Anwalt verschweigt weitere Kosten

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go538837-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verschweigt weitere Kosten

Ich habe vor kurzem meinen ersten Anwalt beauftragt mich bei einem Ermittlungsverfahrens zu vertreten. Mir wurde der Erwerb von Cannabis vorgeworfen. Ich habe ab und an im Internet Cannabis erworben, aber nur Mengen unter 5g, weswegen ich bereits davon ausging, dass es sicht nicht um ein wirklich ernstes Verfahren handelt. In der Anklageschrift stand jedoch nichts weiter außer diesem Vorwurf, weswegen mir dann doch mulmig wurde und mich entschlossen habe, einen Anwalt zu engagieren. Leider habe ich nicht lange recherchiert sondern einen der bestbewerteten BTMG-Anwälte in meiner Stadt gewählt.

Ich habe ihm in der Mail und beim Telefonat mitgeteilt, dass ich in einer Ausbildung stecke und mit 700€ Monatsgehalt schlecht höhere Anwaltskosten zahlen kann. Er meinte natürlich, dass dies kein Problem sei und dass ich einfach vorbeikommen sollte.
Beim einem halbstündigen Treffen haben wir uns dann über den Fall unterhalten. Als ich wieder mein sehr geringes Einkommen erwähnte meinte er, dass er eine einfache Gebühr von 200€ zzgl. MwSt. also 238€ erheben würde. Dies war ein Betrag den ich geradeso noch verkraften konnte und ich willigte ein.

Etwa 3 Wochen später meldete sich der Anwalt, dass er die Akte nun habe und er hat mir am Telefon geschildert was drin stand. Ein Cannabishändler wurde festgenommen und dieser hatte meine Adresse gespeichert. Es war nur die Adresse und nichts weiter. Er meinte, dass er jetzt dem Staatsanwalt schreiben würde, das Verfahren bitte einzustellen, da keine wirkliche Beweislage existierte. Er erwähnte nichts weiter und wir verabschiedeten uns. Ich bin dabei davon ausgegangen, dass die 200€ auch den Brief an den Staatsanwalt decken würden.

Eine Woche nachdem das Verfahren eingestellt wurde meldete sich der Anwalt mit einer 450€-Rechnung. Wenn ich diesen Betrag im Vorhinein gekannt hätte, hätte ich den Anwalt auch nicht weiter beauftragt, aber scheinbar war das Fehlen einer Stornierung meinerseits bereits eine Zustimmung für weitere Dienstleistungen.
Ich erkenne, dass ich auf die Masche reingefallen bin, die dafür sorgt, dass Anwälte im Volksmund als Scharlatane und Halsabschneider bezeichnet werden, jedoch löst es nicht mein Problem, dass ich diese Rechnung nicht zahlen kann.

Warum müssen Anwälte ihre Mandanten nicht über ihre Kosten informieren? Ich gehe davon aus, dass dies irgendwie rechtens ist, da die Rechnung schließlich von einem Anwalt stammt, aber in mir herrscht weiterhin ein gewisser Unglaube gegenüber einer solchen Intransparenz in einem Staat, in dem ja nun sogar Brötchen Rechnungen benötigen.

Diese Intrasparenz sorgt nun leider dafür, dass sich das generelle Misstrauen gegenüber Anwälten in mir deutlich verstärkt hat =/ Ich verstehe nicht recht, warum Anwälte auf solche Praktiken angewiesen sind.

-- Editiert von Moderator am 14.02.2020 18:58

-- Thema wurde verschoben am 14.02.2020 18:58

-- Editiert von go538837-94 am 14.02.2020 19:01

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von go538837-94):
Ich bin dabei davon ausgegangen, dass die 200€ auch den Brief an den Staatsanwalt decken würden.

Nö, das war nur die Erstberatung inkl. Akteneinsicht.



Zitat (von go538837-94):
Warum müssen Anwälte ihre Mandanten nicht über ihre Kosten informieren?

Sofern sie nur die gesetzlichen Gebühren nehmen, müssen sie das nicht. Eben weil die Gebühren im Gesetz stehen.
Gesetzte und Verordnungen werden öffentlich bekanntgemacht und sind somit jedem bekannt.



Zitat (von go538837-94):
aber scheinbar war das Fehlen einer Stornierung meinerseits bereits eine Zustimmung für weitere Dienstleistungen.

