Anwaltshaftung

20. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pakos1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltshaftung

Guten Tag,
durch eine Schimmelproblematik in einer Mietwohnung musste ich einen Rechtsanwalt einschalten. Der Rechtsanwalt schrieb den Vermieter an und wollte ihn dazu zwingen die Schimmelproblematik zu beseitigen. Nach dem der Vermieter nichts unternahm um die Schimmelproblematik zu beseitigen, kürzte ich auf Anraten meines Anwaltes die Miete um circa 30 %. Nach dem der Vermieter den Schaden immer noch nicht behoben hatte, empfahl mir mein Anwalt die Miete auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 100 € zu kürzen. Dies teilte der Anwalt dem Vermieter auch schriftlich mit. Da ich bis dato einen befristeten Mietvertrag hatte, der über ein Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen war, nahm der Vermieter stellvertretend durch einen Rechtsanwalt die Gelegenheit wahr, mir nach aufgelaufenen zwei kompletten Mietern das Mietverhältnis (ist rechtmäßig) fristlos zu kündigen. Der Prozess der daraus erfolgte habe ich verloren. Meiner Meinung nach hat mich mein Anwalt in das oft zitierte offene Messer rein laufen lassen. Außer, dass sich jetzt erhebliche Kosten zu zahlen habe, musste ich umziehen und einen kompletten neuen Haussstand errichten.
Vor ab habe ich schon einmal mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen, die mir mitteilte, dass wenn ich einen Rechtsanwalt finden würde, der mich diesbezüglich vertreten würde, würde mir die Rechtschutzversicherung Schutz gewähren.

Durch diese meiner Meinung nach falsche Beratung habe ich den Prozess verloren. Ich bin am überlegen ob ich den Anwalt dafür haftbar machen werde.
Vielen Dank für eventuelle Ratschläge.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Vor ab habe ich schon einmal mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen, die mir mitteilte, dass wenn ich einen Rechtsanwalt finden würde, der mich diesbezüglich vertreten würde, würde mir die Rechtschutzversicherung Schutz gewähren.


Wenn Sie schon eine Rechtsschutzzusage haben, dann beauftragen Sie doch jetzt einfach einen Anwalt! Dafür zahlen Sie ja die Versicherungsbeiträge.

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#2
 Von 
Pakos1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Herr Juhre,
vorab vielen Dank für Ihre Nachricht. Sicher wäre es leicht einen Anwalt mit der Beauftragung dieser Sache zu konsultieren. Im Vorfeld habe ich schon mit meiner Restschuldversicherung darüber gesprochen. Ein Herr dieser Rechtsschutzversicherung sagte mir, dass unabhängig von der Beweislage, es nicht so einfach wäre einen Anwalt zu finden der gegen einen anderen Anwalt vorgehen würde. Frei nach dem Motto" eine Krähe würde einer anderen Krähe nicht die Augen auspicken". Ansonsten sagte mir Herr von Rechtsschutzversicherung nach dem ich ihm die Sachlage erklärte, dass ich recht gute Chancen hätte die Sache zu meinen Gunsten abzuwickeln.Wenn ich einen Anwalt fände, würde die Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen .
Letztendlich denke ich, dass wenn mein Anwalt besser aufgepasst hätte und die gekürzte Miete vielleicht so genanntes Notaranderkonto himterlegt hätte, man mir nicht fristlos kündigen können. Außerdem habe ich bis dato noch andere Punkte, die mein Rechtsanwalt aus meiner Sicht hätte wesentlich besser machen können. Leider bin ich aber kein Jurist, um die Erfolgsaussichten richtig zu bewerten.

Ich habe gerade gesehen, dass sie Rechtsanwalt sind und auch ebenfalls aus Essen kommen. Vielleicht können Sie mir ja ein Angebot unterbreiten. Es verständlich kann ich Ihnen auch für eine korrekte Beantwortung der Frage 50 € überweisen. Bezüglich der Vertretung können Sie mir unter Umständen ein Angebot unterbreiten.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Restschuldversicherung


Der war gut. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Gutem Morgen
Ich frage mich warum die Kündigung durchgegangen ist? Schimmel in der Wohnung berechtigt zur Mietminderung, egal ob das Geld auf einen Konto beim Anwalt liegt oder nicht.Auch sind Zeitmietverträge meiner Meinung nicht mehr erlaubt.
Haben Sie denn nicht ihre Rechtsschutz in Anspruch genommen, wegen dem Schimmel oder der Kündigung?
Auch gibt es genug Fachanwälte, die darauf spezialisiert sind Anwälte zu verklagen.Leider kommt es immer häufiger vor, das Anwälte Fehler machen.

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Schimmel in der Wohnung berechtigt zur Mietminderung,


Vermutlich war die Minderung einfach zu hoch ("auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 100 €" ).

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Bezüglich der Vertretung können Sie mir unter Umständen ein Angebot unterbreiten.


Da Sie rechtsschutzversichert sind, brauchen Sie doch kein Geld zu bezahlen! Sie gehen zu einem Anwalt. Der reicht dann seine Vorschussrechnung bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Wenn alles problemlos verläuft, wird Ihr neuer Anwalt dann von Ihrem Versicherer bezahlt.

Was die Haftung angeht, wäre noch einiges zu klären. Zum Beisp.: Hat Ihr vorheriger Anwalt Sie auch im Räumungsprozess vertreten? Falls ja: Hat er Sie darauf hingewiesen, dass Sie die aufgelaufenen Mietschulden noch im Prozess hätten nachzahlen können? Hat er Sie auch auf die dafür geltende Frist hingewiesen? usw.

