Anwaltsgebühren sehr hoch

11. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Peter pan 75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsgebühren sehr hoch

Hallo
habe die letzten Jahre immer einen Unterhalt in höhe von 345 Euro an meine jetzt volljährige Tochter bezahlt (sie ging bis Juli zur Schule )
ab Oktober beginnt ihre Ausbildung mit einem Bruttogehalt von ca 1129 Euro.
Zur Neuberechnung, ob und wie viel Unterhalt sie noch bekommen würde, ging sie zum Jugendamt
dieses forderte mich auf meine Vermögenswerte (Einkünfte usw offen zu legen)
da ich aber LT Unterhaltsberechner im Netz bei der höhe des zu erwartenden Einkommens gesehen habe, das sie evtl. kein Anspruch mehr hat, lehnte ich dies ab und beauftragte einen Anwalt mit der Klärung .
Im Vorgespräch ging er davon aus, das der Streitwert sich im Rahmen meines zur Zeit geleiteten Unterhaltes beweg 345x12 also 4140.
Er verfasst. 1 Schreiben an das Jugendamt
dieses antwortet wie erwartet das kein Anspruch mehr besteht und das der bedarf von 860 Euro durch Kindergeld und einkommen selbst gedeckt sind.
Diese leitet mein Anwalt an mich weiter mit seiner Kostenrechnung die nun von einem Streitwert in Höhe von 860x12 10320 Euro ausgeht.
Im kostenlosen Vorgespräch war die Rede von max 400 bis 600 Euro, da ich ja im schlimmsten Fall lt Düsseldorfer Tabelle 592 Euro Unterhalt zu Zahlen hätte .
Was kann ich tun ?


-- Editiert von Peter pan 75 am 11.09.2021 09:36

-- Editiert von Peter pan 75 am 11.09.2021 10:19

-- Editiert von Moderator topic am 11.09.2021 13:24

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2021 13:24

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Im Vorgespräch ging er davon aus, das der Streitwert sich im Rahmen meines zur Zeit geleiteten Unterhaltes beweg 345x12 also 4140. Das würde ich auch so sehen. Fragen Sie den Anwalt, warum er meint, der höhere Gegenstandswert sei gerechtfertigt. Hilft das nicht, bliebe die Einschaltung dieser Einrichtung: https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Normalerweise richtet sich der Streitwert nach der Höhe/ dem Wert welcher im Streit ist. Im Streit war die Frage ob die Neuberechnung des Unterhalts berechtigt war.
Zu welchem Ergebnis die Offenlegung führen würde, oder ob die Offenlegung überhaupt nötig war, ist für die Ermittlung des Streitwertes nicht von Bedeutung.

Meine Meinung ist somit, es war zu bewerten, welchen Wert der Antag auf Neuberechnung des Unterhalts hatte. Dies führt zweifellos nicht dazu, dass der Wert null war, da ja ohne diese Offenlegung entschieden werden konnte / entschieden wurde.
Aber auch die bisherige Höhe des Unterhaltes führt nicht zu einem richtigen Wert, denn mit dem Antrag wurde ging offenbar gerade eine Erhöhung verlangt. Ob es dabei um einen bestimmten Betrag ging ist nicht bekannt.
Wenn der Anwalt von 680 € ausging, muss sich dieser Betrag aber aus den Antragsunterlagen ergeben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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