Anwaltsgebührenrückerstattung nach Anwaltswechsel - Darf der Anwalt den kompletten Betrag fordern?

7. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
RitzCarlton
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsgebührenrückerstattung nach Anwaltswechsel - Darf der Anwalt den kompletten Betrag fordern?

Hallo,

unser Verfahren läuft derweil seit 2006. Nachdem unser Anwalt ca.4 Jahre lang Nichts von sich hören ließ erfuhren wir Mitte 2010, dass der Anwalt zwischenzeitig die Kanzlei gewechselt hat, ohne uns darüber zu informieren. Wir baten ihn schriftlich, uns den Stand der Ermittlungen mittzuteilen, eine Antwort blieb aus. Erst nach einschalten der Rechtsanwaltskammer hat der Anwalt seinen Schriftverkehr wieder aufgenommen.

Jetzt erhielten wir die erste und einzige Rechnung/Kostennote mit der Bitte um Bezahlung des Rechnungsendbetrages (RS liegt nicht vor).

Darf der Anwalt über seine neue Kanzlei den kompletten Betrag, der über die 6 Jahre angefallen ist anfordern?

Vielen Dank!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf der Anwalt über seine neue Kanzlei den kompletten Betrag, der über die 6 Jahre angefallen ist anfordern? <hr size=1 noshade>


Das kann man so nicht beantworten. Man müsste erstmal wissen, wann konkret welche Gebühren angefallen sind und vor allem, worum es sich handelt (außergerichtlich / gerichtsanhängig / wenn gerichtlich, ruht das Verfahren oder nicht? etc.pp....). Nach 6 Jahren kann es gut sein, dass die eine oder andere nach § 195 , 199 BGB bereits verjährt ist.

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