Anwaltshaftung - Klägeranwalt für die entstandenen Kosten haftbar machen?

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
hausgenosse
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltshaftung - Klägeranwalt für die entstandenen Kosten haftbar machen?

Hallo

Folgender Sachverhalt

Klägeranwalt reicht beim LG PKH Antrag ein.

LG weist den PKH Antrag zurück mit der Begründung keine Aussicht auf Erfolg.

Klägeranwalt reicht sofortige Beschwerde beim OLG ein.

OLG weist die Beschwerde zurück.

Klägeranwalt schreibt weitere Briefe an das LG offenbar in der Hoffnung auf einen gerichtlichen Vergleich bis die angestrebte Klage rechtshängig wird.

Es stellte sich vor Gericht heraus das der Richter keinen Vergleich anstrebte und somit der Klägeranwalt vor der Entscheidung stand klagen oder Klage zurück nehmen.

Der Klägeranwalt nahm die angestrebte Klage zurück.

Laut Gerichtskostenfesstellungsbeschluß hatt der Kläger sämtliche Kosten die dem Beklagten entstanden sind zu erstatten.

Laut PKH Antrag war und ist der Kläger nicht in der Lage dem Beklagten die Kosten zu erstatten.

Es folgte eine Pfändung und EV gegen den Kläger ohne Erfolg.

Besteht für den Beklagten die Möglichkeit den Klägeranwalt für die entstandenen Kosten haftbar zu machen?

Was für Möglichkeiten hat der Beklagte um an seine Forderungen zu kommen?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Besteht für den Beklagten die Möglichkeit den Klägeranwalt für die entstandenen Kosten haftbar zu machen?"

Nein! Ansprüche aus einer "Anwaltshaftung" kann allenfalls der Auftraggeber (hier also der Kläger) haben.

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#2
 Von 
hausgenosse
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Somit hat der Anwalt gleich zwei Personen geschädigt.
Der Beklagte bekommt sein Geld nicht und der Kläger hat eine Pfändung und EV am Hals.

Gehen wir mal davon aus das es zwischen dem Klägeranwalt und dem
Kläger abgesprochen war weil die PKH abgelehnt wurde und das es die einzige Möglichkeit war vor Gericht noch etwas zu erreichen z.B. gerichtlicher Vergleich.

Wäre es dann nicht Betrug?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das ist kein Betrug. Was für eine Täuschungshandlung soll denn hier überhaupt vorgelegen haben?

Das ist nunmal das Risiko des Bekalgten, dass er zwar einen Kostenerstattungsanspruch hat, dieser aber nicht durchsetzbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausgenosse
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Eigendlich wollte ich hier keine Fragen beantworten sonder Antworten auf meine Fragen haben.

Welcher Tatbestand kommt denn hier Infrage??

Was für Möglichkeiten hat der Beklagte um an seine Forderungen zu kommen?


Der Klägeranwalt hat obwohl er Kentnisse über die finanzielle Lage
des Klägers hatte (PKH Antrag) weitere Kosten vor dem LG entstehen lassen.
Dem Anwalt war von vornherein klar das sein Mandant die Kosten nicht bezahlen kann.

Es kann ja wohl nicht sein das ein Anwalt so vorgehen darf obwohl
er genau wußte das er damit 2 Personen schädigt.



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-- Editiert am 12.07.2010 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eigendlich wollte ich hier keine Fragen beantworten sonder Antworten auf meine Fragen haben. <hr size=1 noshade>


Gut, dann kriegst du Antworten.

quote:<hr size=1 noshade>Welcher Tatbestand kommt denn hier Infrage?? <hr size=1 noshade>


Keiner !

quote:<hr size=1 noshade>Was für Möglichkeiten hat der Beklagte um an seine Forderungen zu kommen? <hr size=1 noshade>


Keine!

quote:<hr size=1 noshade>Der Klägeranwalt hat obwohl er Kentnisse über die finanzielle Lage
des Klägers hatte (PKH Antrag) weitere Kosten vor dem LG entstehen lassen. <hr size=1 noshade>


Der Anwalt tut das, wofür er beauftragt wurde. Und wenn sein Auftrag lautet, Klage einzureichen, dann tut er das. Wenn er Rücksicht auf den Beklagten (!) nehmen würde, DANN wäre es ggf. strafbar. Denn das nennt man ggf. Parteiverrat, vergl. § 356 StGB .

quote:<hr size=1 noshade>Dem Anwalt war von vornherein klar das sein Mandant die Kosten nicht bezahlen kann. <hr size=1 noshade>


Das ist das alleinige Problem des Anwalts, wenn er ein Mandat annimmt, welches höchstwahrscheinlich nicht vergütet wird.

quote:<hr size=1 noshade>Es kann ja wohl nicht sein das ein Anwalt so vorgehen darf obwohl
er genau wußte das er damit 2 Personen schädigt. <hr size=1 noshade>


Doch, selbstverständlich! Es wäre ja noch schöner, wenn ein Anwalt - bevor er seinen Auftrag erfüllt - zunächst mal prüfen müsste, ob im Falle des Verlierens auch der Gegner (!) ausreichend Chancen hat, sein Geld zu bekommen. Der Anwalt hat niemanden geschädigt, außer vielleicht sich selbst. Denn er kriegt ja schließlich für seine Tätigkeit höchstwahrscheinlich auch kein Honorar.







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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Wäre es dann nicht Betrug?


Wo wäre denn da der rechtswidrige (!) Vermögensvorteil, der vorsätzlich erzeugt werden sollte?

Der Klägeranwalt hat nur seinen rechtmäßigen Anspruch gegen seinen Mandanten.
Der Beklagtenanwalt dito. Der Kläger hat von der Sache auch keinen Vorteil.
Daß der Beklagte einen *Nachteil* hat, ist für Betrug nicht mal annähernd ausreichend.

Wenn der A dem B sagt "verbrenn dein ganzes Geld, dann ist dein Krebs geheilt", ist das kein Betrug, auch wenn der B dadurch um sein komplettes Vermögen geschädigt wird, wenn er das macht.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.07.2010 10:52:57
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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