Nö, aber man hat ihn ja mit dem Schreiben an den Staatsanwalt beauftragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15821 Beiträge, 9081x hilfreich)

Mir scheint, dass genau die gesetzliche Mittelgebühr abgerechnet wurde:
Grundgebühr: 200€ + MwSt
Vorverfahrensgebühr: 165€ + MwSt
Einstellungegebühr: 165€ + MwSt
Auslagenpauschale: 20€ + MwSt
Summe: 654,50 €

Über Kosten muss nur informiert werden, wenn der Anwalt mehr haben will als die gesetzliche Gebühr.
So lange "nur" die gesetzliche Gebühr verlangt wird, ist eine zusätzliche Information nicht nötig. Denn die gesetzlichen Gebühren sind ja öffentlich einsehbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
go538837-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber warum ist es dann gängige Praxis dies einfach zu verschweigen? Nicht jedem Bürger sind solche Gebühren bewusst, warum es also nicht einfach mal erwähnen? Zeit für Smalltalk ist ja reichlich in diesen Gesprächen.

Die Antwort ist mir ja eigentlich klar. Der Anwalt hat mich nicht darüber informiert, da es ansonsten wahrscheinlich wäre, dass ich ihn nicht weiter einstelle. Aber der Anwalt (zweiter Platz auf anwalt.de in meiner Stadt) hatte ja scheinbar genug Mandanten und wahrscheinlich auch ein paar die nicht wie ich unter der Armutsgrenze leben.
Was bleibt dem Anwalt von den ganzen Gebühren am Ende?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15821 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat:
Aber warum ist es dann gängige Praxis dies einfach zu verschweigen? Nicht jedem Bürger sind solche Gebühren bewusst, warum es also nicht einfach mal erwähnen?

Das ist letztendlich eine politische Frage.
Aber es ist in Deutschland grundsätzlich üblich, dass in Branchen mit regulierten (= festgelegten) Preisen nicht extra auf die festgelegten Preise hingewiesen werden muss.
Ein Taxifahrer, der die offiziellen, im Taxameter hinterlegten Preise verlangt, muss vor der Fahrt auch nicht ungefragt erzählen, wie viel die Fahrt voraussichtlich kosten wird. Nach der Fahrt wird der offizielle, vom Taxameter berechnete Preis fällig.

Zitat:
Was bleibt dem Anwalt von den ganzen Gebühren am Ende?

Von den 654,50€ sind 104,50€ die MwSt, bleiben 550€.
Davon muss der Anwalt seine eigene Kanzlei (Miete), seine Angestellten (Lohn), die eigene Berufshaftpflicht, eigene Krankenkasse, eigene Altersvorsorge bezahlen (gibt ja keinen Arbeitgeber der das für den Anwalt tut) und der Rest muss natürlich noch regulär versteuert werden. Ich wage mal die Behauptung, dass ein Anwalt an Strafrechtsfällen nicht reich wird - denn im Verhältnis zur Gesamtzahl der Anwälte, ist der Anteil, die Strafrecht schwerpunktmäßig betreiben, eher gering. Würde man mit Strafrecht viel Geld verdienen können, würden sich mehr Anwälte dafür interessieren.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von go538837-94):
Zeit für Smalltalk ist ja reichlich in diesen Gesprächen.
Ja, manchmal ist das so oder hat jedenfalls den Anschein.
Aber außer über ...zu smalltalken, könnte man bei dieser Gelegenheit kurz und freundlich nach den ca-Kosten fragen. Schnell und ehrlich kann jeder RA diese nennen. Schon ist der Mandant im Bilde. Wenn so - dann so.
Zitat (von go538837-94):
Der Anwalt hat mich nicht darüber informiert, da es ansonsten...
Ja, auch ein RA ist ein Unternehmer und ja, damit müsste er dann eben leben.
Zitat (von go538837-94):
hatte ja scheinbar genug Mandanten
Wenn ein Anwalt nach deinen Kriterien arbeiten würde, hätte er dich nicht als Mandant *genommen*.
Andererseits--- der BTMG-Anwalt hat viele Mandanten und arbeitet gut und schnell. Warum sollte er dann keine guten Bewertungen erhalten? Scheint ja viel Nachfrage wegen dieser Delikte zu geben.... ;)
Bei dir war es wohl mal leicht verdientes Geld.
Es ist also ein Geben und Nehmen. Borg dir das Geld, oder bitte ihn, Ratenzahlung zu akzeptieren---ansonsten: Lehrgeld ist oft schmerzhaft.

