Anwalt wickelt Vergleiche mit Gläubiger ab - Anspruch auf Einsicht?

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jeherna22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt wickelt Vergleiche mit Gläubiger ab - Anspruch auf Einsicht?

Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, ob jemand weiß, ob man als Schuldner Einsicht in die Vergleiche bekommt, die der Anwalt zur Tilgung/Befriedung mit den einzelnen Gläubigern angefertigt hat?

Ich hatte mir damals ca. 5.000 € von einer Bekannten geliehen, weil mein damaliger Anwalt meinte, dann könnte er in meinem Sinne mit den Gläubigern Zahlungen aushandeln, womit dann die Schuld als erloschen gilt.

Daraufhin sandte er mir mehrere Bestätigungsschreiben der einzelnen Gläubiger worin die Schuldenfreiheit bestätigt wurde. Jedoch stand dort nirgends die Höhe der einzelnen verhandelten Zahlungen.

Am Ende meinte mein Anwalt zu mir, dass er nur ca. knapp 2.000 € benötige und ich ihm mündl. erzählt hätte, dass er den Rest behalten dürfe. Als ich ihn daraufhin ansprach mir die Restsumme auszuhändigen, drohte er mir, er ginge zum Arbeitsamt, und hänge mich hin, weil ich garnicht so viel Geld haben dürfte.

Ich hatte damals Prozesskostenhilfe, weil einige Angelegenheiten schon bei Gericht lagen. Auch habe ich zwischendurch mehrere Zahlungen an den Anwalt getätigt (Honorargebühren) und die Quittungen aufgehoben.

Die Quittung von den 5.000 € habe ich auch noch.

Sollte ich evtl. die einzelnen Gläubiger einmal anschreiben, wie hoch die jeweiligen Ausgleichszahlungen für die Restschuldenerlässe sind? Müssen diese mir Auskunft geben? Inzwischen sind ca. 3 Jahre vergangen.

Mfg und Danke fürs Antworten vorab.
Jeherna22

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Schreiben Sie doch einfach die Gläubiger an und bitten um Kopien. Waren die Forderungen tituliert?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jeherna22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Schreiben Sie doch einfach die Gläubiger an und bitten um Kopien. Waren die Forderungen tituliert?


Ok, das werde ich dann nun tun. Müssen sie mir antworten und Auskunft geben? Fußt dies auf einer Gesetzesgrundlage?
Einige Forderungen waren tituliert und der/die Schuldtitel wurden als Entwertung beigelegt. Diese Aktenzeichen habe ich auch.
(aber sämtliche Unterlagen, die Titel oder die Höhe der Vergleichszahlungen sind mir unbekannt)

-- Editiert von Jeherna22 am 25.04.2019 15:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn die Forderungen tituliert waren, dann haben Sie doch gewiss die Titel erhakten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jeherna22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

#3

Zitat (von AltesHaus):
Wenn die Forderungen tituliert waren, dann haben Sie doch gewiss die Titel erhakten?
#2
Zitat (von Jeherna22):
(aber sämtliche Unterlagen, die Titel oder die Höhe der Vergleichszahlungen sind mir unbekannt)

Sprich, mir wurde nichts weiter ausgehändigt. Auch keine Übersicht, über die gezahlten Beträge für die Vergleiche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.210 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen