Anwalt wechseln

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter Kurtz
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)
Anwalt wechseln

Wie sieht es in folgender Situation mit Anwalt wechseln aus?

Es läuft eine PKH-Prüfung. Der Anwalt hat eine Rechnung gestellt, die nicht gerechtfertigt ist. Mandant sieht das Verhältnis dadurch gestört und will Anwalt wechseln.

Kann der Mandant nun warten bis PKH-Antrag (hoffentlich) bewilligt wird und sich dann von einem anderen Anwalt vor Gericht vertreten lassen?

Würden dabei zusätzliche Kosten entstehen?

Der vorherige Anwalt sollte ja für das Stellen des PKH Antrags vom Staat bezahlt werden, zumindest wenn er bewilligt wird. Würde der Staat dann im Ramen des PKH einen neuen zahlen? Würden dabei Mehrkosten entstehen oder nicht?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Natürlich fallen da weitere Kosten an. Den ersten Anwalt wirst du nämlich für die Beantragung der PKH alleine bezahlen dürfen. Der Staat zahlt nicht zwei Anwälte.

Und im Hinblick auf die Rechnung: Wieso soll sie nicht gerechtfertigt sein? Vielleicht schätzt du dies auch nur falsch ein, sodass es gar nicht zu einem Vertrauensverlust führen müsste.

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#2
 Von 
Peter Kurtz
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Antwort auf die Frage ist im Thread Beratungsschein PKH Geschäftsgebühr.

RA verlangt geschäftsgebühr, trotz Beratungsschein und zwar bevor der Enscheid über PKH-Antrag da ist. Die Vereinbarung war, Mandant muss erst zahlen, wenn PKH-Antrag abgelehnt. Ist aber noch nicht abgelehnt.

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