Zitat (von go538837-94):
Ich erkenne, dass ich auf die Masche reingefallen bin,
Nö. Völlig daneben.
Schau doch zur *Weiterbildung* bei Gelegenheit ins RVG, nur so überblicks-halber. :pc:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Fürs nächste Mal: Schau nach bei Shakespeare oder bei *Streetworker!!!*--- hier im Unterforum *Strafrecht*.
BEVOR du (wahrscheinlich unnötige) Mandate erteilst...

btw. ich könnte mir sogar vorstellen, dass BTM-Anwälte bei gewissen Mandanten eine gewisse erzieherische Ader haben... weil der H-C. Ströbele-Ruf noch immer keine Wirkung entfaltet.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Davon muss der Anwalt seine eigene Kanzlei (Miete), seine Angestellten (Lohn), die eigene Berufshaftpflicht, eigene Krankenkasse, eigene Altersvorsorge bezahlen (gibt ja keinen Arbeitgeber der das für den Anwalt tut) und der Rest muss natürlich noch regulär versteuert werden.

Da gibt es noch einen dicken Posten an Kosten: die gesetzliche vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6413 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat:
Die Antwort ist mir ja eigentlich klar. Der Anwalt hat mich nicht darüber informiert, da es ansonsten wahrscheinlich wäre, dass ich ihn nicht weiter einstelle.


Du ast den Anwalt garnicht eingestellt. Aber mal weg von Deiner Enttäuschung:
War die Arebit ok? Wurde das Verfahren denn eingestellt? Wenn ja, überlege mal ob Du das auch alleine oder auch ohne die Erstberatung hinbekommen hättest ;-)

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https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 330x hilfreich)

Woher nimmt der TE denn die Gewissheit dass es ohne Verteidiger in der Sache für ihn billiger geworden wäre?

Sobald sich ein Verteidiger bei den Ermittlern meldet und darauf hinweist, dass hier die Beweislage lediglich in Gestalt des Adresseintrages zu dünn ist, läuft das Verfahren nämlich grundlegend anders. Vor allem steigt bei einem nicht sehr schweren Tatvorwurf und entsprechender Beweislage dann die Bereitschaft zur Einstellung, wenn klar ist dass der anwaltlich vertretene Beschuldigte ohnehin nichts zur Sache sagen wird.

Ohne Verteidiger wird in so einer Situation natürlich eher weiter ermittelt. Es wird im zulässigen Rahmen auch weiter Druck auf den Beschuldigten ausgeübt werden, um zu Erkenntnissen zu gelangen. Was auch sonst… Wenn der nicht gerichtserfahrene Beschuldigte dann unter diesem Druck nachgibt und Angaben macht, dann sind wir vielleicht noch bei einer Einstellung mit Geldauflage, vielleicht auch bei einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Meint der TE ernsthaft dass es so billiger für ihn geworden wäre, vom Aufwand an Zeit und der Belastung allein durch die Durchführung des Verfahrens mal ganz abgesehen?

Geiz und Uneinsichtigkeit werden nicht aussterben, ebenso wenig die Neigung zur generellen Geringschätzung der durch Rechtsanwälte erbrachten Leistungen. Nun ja.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go538837-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Lars Winkler):
Woher nimmt der TE denn die Gewissheit dass es ohne Verteidiger in der Sache für ihn billiger geworden wäre?

Sobald sich ein Verteidiger bei den Ermittlern meldet und darauf hinweist, dass hier die Beweislage lediglich in Gestalt des Adresseintrages zu dünn ist, läuft das Verfahren nämlich grundlegend anders. Vor allem steigt bei einem nicht sehr schweren Tatvorwurf und entsprechender Beweislage dann die Bereitschaft zur Einstellung, wenn klar ist dass der anwaltlich vertretene Beschuldigte ohnehin nichts zur Sache sagen wird.

Ohne Verteidiger wird in so einer Situation natürlich eher weiter ermittelt. Es wird im zulässigen Rahmen auch weiter Druck auf den Beschuldigten ausgeübt werden, um zu Erkenntnissen zu gelangen. Was auch sonst… Wenn der nicht gerichtserfahrene Beschuldigte dann unter diesem Druck nachgibt und Angaben macht, dann sind wir vielleicht noch bei einer Einstellung mit Geldauflage, vielleicht auch bei einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Meint der TE ernsthaft dass es so billiger für ihn geworden wäre, vom Aufwand an Zeit und der Belastung allein durch die Durchführung des Verfahrens mal ganz abgesehen?

