Anwalt wechsel wegen Kosten und Unzufriedenheit

7. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Roy24h
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt wechsel wegen Kosten und Unzufriedenheit

Hallo

angenommen ein Mandant ist mit einem Anwalt nicht zufrieden.
Die Unzufriedenheit rührt vielleicht daher, dass der Fachanwalt scheinbar wenig Interesse hat, etwas langsam in der Umsetzung von Tätigkeiten ist, kaum Informationen weiterleitet die der Mandant jedes Mal erst anfordern muss.
Die Bisherigen Tätigkeiten beschränkten sich auf 2 persönliche Gespräche, 3 Briefe an die Gegenpartei.
Zu erwarten ist eventuell noch ein Gesprächstermin bei einer Behörde. Diesen Termin könnte der Mandant aber sicherlich auch gut ohne Anwalt erledigen.
Für die erbrachten und noch vielleicht zu erbringenden Leistungen erhält der Mandant eine Rechnung von vielen hunderten Euros. (ca. acht)
Der Anwalt begründet die Rechnung vielleicht so, dass er dies als Vorauszahlung als angemessen ansieht.
Eine Gebührenvereinbahrung oder ähnliches gibt es bestimmt nicht.
Der Mandant empfindet die Vorauszahlungsforderung viel zu hoch und ungerechtfertigt für einen fast einfachen Fall aus dem Arbeitsrecht.
Da der Mandant noch nie einen Anwalt benötigte und bisher keine Erfahrungen mit Anwalt hat ist er nun überrascht und enttäuscht.
Der Mandant fragt sich nun ob ein anderer Anwalt vielleicht viel günstiger und mit mehr Engagement arbeitet und würde gerne zu einem anderen Anwalt gehen.
Durch eine kurze Nachfrage bei einem Bekannten weiß er nun auch, dass die Vorschussrechnung dafür viel zu hoch angesetzt ist.
Der Anwalt selber hält diese als gerechtfertigt und bietet maximal eine Ratenzahlung an. Alles bisher nur mündlich.

Wie sollte sich der Mandant verhalten? Bezahlt hat er noch nicht.
Was kann er dem "alten" und dem "neuen" Anwalt als Grund angeben das er wechselt?
Er möchte den Anwalt ja nicht ungünstig stimmen falls er ihn nochmals benötigt.
Geht das überhaupt so ohne weiteres? Wenn ja sind Formalitäten einzuhalten?

Vielen Dank für eure Meinungen.
MfG Roy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

Du kannst jederzeit deinen Anwalt wechseln in dem du deinem bisherigem Anwalt das Mandat entziehst (schriftlich). Bzgl. der Höhe der Kostenrechnung (-vorschuss) weiß ich nichts, da das Arbeitsrecht ist, aber da wird es doch bestimmt auch ne Gebührenordnung geben. Google doch mal. Normalerweise richtet sich die Kostenrechnung nach dem Streitwert. Weiß ja nicht um was es geht.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

ich befinde mich in der gleiche situation, ich glaube wir reden vom die gleich Antwalt, obwohl bei mir wurde eine Honorar vereinbart.

Aber eine frage, wenn man nicht zufrieden ist mit der Arbeit oder soger ist man die meinung wurde nicht getun, und zu viel gerechnet.

Ist man verpflichtet zu bezahlen??, das kann mann warhscheinlich streiten oder??

41x Hilfreiche Antwort

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