Anwaltskosten / Ausland

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten / Ausland

Liebe 123recht.de Community,

Ich bräuchte dringend Rat in folgender Sache:

Ich habe von 2005 bis 2011 mit meinem damaligen Lebenspartner eine Mietswohnung bewohnt.

Beide im Mietvertrag eingeschrieben. 2011 bin ich ausgezogen und ins Ausland verzogen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Kosten (Miete, NK) bezahlt. Ich habe versucht schriftlich zu kündigen, aber der Vermieter hat mich nicht ausgetragen.

Gegen meinen ehemaligen Partner wollte ich nicht rechtlich vorgehen, ich habe darauf vertraut das er sich eine neue Wohnung sucht...dies hat allerdings bis Ende 2018 gedauert und so kam es das er mit dem Vermieter in Streit wegen der Nebenkosten geriet und sich schon eine dicke Summe ansammelte.

Auf jedenfall ist der Vermieter irgendwann zum Gericht und mein Ex Partner hat sich einen Anwalt genommen. Ich habe den Anwalt weder beauftragt noch war ich in Deutschland.

Gericht hat entschieden das ich die Nebenkosten nicht an drn Vermieter zahlen müsse da ich dort nicht mehr gewohnt habe.

Soweit so gut.

Nun habe ich über die Deutsche Botschaft einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Anwaltskosten bekommen.

Muss ich diese Anwaltskosten wirklich bezahlen? Der Anwalt sagte wohl zu meinem Ex Partner das wir beide die Kosten tragen da ich im Mietvertrag stehe.

Aber ist das wirklich so? Dann könnte er sich ja ohne meines wissens 10 Anwälte nehmen und ich müsste die alle bezahlen?

Ich wäre so dankbar für jeden Tipp. Ich hoffe ich habe alles verständlich aufgeschrieben.

LG

Yana

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von YanaYana):
Gericht hat entschieden das ich die Nebenkosten nicht an drn Vermieter zahlen müsse da ich dort nicht mehr gewohnt habe.


Sry ... sicher, dass Sie das richtig verstanden haben, denn das steht im Widerspruch zu :

Zitat (von YanaYana):
Nun habe ich über die Deutsche Botschaft einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Anwaltskosten bekommen.

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#2
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auf jedenfall. Meine Mutter war anwesend.

Mein Ex Partner zahlt monatlich an den Vermieter ab.

Die Gerichtskosten haben wir geteilt.

Ich habe in der ganzen Zeit auch nie einen Brief vom Gericht erhalten nur eben jetzt diesen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Anwaltskosten sogar noch in englischer Übersetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von YanaYana):
Mein Ex Partner zahlt monatlich an den Vermieter ab.


Das sehen Sie falsch.

Ihr VM hat vermutlich SIE und Ihren EX als Vertragspartner verklagt. Ebenso vermutlich wurden SIE und Ihr EX zur Zahlung verurteilt, und solange Ihr EX zahlt ist das ja kein Problem. Und ja die Kosten gehören dazu, werden allerdings die Kosten des gegnerischen Anwalts sein. Ich denke, Ihre Mutter hat da was missverstanden.

Schreiben Sie das Gericht an. Adresse steht auf dem KfB und bitte das Aktenzeichen unbedingt mit angeben, und bitten um eine Kopie des Urteils. Dann werden Sie sehen ...

-- Editiert von AltesHaus am 17.04.2019 19:35

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#4
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



Danke für die Antwort.

Ja wir beide standen im Brief vom Gericht drin. Zu einem richtigen Gerichtsverfahren kam es nicht. Es wurde in Anwesenheit des Richters und beiden Partein mit Anwälten eine Einigung erzielt.

Die Einigung besagte das jede Partei seine Anwaltskosten selbst bezahlt. Mein Ex Partner seine Nebenkosten Schulden an der Vermieter abbezahlt und ICH diesbezüglich raus bin. So wurde sich im Gericht geeinigt. Lediglich die Gerichtskosten habe ich zur Hälfte bezahlt. Das ist Fakt und wurde definitiv nicht falsch verstanden.