Geiz und Uneinsichtigkeit werden nicht aussterben, ebenso wenig die Neigung zur generellen Geringschätzung der durch Rechtsanwälte erbrachten Leistungen. Nun ja.


Und wie genau hätte sich mein Fall verschärfen sollen? Ich wiederhole mich, es wurde lediglich meine Anschrift bei einer Person gefunden, die Cannabis im Internet vertrieben hat. Es gab nichts weiter zu ermitteln, es hätten keine Drogen bei mir gefunden werden können und man hätte meine Anschrift auch nicht bei weiteren Personen finden können. Oder glaubst du allen ernstes, dass das Verfahren mit dieser Beweislage vor Gericht gegangen wäre?

Zur Geringschätzung kommt es durch das offensichtlich fehlende Gewissen bei jenem Anwalt. Er hatte mit großer Wahrscheinlichkeit die genauen Beträge im Kopf als ich ihm 3 mal auf meine finanzielle Situation hingewiesen habe. Bei keiner dieser Situation hat sich sein Gewissen eingeschaltet. Stattdessen hat er mir die Akteneinsicht für das Vierfache des Preises verkauft, den er auf anwalt.de angibt, wie ich vor kurzem feststellen konnte.

Aber rechtfertige ruhig dieses Verhalten, wenn es dir damit besser geht.

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Aber warum ist es dann gängige Praxis dies einfach zu verschweigen? Nicht jedem Bürger sind solche Gebühren bewusst, warum es also nicht einfach mal erwähnen?

Das ist letztendlich eine politische Frage.
Aber es ist in Deutschland grundsätzlich üblich, dass in Branchen mit regulierten (= festgelegten) Preisen nicht extra auf die festgelegten Preise hingewiesen werden muss.
Ein Taxifahrer, der die offiziellen, im Taxameter hinterlegten Preise verlangt, muss vor der Fahrt auch nicht ungefragt erzählen, wie viel die Fahrt voraussichtlich kosten wird. Nach der Fahrt wird der offizielle, vom Taxameter berechnete Preis fällig.

Zitat:
Was bleibt dem Anwalt von den ganzen Gebühren am Ende?

Von den 654,50€ sind 104,50€ die MwSt, bleiben 550€.
Davon muss der Anwalt seine eigene Kanzlei (Miete), seine Angestellten (Lohn), die eigene Berufshaftpflicht, eigene Krankenkasse, eigene Altersvorsorge bezahlen (gibt ja keinen Arbeitgeber der das für den Anwalt tut) und der Rest muss natürlich noch regulär versteuert werden. Ich wage mal die Behauptung, dass ein Anwalt an Strafrechtsfällen nicht reich wird - denn im Verhältnis zur Gesamtzahl der Anwälte, ist der Anteil, die Strafrecht schwerpunktmäßig betreiben, eher gering. Würde man mit Strafrecht viel Geld verdienen können, würden sich mehr Anwälte dafür interessieren.


Der Anwalt war Teil einer Kanzlei, hat also wahrscheinlich relativ geringe Fixkosten. Ich dachte, dass ein Teil an die Staatsanwaltschaft oder an den Staat geht.

Und was würdest du zur Arbeitszeit sagen? Wie viel Zeit kostet es, einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu verfassen? Mein Anwalt nimmt für gewöhnlich 50€ dafür, von mir hat er 200€ genommen.

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 592x hilfreich)

Zitat (von go538837-94):
Und wie genau hätte sich mein Fall verschärfen sollen? Ich wiederhole mich, es wurde lediglich meine Anschrift bei einer Person gefunden, die Cannabis im Internet vertrieben hat. Es gab nichts weiter zu ermitteln, es hätten keine Drogen bei mir gefunden werden können und man hätte meine Anschrift auch nicht bei weiteren Personen finden können.
Und warum haben Sie dann einen Anwalt beauftragt, wenn das doch alles so "sicher" war?

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#11
 Von 
go538837-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von go538837-94):
Und wie genau hätte sich mein Fall verschärfen sollen? Ich wiederhole mich, es wurde lediglich meine Anschrift bei einer Person gefunden, die Cannabis im Internet vertrieben hat. Es gab nichts weiter zu ermitteln, es hätten keine Drogen bei mir gefunden werden können und man hätte meine Anschrift auch nicht bei weiteren Personen finden können.
Und warum haben Sie dann einen Anwalt beauftragt, wenn das doch alles so "sicher" war?