Da ich in diesem Forum Ihren Fall nicht vollumfänglich besprechen darf, kann ich Ihnen anbieten, dass Sie sich per E-Mail oder PM bei mir melden.

-- Editiert am 21.03.2010 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ein Herr dieser Rechtsschutzversicherung sagte mir, dass unabhängig von der Beweislage, es nicht so einfach wäre einen Anwalt zu finden der gegen einen anderen Anwalt vorgehen würde.


Das ist völliger Blödsinn. Es ist der Beruf eines Anwalts, andere Leute zu verklagen. Das gilt auch für andere Anwälte. Es mag sein, dass ein Anwalt in einem kleinen Ort nicht grade einen Kollegen verklagen will, mit dem er vielleicht befreundet ist. Aber ein außenstehender Anwalt macht das auf jeden Fall. Warum auch nicht?? Der Grund, warum viele Anwälte vor diesen Mandanten Anstand nehmen, ist der, dass viele Mandanten zwar dem Anwalt die Schuld am verlorenen Prozess geben, dies aber juristisch gar nicht der Fall ist. Und der neue Anwalt will nicht das nächste Opfer eines Haftungsprozesses sein. Zudem gibt es auch regelmäßig Querulanten, die - obgleich sie offenkundig im Unrecht sind - es nach einem verlorenen prozess bei einem anderen Anwalt versuchen und am Ende gleich 2 Anwälte auf den Kosten sitzen bleiben.

Wenn das alles bei Ihnen nicht der Fall ist, dann wird sich jederzeit ein Anwalt finden lassen, der diesen Prozess übernimmt.


mal kurz zur Sache:

quote:
Nach dem der Vermieter nichts unternahm um die Schimmelproblematik zu beseitigen, kürzte ich auf Anraten meines Anwaltes die Miete um circa 30 %.


Das ist bei Schimmel jedenfalls nicht von vorne herein zu viel, sondern durchaus angemessen. Für eine tatsächliche Beurteilung müsste man den Umfang des Schimmels kennen.

quote:
Nach dem der Vermieter den Schaden immer noch nicht behoben hatte, empfahl mir mein Anwalt die Miete auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 100 € zu kürzen.


Das Nichteinhalten der Frist zur Mängelbeseitigung berechtigt keine "Erhöhung" der Mietminderung. Man müsste also prüfen, ob der Prozentsatz der Minderung noch angemessen war oder nicht.

quote:
Da ich bis dato einen befristeten Mietvertrag hatte, der über ein Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen war, nahm der Vermieter stellvertretend durch einen Rechtsanwalt die Gelegenheit wahr, mir nach aufgelaufenen zwei kompletten Mietern das Mietverhältnis (ist rechtmäßig) fristlos zu kündigen.


Der satz ist gleich in mehrfacher Hinsicht krumm. Erstens gibt es keine Befristung auf 10 Jahre mehr (Ausnahmen kann es theoretisch geben). Es ist also davon auszugehen, dass es ein unbefristeter Vertrag war. Zweitens hat eine Befristung nichts mit einer fristlosen Kündigung wegen zahlungsverzug zu tun. Eine fristlose kündigung kann ich bei entsprechendem Kündigungsgrun immer aussprechen, egal wie das Mietverhältnis befristet ist.

quote:
Der Prozess der daraus erfolgte habe ich verloren.


Der Prozess wird verloren, wenn die Minderung zu Unrecht verfolgt ist UND der Mietrückstand nicht vollumfänglich nachgezahlt wird. Der Prozess wird gewonnen, wenn die Minderung berechtigt war, denn dann hat der Vermieter ja keinen Anspruch auf das Geld.

Die Sachverhaltsschilderung ist daher ausgesprochen vage und in sich nicht stimmig.

Trotzdem sollen Sie - mit der Rechtschutzversicherung im Rücken - die Angelegenheit einem anderen Anwalt zu Prüfung und ggf. weiterer Veranlassung übergeben.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pakos1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,
vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich habe morgen einen Termin bei einem anderen Anwalt.
Sobald ich mehr weiß, werde ich Ihnen gerne darüber berichten.
Mit freundlichem Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ rathgeber:

Was soll das ??? Hier abgehackte Zitate zu bringen, nur um mit Gewalt was kritisieren zu können, ist eine Frechheit.

Ich habe gesagt, dass man für eine tatsächliche Beurteilung den umfang des Schimmels kennen müsste, 30 % aber zumindest nicht offenkundig zu viel sind. An dieser völlig unverbindlichen Einschätzung ist nichts auszusetzen.

Ich habe weiter gesagt, dass es bzgl. derart langfristigen Befristungen auch Ausnahmen geben kann. Auch das hast du geflissentlich unterschlagen bei deinem Zitat.

Entweder zu bringst dich hier ein, um den fragestellern tatsächlich zu helfen, dann musst du deine Beiträge aber auch begründen, damit sie nachvollziehbar sind. Oder du hältst Dich einfach mal zurück.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Ist doch nur wieder Ali Babbel. Don't feed the troll...

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ich weiß, wer das ist... aber er geht mir gewaltig auf die Nüsse. Manchmal frage ich mich echt, was in dessen kopf so vorgeht... das ist doch nicht normal. Wahrscheinlich ist er gefrustet, weil er sich für den Größten hält, aber aufgrund massiver charakterlicher Defizite erfolglos ist.



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"justice"

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