Gerne würde ich erfahren wie ich mich nun gegenüber den Kostenfestsetzungsbeschluss verhalten soll. Ich habe den Anwalt wie gesagt nie beauftragt.

-- Editiert von YanaYana am 17.04.2019 19:57

-- Editiert von YanaYana am 17.04.2019 19:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von YanaYana):
Ja wir beide standen im Brief vom Gericht drin. Zu einem richtigen Gerichtsverfahren kam es nicht. Es wurde in Anwesenheit des Richters und beiden Partein mit Anwälten eine Einigung erzielt.


Nur in einem Gerichtsverfahren ist ein Richter dabei ... ;) ... die Einigung nennt sich Vergleich.

Zitat (von YanaYana):
Mein Ex Partner seine Nebenkosten Schulden an der Vermieter abbezahlt und ICH diesbezüglich raus bin. So wurde sich im Gericht geeinigt.


Wenn es so wäre (und auch wenn es anders ist) müssten Sie auf jeden Fall eine Kopie des Vergleiches erhalten und zwar noch BEVOR der Kostenfestsetzungsantrag kommt ...

Zitat (von YanaYana):
So wurde sich im Gericht geeinigt. Lediglich die Gerichtskosten habe ich zur Hälfte bezahlt. Das ist Fakt und wurde definitiv nicht falsch verstanden.


Wie gesagt ohne was gelesen zu haben glaube ich Ihnen, dass Sie das glauben, aber wage zu bezweifeln, dass es so ist. Zumal Sie ja abwesend waren.

Zitat (von YanaYana):
Gerne würde ich erfahren wie ich mich nun gegenüber den Kostenfestsetzungsbeschluss verhalten soll. Ich habe den Anwalt wie gesagt nie beauftragt.


Wenn es so ist wie Sie sagen, dann legen Sie flugs -vorab per Fax ist immer gut- Beschwerde ein. Welcher Anwalt will denn seine Kosten erstattet bekommen? Da sollten SIe mal in der Klage nachsehen ...

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#6
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Wenn es so ist wie Sie sagen, dann legen Sie flugs -vorab per Fax ist immer gut- Beschwerde ein. Welcher Anwalt will denn seine Kosten erstattet bekommen? Da sollten SIe mal in der Klage nachsehen ...


Meine Mutter war im Amtsgericht anwesend.

Der Anwalt will 1700 Euro für die Briefe die er geschrieben hat und das er die Sache im Gericht vertreten hat um einen Vergleich / Einigung auszuhandeln.

Wie gesagt ich habe in der ganzen Angelegenheit vorher noch nie Post vom Gericht bekommen geschweige denn eine Rechnung. Dies ging an meinen ehml. Lebensgefährten.

Danke für Ihren Rat.

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#7
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ein Schlichtungsverfahren vor der Klageerhebung.

https://imgur.com/YJbzK7T

Zu 1. ) ist sein Name.

Zu 2.) Mein Name.

-- Editiert von YanaYana am 17.04.2019 23:47

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9311x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Anwalt wie gesagt nie beauftragt.

Aber Ihr Ex-Partner hat einen Anwalt beauftragt, der auch Ihre Interessen vertreten hat.

Es klingt nämlich so, als ob Ihr Ex-Partner einen gemeinsamen Anwalt für beide Beklagten beauftragt hat .
Aus Ihrer Sicht hat der Anwalt auch gut gearbeitet - er hat eine Regelung erreicht, bei der Sie die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Sie sind also relativ günstig aus der Sache rausgekommen, dank des Anwalts, den Ihr Ex-Partner für Sie mit-beauftragt hat. Jetzt will der Anwalt wohl seinen Lohn.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Sehr seltsam, dass Sie vorher nichts bekommen haben. Wieso war Ihre Mutter bei der Verhandlung dabei, wenn Sie von nichts wussten? Für mich sieht das immer noch nach einem gerichtlichen Verfahren aus. Ansonsten könnten Sie jetzt auch keinen Beschluss erhalten haben, sondern eine Klage. Zumindest hätte Ihnen der Antrag des Anwalts auf Kostenfestsetzung vorher zugesandt werden müssen.
Sie sollten schleunigst Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Teilen Sie mit, dass Sie vorher keinen Antrag erhalten haben und wenden Sie ein, dass Sie den Anwalt nicht beauftragt haben.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Na ja wie auch immer ...