Weil ich keine Ahnung hatte worum es ging. In Sachsen enthält ein Bescheid über die Einleitung eines Verfahrens keinerlei Informationen zur Anschuldigung. Das einzige was ich erhalten habe war ein Brief mit der Überschrift "Einleitung eines Verfahrens wegen Erwerb von Cannabis" oder so ähnlich zusammen mit dem Termin zur Aussage. Zur Aussage wäre ich auch ohne den Rat des Anwalts nicht erschienen.

Ich weiß dass ich ziemlich blauäugig war ihm so einfach zu glauben, dass er meine Anliegen respektiert. Trotzdem hätte er mich nicht ausnutzen brauchen, sondern mir einfach nur sagen sollen, dass seine folgenden Handlungen 450€ kosten würden. Ich hätte mich dann um weitere Rechtsberatung bemüht und hätte nun kein Vorurteil gegenüber Anwälten.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17073x hilfreich)

jedoch löst es nicht mein Problem, dass ich diese Rechnung nicht zahlen kann. Das könnte übrigens das nächste Verfahren auslösen - einen Anwalt mandatieren, den man nachher nicht bezahlen kann, kann als Eingehungsbetrug verfolgt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von go538837-94):
Und was würdest du zur Arbeitszeit sagen?
Die spielt noch weniger eine Rolle als wenn sich mehrere Anwälte die Kanzlei teilen.Was würdest du zur Telekommunikationspauschals sagen? 20,-(gehts noch?)
Zitat (von go538837-94):
Ich dachte, dass ein Teil an die Staatsanwaltschaft oder an den Staat geht.
Falsch gedacht. An den Staat/Finanzamt gehen höchstens die Steuern.
Zitat (von go538837-94):
Mein Anwalt nimmt für gewöhnlich 50€ dafür,
Ach. Hast du doch noch einen? So für die kleineren Sachen? 50,- zu nehmen ist nicht verboten.
Zitat (von go538837-94):
von mir hat er 200€ genommen.
Weil er wohl nach RVG abgerechnet hat?
Steht doch drin in der Rechnung, genau aufgeschlüsselt.

Zitat (von go538837-94):
Ich habe vor kurzem meinen ersten Anwalt beauftragt
Und dann hast du noch *deinen*, der es billiger macht?
Zitat (von go538837-94):
Und wie genau hätte sich mein Fall verschärfen sollen?
Vergiss bitte nicht, dass deine Aussagen lediglich die eines Beschuldigten sind.
Zitat (von go538837-94):
jedoch löst es nicht mein Problem, dass ich diese Rechnung nicht zahlen kann.
Doch. Der Anwalt schreibt dir, wie das dann geht und was es dann kostet--- wenn du nicht vorher wenigstens um Ratenzahlung bittest.
Zitat (von go538837-94):
Bei keiner dieser Situation hat sich sein Gewissen eingeschaltet.
Ich darf mal lachen? :grins: Bei meinem Bäcker oder Friseur oder der Bahn oder im Bus regt sich auch regelmäßig nie das Gewissen. Da gibts Preise. Woanders Kostenbeiträge oder Gebühren.
Nicht einmal bei meinem Arzt meldet sich das Gewissen. Da wird abgerechnet---

Du bist ein Neunmalkluger unerfahrener Azubi.
alternativ: Versteh einer die C-Konsumenten... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17073x hilfreich)

50,- zu nehmen ist nicht verboten. Doch - weniger als in der RVG steht, darf kein Anwalt nehmen. Verhandelbar sind die Preise nur nach oben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
go538837-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go538837-94):
Und was würdest du zur Arbeitszeit sagen?
Die spielt noch weniger eine Rolle als wenn sich mehrere Anwälte die Kanzlei teilen.Was würdest du zur Telekommunikationspauschals sagen? 20,-(gehts noch?)
Zitat (von go538837-94):
Ich dachte, dass ein Teil an die Staatsanwaltschaft oder an den Staat geht.
Falsch gedacht. An den Staat/Finanzamt gehen höchstens die Steuern.
Zitat (von go538837-94):
Mein Anwalt nimmt für gewöhnlich 50€ dafür,
Ach. Hast du doch noch einen? So für die kleineren Sachen? 50,- zu nehmen ist nicht verboten.


