Wer kann mir sagen, was ein
- Gerichtsvollzieher bei einem Wert von unter 500 EUR
- und der beauftragende Anwalt
für Gebühren berechnet (nebst Fundstelle)?
Vielen Dank.
Anwalts- und GV-Kosten
15. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2005 | 14:03
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 32x hilfreich)
Anwalts- und GV-Kosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2005 | 15:40
Von
Status: Praktikant (989 Beiträge, 83x hilfreich)
Hallo Mussil,
die GV-Kosten richten sich nach dem GvKostG und die des Anwaltes nach dem RVG.
Google mal nach beiden, Wert eingeben, dann erhälst Du die entsprechenden Beträge.
Viel Glück
#2
Antwort vom 15. Juni 2005 | 20:14
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 32x hilfreich)
Ach ja, manches ist so einfach. Ich hatte es unter Gerichtsvollzieherkosten versucht und nur alte DM-Beträge gefunden.
Ich verneige mich und sage vielen Dank
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2005 | 21:16
Von
Status: Praktikant (989 Beiträge, 83x hilfreich)
Dafür nicht.
Gern geschehen.
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