Beschwerde einlegen, als Begründung bestreiten SIe schlicht die Beauftragung des Anwalts. Das ist ausreichend um den Beschluss in die Tonne zu kloppen ... vorher per FAX, sonst ist das Ding inne Welt und dann ists nicht mehr so einfach.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9311x hilfreich)

Zitat:
Sehr seltsam, dass Sie vorher nichts bekommen haben.

-> Wenn der Anwalt vom Ex-Partner beauftragt war, die Interessen beider Beklagter zu vertreten, dann wird die gesamte Korrespondenz vom Gericht an den Anwalt gegangen sein. Das Gericht kann ja nicht wissen, dass der eine Beklagte (= der Ex-Partner) einen Anwalt beauftragt, ohne dass der andere Beklagte davon weiß.

Zitat:
Beschwerde einlegen, als Begründung bestreiten SIe schlicht die Beauftragung des Anwalts.

-> Weiß nicht, ob das so geschickt ist. Dass die Beklagtenseite die eigenen Anwaltskosten tragen muss, geht doch aus dem Vergleich hervor. Und dass der Fragesteller zur Beklagtenseite gehört, ist doch unstreitig. Es scheint hier doch "nur" um die Frage zu gehen, wie die beiden Beklagten die Anwaltskosten unter sich aufteilen. Das ist aber nicht Gegenstand des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Schon richtig, aber mindestens die erste Klagzustellung müsste an die TE gegangen sein.
Und der Vergleich regelt das Verhältnis Kläger/Beklagter, auf die eigenen Anwaltskostgen hat das keinen Einfluss. Wenn sie den Anwalt nicht beauftragt hat, warum sollte sie zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Dass die Beklagtenseite die eigenen Anwaltskosten tragen muss, geht doch aus dem Vergleich hervor.


... aber wenn man nun keinen Anwalt beauftragt hat, dann hat man auch keinen zu bezahlen. Das ist doch ganz einfach ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das Procedere wird dann so aussehen, der Antrag des Anwalts bezgl. der TE wird abgewiesen. Nun kann der Anwalt seine Kosten einklagen, hat aber das Problem, dass er seine Bevollmächtigung nicht nachweisen kann, also wird er es lassen. Es ist nicht ausreichend, wenn der andere Mandant (Ex der TE) sagt, dass die TE dies so gewollt hätte ...

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#15
 Von 
YanaYana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich werde Einspruch einlegen.

Ich habe zuvor wirklich keinen Brief vom Anwalt oder Gericht bekommen. Mein Ex Partner hat mir den Vergleich fotografiert und mich auf dem Laufenden gehalten.

Ich wohne im nicht EU Ausland und das wusste der Anwalt wohl auch. Habe keinen Kontakt zum Anwalt gehabt oder beauftragt.

Meine Mutter hat im Gericht lediglich geschildert wann ich ausgezogen bin etc. Und bis dahin alles bezahlt war.

Den Termin im Gericht wusste ich lediglich durch meinen Ex Partner und habe vorsichtshalber meiner Mutter eine Vollmacht ausgestellt mich zu vertreten da ich im Ausland bin.

Vielen Dank nochmal.



-- Editiert von YanaYana am 18.04.2019 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von YanaYana):
Ich werde Einspruch einlegen.


Beschwerde werde Sie einlegen ...

Zitat (von YanaYana):
Mein Ex Partner hat mir den Vergleich fotografiert und mich auf dem Laufenden gehalten.


Dann setzen Sie ihn doch mal ein, Namen und Adressen unkenntlich machen ...

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