Ich hatte bisher nur einen Anwalt. Dieser Anwalt bietet auf seinem Profil die Leistung für 50€ an, für die er von mir 200€ verlangte.

Ich prangere das Fehlen eines moralischen Entschlusses des Anwalts auf meine mehrfach geäußerten Bitten an. Ich hätte ihm wahrscheinlich erzählen können, dass meine Mutter im Sterben liegen würde und ich schon Schwierigkeiten bei der Auferbringung der Begräbniskosten hätte und er würde wahrscheinlich trotzdem so verfahren. Eine überspitztes Szenario, aber leider durchaus vorstellbar.

Ich sollte die Diskussion besser beenden, da es nun schon in Anfeindungen endet. Ich habe Kritik an eurem Vorgehen geäußert und ich weiß, dass einige Anwälte - auch vielleicht unter euch - auf die Blauäugigkeit der Mandanten aus existenziellen Gründen angewiesen sind. Ich kann es auch zu Teilen nachvollziehen warum sie so handeln, denn ich mutiere auch zu einem *********, wenn es um Geld geht. Ich hoffe doch, dass wenigstens ein Teil der Anwälte ihre wirtschaftlichen Überschüsse nicht an den ärmeren Schichten abschöpft.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von go538837-94):
Ich habe Kritik an eurem Vorgehen geäußert

Hier schreiben keine Anwälte - zum Glück für Dich, sonst kämen jetzt noch ein paar Rechnungen für die Antworten hier ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15821 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe doch, dass wenigstens ein Teil der Anwälte ihre wirtschaftlichen Überschüsse nicht an den ärmeren Schichten abschöpft.

Wirtschaftliche Überschüsse werden mit Firmenkunden und Erbrechtsfällen gemacht.

Das grundsätzliche Problem bei Strafrechts-Mandaten ist, dass fast alle Kunden wirtschaftlich arm dran sind. Auch wenn es wie ein Klischee wirkt: Die allermeisten Straftaten werden von Personen begangen, die finanziell unterdurchschnittlich ausgestattet sind. Den Satz "eigentlich kann ich mit keinen Anwalt leisten" erzählt praktisch jeder Straftäter seinem Anwalt - zu recht. Wie soll der Anwalt da "die besondere wirtschaftliche Situation" des Mandanten berücksichtigen? Bei Straftätern ist arm dran zu sein halt keine besondere Situation, sondern der Regelfall. Dementsprechend hat der Anwalt auch die Regelfall-Gebühren abgerechnet. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Deshalb ist Strafrecht für Anwälte auch finanziell nicht so attraktiv, da gibt es kaum Kunden, die nicht so sehr auf's Geld schauen.
(Es gibt natürlich Star-Verteidiger, die ab 500€ pro angefangener Stunde arbeiten und auch Mandanten finden, die das zahlen wollen und es deshalb gar nicht nötig haben, für die gesetzlichen Gebühren zu arbeiten. Aber da scheint Ihr Anwalt nicht dazu zu gehören, der hat für die gesetzlichen Gebühren gearbeitet - und das offenbar erfolgreich.)

Zitat:
Dieser Anwalt bietet auf seinem Profil die Leistung für 50€ an ...

Rein interessehalber: Was genau wird für 50€ angeboten?
Selbst die reine Akteneinsicht ist für 50€ doch schon ein Verlustgeschäft: 8€ gehen an das Finanzamt, 12€ an die Staatsanwaltschaft. Bleiben 30€. Wenn die Rechtanwaltsfachangestellte die Akte anfordert und dann kopiert, sind die 30€ auch aufgebraucht (der Anwalt muss für seine Angestellte ja den Brutto-Lohn zuzüglich der Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung aufbringen). Irgendeine Leistung des Anwaltes selbst kann da eigentlich nicht enthalten sein - es sei denn, der Anwalt nutzt das 50€-Angebot als "Lockvogel-Angebot" um die Kunden nachher zu einem Folgeauftrag zu den gesetzlichen Gebühren überreden zu können.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 417x hilfreich)

"..in dem ja nun sogar Brötchen Rechnungen benötigen"

@TE
Ich verstehe Ihr Problem nicht; Sie haben doch offenbar auch eine Rechnung bekommen, oder? :devil:
Also zahlen Sie und gut ist.

