Anwaltskosten Betrug, Freispruch Hilfe

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
DruMzTV
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Betrug, Freispruch Hilfe

bräuchte einen kleinen Rat bei meiner Sache, wäre sehr nett wenn jemand mir helfen könnte!^^ Ich versuchs so kurz wie möglich zu halten

Ich (m, 18J) bekam vor etwa einem halben Jahr einen Brief von der Polizei, dass ich etwas online gekauft habe und nicht bezahlt habe (Betrug) Streitwert 100€ (Ein Super Mario Kart Spiel anscheinend). Als ich den Brief geöffnet habe und das gelesen hab, habe ich einen Anwalt angerufen und ihm 500€ überwiesen, weil dieser meinte, dass das Pflicht ist und er mich nur so verteidigen kann. Der Anwalt hat dann anscheinend Akteneinsicht beantragt und den Rest erledigt.

5-6 Monate sind vergangen ohne weiteren Infos, nun bekam ich den Brief von der Polizei:

Ermittlungsverfahren eingestellt (Paragraph 170 Abs.2 StP0) und ich wurde unschuldig gesprochen (zu Recht, ich wusste, dass ich unschuldig war und habe dem Anwalt auch von Anfang an mitgeteilt, dass es sich um ein Missverständnis handelt).

Alles gut und erledigt dachte ich, eventuell werden mir ja noch Anwaltskosten erstattet.
Im Gegenteil, die Anwaltskosten wurden höher.

Nun soll ich noch ca. 215€ nachzahlen.

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in:

Grundgebühr für Verteidiger: 200€
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren: 165€
Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens,
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht: 165€
Akteneinsicht: 12€
Pauschale für Post und Telekommunikation (?): 20€
Dokumentenpauschale für Kopien (?): 33€ ca
Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten (?): 5€

+ 19% Umsatzsteuer die ich zahlen muss 114€ ca

= 715€ insgesamt ca. Ist das Fair?

Mir wurde eine Deadline von einer Woche ab heute gegeben.

Meine Fragen sind relativ grundlegend:

1) Sind diese Kosten zu hoch für den Streitwert von 100€? Und sind die aufgeführten Kosten realistisch?
2) Da ich unschuldig bin und war, werden mir irgendwelche Kosten zurückerstattet und wenn ja, von welcher Instanz?
3) Falls die Kosten absurd sind, gibt es etwas, was ich dagegen machen kann? (Bin frischer erst Semester Student und beziehe Bafög und das Geld tut relativ weh).

Wenn die Kosten vollkommen in Ordnung gehen, bezahl ich es auch. Abgesehen von diesem Forum weiß ich leider nicht, wo ich sonst nachfragen könnte ob die Kosten gerechtfertigt sind.

Vielen Dank für eure Hilfe!

(Für etwaige Rechtschreibfehler entschuldige ich mich im Voraus)

-- Editiert von DruMzTV am 28.01.2020 11:01

-- Editiert von Moderator am 28.01.2020 12:17

-- Thema wurde verschoben am 28.01.2020 12:17

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von DruMzTV):
Ermittlungsverfahren eingestellt (Paragraph 170 Abs.2 StP0)


Das ist kein Freispruch

Zitat (von DruMzTV):
und ich wurde unschuldig gesprochen


nein, wurdest du nicht.

Zitat (von DruMzTV):
(zu Recht, ich wusste, dass ich unschuldig war und habe dem Anwalt auch von Anfang an mitgeteilt, dass es sich um ein Missverständnis handelt)


Tja, hättest du das der Polizei statt dem Anwalt mitgeteilt, hättest du vermutlich eine Menge Geld gespart.

Zitat (von DruMzTV):
2) Da ich unschuldig bin und war, werden mir irgendwelche Kosten zurückerstattet und wenn ja, von welcher Instanz?


Nein. Wenn du dir eine einfache Darstellung des Sachverhaltes nicht zutraust, kannst du gerne einen Anwalt dafür beauftragen. Aber den musst du dann halt selbst bezahlen, es ist nicht ersichtlich, wieso jemand anderes diese Kosten übernehmen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17243x hilfreich)

Sind diese Kosten zu hoch für den Streitwert von 100€? Es gibt im Strafrecht gar keinen Streitwert. Verfahren ist Verfahren...
Und sind die aufgeführten Kosten realistisch? Sind sie. Und nein, Sie kriegen die nicht erstattet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DruMzTV
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sind diese Kosten zu hoch für den Streitwert von 100€? Es gibt im Strafrecht gar keinen Streitwert. Verfahren ist Verfahren...
Und sind die aufgeführten Kosten realistisch? Sind sie. Und nein, Sie kriegen die nicht erstattet.


okay danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von DruMzTV):
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht: 165€


Ist das zutreffend bei einer Einstellung nach §170 Abs.2 StPO?

Das Verfahren war doch noch gar nicht bei Gericht anhängig, oder irre ich mich?

-- Editiert von spatenklopper am 29.01.2020 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Hast Recht, nützt aber nichts. Die Gebühr ensteht für die Mitwirkung an der Einstellung in Höhe der Verfahrens(mittel)gebühr. Das ist je nachdem in welchem Stadium sich das Verfahren befindet entweder die Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren oder die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren. Da die gleich hoch sind, ist es egal, wenn der Anwalt das falsch bezeichnet.

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