

Auch willst du nicht akzeptieren, dass dein Sohnemann einen Haufen Fehler gemacht hat. Und wenn du mal zurück auf eine sachliche Ebene kommst, solltest du das sehen. Denn eines ist mal ganz klar: Dein Sohnemann hat mehrfach in Panik vollkommen falsch gehandelt und sich damit mehr Probleme einebrockt, als es hätte haben müssen. Das passiert oder ist menschlich, aber die Aufgabe ist doch auch, dass dein Sohnemann daraus lernt. Dass er sich bei der nächsten Panik nicht mehr zu Kurzschlussreaktionen hinreißen lässt, dass er sich nüchtern und sachlich Rat holt, was er nun tun kann. Dass er dann nicht blind in Panik Verträge unterschreibt.

Achja: Die "Damen" wurden strafrechtlich verfolgt? Denn wer absichtlich bei der Polizei lügt, um jemandem etwas auszuwischen, der begeht seinerseits Straftaten. Und er macht sich ggf. zivilrechtlich für etwaigen Schaden haftbar. Auch das Verbreiten von Gerüchten, die zum Jobverlust führen, kann solche Personen teuer zu stehen kommen. Wobei hier die Schwierigkeit besteht, den kausalen Zusammenhang zwischen Jobverlust und Gerüchten/ vorsätzlichen Falschanschuldigungen zu beweisen. Ggf. kann man das, ganz nüchtern betrachtet, mal mit dem nun seriösen vertretenden Anwalt besprechen.


-- Editiert von mepeisen am 15.07.2018 09:30

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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