Und wenn Sie nach Ihrem Vorbringen sogar eine Anklageschrift (!) bekommen haben, den Anwalt beauftragt haben und dieser die Einstellung erzielen konnte, dürfte die Rechnung auch nicht zu beanstanden sein; im Gegenteil.

Wenn Sie die Rechnung nicht auf einmal zahlen können, sollten Sie ggfs. a) um Ratenzahlung bitten (Vorsicht: Das kann weitere Gebühren auslösen) oder b) "ab und ab" weniger im Internet bestellen, dann reicht das Geld vielleicht auch für Rechnungen.
Witzig ist allerdings Ihr Einwand, dass die Ermittler ja nur Ihren Namen gehabt hätten. Sicher, wenn bei einem Dealer Ihr Name als Käufer in der Namensliste aufgeführt wird, brauchen die Ermittler unbedingt mehr - was auch immer.
Gedanken sollten Sie sich eher machen, wenn dann ggfs. Post von der Führerscheinstelle kommt und Sie ganz freundlich zur MPU eingeladen werden. ;) Denn ohne Einstellung wäre das noch wahrscheinlicher.

Sofern Sie hier also über "die Anwälte" herziehen, sollten Sie vielleicht erst einmal nachdenken.

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3079x hilfreich)

Sie erhalten eine Anklageschrift und gehen zu einem Anwalt. Hier hätten sie im Prinzip genauso gut den Anwalt so beauftragen können

Zitat (von go538837-94):
Dieser Anwalt bietet auf seinem Profil die Leistung für 50€ an, für die er von mir 200€ verlangte.

Sie hätten dann eben eine Akteneinsicht ohne das vorherige Gespräch gehabt, welches vermutlich auch zu ihrer Beruhigung zutrug. Ob sich aus der puren Akteneinsicht für Sie eine klare Anleitung zur weiteren Vorgehensweise ergeben hätte, lasse ich mal dahin gestellt - ich wage es aber zu bezweifeln. Dann wären Sie auch nicht klüger gewesen.

Zitat (von go538837-94):
Etwa 3 Wochen später meldete sich der Anwalt, dass er die Akte nun habe und er hat mir am Telefon geschildert was drin stand. Ein Cannabishändler wurde festgenommen und dieser hatte meine Adresse gespeichert. Es war nur die Adresse und nichts weiter. Er meinte, dass er jetzt dem Staatsanwalt schreiben würde, das Verfahren bitte einzustellen, da keine wirkliche Beweislage existierte. Er erwähnte nichts weiter und wir verabschiedeten uns. Ich bin dabei davon ausgegangen, dass die 200€ auch den Brief an den Staatsanwalt decken würden.

Eine Woche nachdem das Verfahren eingestellt wurde meldete sich der Anwalt mit einer 450€-Rechnung.


Die Erstberatungsgebühr deckt tatsächlich nur das erste Gespräch ab. Wird der Anwalt über das Erstberatungsgespräch hinaus weiter für Sie tätig, findet also Schriftverkehr mit Dritten statt, fertigt er Kopien an oder überprüft Unterlagen, so fallen hierfür weitere Gebühren nach der Gebührentabelle des RVG an oder es wird alternativ üblicherweise eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgesprochen und entsprechend abgerechnet. Diese weiteren Tätigkeiten sind nicht von der Erstberatungsgebühr umfasst. Allerdings wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Was ich aber vermisse: Was sagt denn eigentlich der Anwalt, den Sie doch bestimmt umgehend nach Erhalt der Rechnung mit der Frage konfrontiert haben, warum die Rechnung höher als die von Ihnen erdachten bzw erwarteten 200 € ist?

Der Anwalt schreibt seine Rechnungen üblicherweise nicht selbst, dafür gibt es die Bürokräfte. Die müssen nicht zwangsläufig etwas von ihrem Gesprächsinhalt wissen. Wenn Sie freundlich nachfragen, bekommen sie zumindest eine Antwort und vielleicht sogar einen kleinen Nachlass, wenn sie etwas Jammern, weil Sie ihn falsch verstanden haben.... Machen Sie nur nicht den Fehler, es so aussehen zu lassen, dass Sie ihn beauftragt haben, obwohl sie im Vorhinein wussten oder hätten wissen können/müssen, dass Sie nicht bezahlen können. Das wäre nämlich ein glasklarer Eingehungsbetrug.

-- Editiert von fb367463-2 am 20.02.2020 22:34

Signatur:

"Valar Morghulis"

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