Anwalt verlangt Rechnung ohne Mandat!

12. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verlangt Rechnung ohne Mandat!

Hallo zusammen,

ich hatte ein Strafverfahren anhängig und wollte einen Anwalt beauftragen. l
Er hat kurz mit mir telefoniert und meinte es kostet 750€ für das gesamte Strafverfahren plus MwSt. Er meinte er beanragt Akteneinsicht. Ich war unsicher und meinte ich überlege es mir noch. Er meinte, er stoppt den Vorgang. Habe ihm dann kurz per WhatsApp geschrieben, dass er den Vorgang fortführen soll. Er meinte er beantragt Akteneinsicht und schickt mir dann die Dokumente.

30Min später hat er mir alles geschickt.

Honorarvereinbarung, Vollmacht, eine Kopie des Schreibens an das Polizeirevier bzgl. Polizeiakte und eine Rechnung über 750€ für das GESAMTE Strafverfahren + 12€ Akteneinsichtsgebühr.

Ich habe ihm daraufhin geschrieben das ich einen anderen Anwalt gefunden habe und er den Vorgang stoppen soll. Er hat sich nicht mehr gemeldet.,

Die Akteneinsicht hat er letztendlich auch nicht bekommen, da er keine unterschriebene Vollmacht von mir hatte. Das weiß ich, weil dieser Vorfall auch in der Führerscheinakte steht und ich diese vorliegen habe.

Jetzt kam 4 Monate später die Zahlungserinnerung über die 750€?

Er hat diese Rechnung erstellt, bevor ich eine Honorarvereinbarung unterschrieben habe, die war in dem gleichen PDF Dokument und ich habe letztendlich NICHTS unterschrieben, da ich das Mandat nicht mehr wollte.

Das alles geschah innerhalb eines Tages.

Ich verstehe, dass ich für das Schreiben an die Polizei aufkommen sollte. In der Rechnung wird aber die KOMPLETTE Strafverteidigung berechnet und die kam ja nie zu stande. Er hat nie meine Akte bekommen und war auch sonst nicht tätig.

Wie gehe ich nun vor? Andere Anwälte die ich über die Rechtsschutzversicherung kontaktierte meinten, ich muss nur für die Akteneinsicht aufkommen nicht aber für ein komplettes Strafverfahren, was übrigens ohne Anwalt eingestellt wurde.

-- Editiert von briaanrcl am 12.07.2022 23:41

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
In der Rechnung wird aber die KOMPLETTE Strafverteidigung berechnet und die kam ja nie zu stande.
Naja. Wenn Sie diese Antwort schon von mehreren Anwälten erhalten haben, was erhoffen Sie sich dann hier noch von dem Forum? Wir können uns den Fall hier nur ganz oberflächlich ansehen und unsere Meinung dazu abgeben, aber nicht wirklich für Sie prüfen, was Sie nun zu bezahlen haben oder nicht.

Zitat:
Habe ihm dann kurz per WhatsApp geschrieben, dass er den Vorgang fortführen soll.
Damit haben Sie ihn doch zunächst beauftragt = mandatiert.

Zitat:
Ich habe ihm daraufhin geschrieben das ich einen anderen Anwalt gefunden habe und er den Vorgang stoppen soll. Er hat sich nicht mehr gemeldet.,
Damit wurde das Mandant wohl beendet. Zu vergüten ist aber doch zumindest die Zeit dazwischen, oder? Da Sie die Honorarverinbarung anscheinend nicht unterschrieben haben, gilt diese vermutlich nicht. Aber es gibt eine gesetzliche Gebührenordnung für genau den Fall, in dem es keine Honorarvereinbarung gibt. Die "Zwischenzeit" wäre dann nach der gesetzlichen Gebührenordnung zu vergüten. Die Gebühren hängen dann davon ab, was der Anwalt schon alles für Sie getan hat. Hier müsste man dann genauer hinsehen, wie hoch die "richtige" Rechnung sein darf. Ein so verdächtig glatter Betrag wie 750 Euro ist es am Ende vermutlich nicht.

Zitat:
Jetzt kam 4 Monate später die Zahlungserinnerung über die 750€?
Möglicherweise ist das einfach nur ein Versehen. Die Sekretärin des Anwalts hat im System entdeckt, dass hier noch eine Rechnung offen ist, die noch nicht bezahlt wurde. Also hat die Sekretärin sich gedacht, dass sie Sie mal an die Zahlung erinnern sollte. Weil die Sekretärin nicht verstanden hat, dass die 750 Euro für zukünftige Leistungen gedacht waren, die dann nie erfolgt sind. Beziehungsweise dass die 750 Euro nur einen Vorschuss (oder "Kostenvoranschlag") darstellen sollte.

Wenn Sie auf dieses "Missverständnis" hinweisen, dann hat sich die Sache vielleicht erledigt und Sie müssen gar nichts zahlen. Vielleicht wre es auch taktisch geschickter, die Zahlungserinnerung einfach zu ignorieren. Das könnte aber auch sehr heikel werden.

Wenn ich Sie wäre, dann würde ich den Anwalt ganz unjuristisch höflich um eine Stellungnahme bitten.

Zitat:
In der Rechnung wird aber die KOMPLETTE Strafverteidigung berechnet und die kam ja nie zu stande.
Die 750 Euro wären übrigens überraschend günstig, wenn die wirklich für die KOMPLETTE Strafverteidigung gedacht gewesen sein sollten. Vermutlich war das nicht wirklich so gedacht und es wären ggf. noch weitere Rechnungen gefolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Sie wäre, dann würde ich den Anwalt ganz unjuristisch höflich um eine Stellungnahme bitten.


Ich frage mich ohnehin: was sagt denn der Anwalt dazu?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, verstehe.

Sprich die 1-2 Stunden die dazwischen vergangen sind und in denen er auch vermutlich an Antrag auf Akteneinsicht stellte, sind zu vergüten?

Der Anwalt selbst reagiert garnicht. Auch seine Kanzlei weisst mich ständig zurück. Gestern etliche Male angerufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Achtung Ironie:

Zitat:
Anwalt verlangt Rechnung ohne Mandat!


Warum schickst Du ihm nicht einfach eine Rechnung? Vielleicht bezahlt er ja und dann kannst Du ihn auch wieder bezahlen.

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von briaanrcl):
Wie gehe ich nun vor? Andere Anwälte die ich über die Rechtsschutzversicherung kontaktierte meinten, ich muss nur für die Akteneinsicht aufkommen nicht aber für ein komplettes Strafverfahren, was übrigens ohne Anwalt eingestellt wurde.


Vielleicht nimt man mal Kontakt mit dem Anwalt auf und versucht das in einem vernünftigen Gespräch zu klären. Und viellicht entschuldigt man sich dann auch für das eigene "rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln" Verhalten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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