Anwaltskosten Mietmängel

15. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453755-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Mietmängel

Hallo,

wir haben diverse Mängel seit Einzug in unsere neue Wohnung(vor 9 Monaten).

Der Anwalt hat einen Brief an die Vermieter geschrieben, bzw unseren Brief mit welchen wir den Vermieter in Verzug gesetzt haben nochmals hingeschickt und sich als Anwalt angezeigt. Mehr ist in der Zeit nicht passiert. Für Rückfragen steht er wenig bis kaum zur Verfügung.

Erst wollte seinen Streitwert auf die 12 fache Warmmiete berechnen. Nach mehreren Nachfragen hat er dann eingesehen, dass der Streitwert sich aus der möglichen Mietminderung berechnet. Nun hat er die 42fache Mietminderung von 25% genommen.

Laut eigener Aussage ist die Mögliche Mietminderung maximal 5-10%, er rät auch von einer Feststellungsklage ab, da man dies nicht macht und es neue Probleme mit sich ziehen würde. zB Kautionsrückzahlung problematisch.

Nach unserem Verständnis setzt man den Vermieter mit der Feststellungsklage ja unter Druck die Mängel zu beheben und die Mietminderung steht einem ja zu. Desweiteren wird daraus ja der richtige Streitwert berechnet, den auch der Vermieter tragen müsste, da er sich ja in Verzug befindet.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18334 Beiträge, 9943x hilfreich)

Zitat:
Nun hat er die 42fache Mietminderung von 25% genommen.

Das scheint korrekt zu sein.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/mietminderung-streitwert-feststellungsklage-3112475

Zitat:
Laut eigener Aussage ist die Mögliche Mietminderung maximal 5-10%, er rät auch von einer Feststellungsklage ab, da man dies nicht macht und es neue Probleme mit sich ziehen würde. zB Kautionsrückzahlung problematisch.

Der Sinn einer Feststellungsklage des Mieters erschließt sich mir auch nicht.
Wenn ein Mangel besteht, mindert man als Mieter einfach. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, liegt as am Vermieter zu klagen - und der Vermieter hat damit das Beweis- und Kostenrisiko.

Wenn Ihr Ziel eine schnelle Beseitigung des Mangels ist, dann ist eine Feststellungsklage bezüglich der Minderung nicht der richtige Weg.

Informieren Sie sich über "Ersatzvornahme" und "Instandsetzungsklage".
Grobe Infos hier: http://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/maengelbeseitigung/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41119 Beiträge, 14484x hilfreich)

Ich hab schon Zweifel an der Zulässigkeit einer Feststellungsklage

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb453755-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antworten.

Und die Abrechnung vom Anwalt ist so korrekt? Auf Basis von 25% Mietminderung, obwohl laut seiner Aussage maximal 10% gemindert werden kann.

Es geht um 9xx € welche wir komplett begleichen sollen, ohne das etwas passiert ist. Bei anderen Anwälten mussten wir nur einen Vorschuss zahlen, bis zum Abschluss des Falles.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3015x hilfreich)

Zitat (von fb453755-24):
bis zum Abschluss des Falles.


Ich vermute mal, dass der Fall für ihn abgeschlossen ist.

Worum geht es Ihnen hier überhaupt?

Um die Kostennote des Anwalts, oder um die behaupteten Mängel an der Mietsache? Für letzteres wären die Informationen zu dürftig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8090x hilfreich)

Und in weiterer Zukunft wäre doch eher zu einer Mitgliedschaft im Mieterschutzbund zu raten, da ist die Rechtsvertretung incl. und das Ganze kostet so um die 100,-€ jährlich. Nur für die aktuelle Situation würde zwar rechtlich beraten werden, die Rechtsvertretung wäre aber wahrscheinlich ausgeschlossen. Bei einem sachgerechten Vorgehen kann es aber gut sein, dass das gar nicht vor Gericht muss.
weitere kostentreibende Aufträge sollte man diesem Anwalt wohl lieber nicht geben... :sweat:

-- Editiert von altona01 am 29.11.2016 15:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 422x hilfreich)

Der Mieterschutzbund mag vielleicht 100 € kosten und bietet was? Außergerichtliche Beratung des Vertragsanwaltes in einigen Wochen, da der Vorlauf enorm ist. Kommt es aber zum Gerichtsverfahren, reicht die Mitgliedschaft noch nicht einmal aus; für gerichtliche Streitigkeiten muss man dann eine Rechtsschutz beim Mieterbund abschließen, die wieder ins Geld geht - abgedeckt ist nur Mietrechtsschutz und ebenfalls wieder keine freie Anwaltauswahl.

Bevor man also Mieterbund oder ähnlich eingeschränkte Beratungsangebote nutzt, sollte man lieber über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken, die in der Regel mehr abdeckt, freie Anwaltauswahl zulässt und auch nicht teurer ist als das Mieterbundpaket.

MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb453755-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat in einem persönlichen Gespräch angeboten die Mängel zu beseitigen. Dies haben wir dem Anwalt auch mitgeteilt, er wollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Dies ist schon wieder 3 Wochen her und es ist nichts passiert.

Der Anwalt rät uns ab, die Miete zu kürzen. Weil es dann ja Probleme mit der Kautionsrückzahlung gibt. Und er meinte auch der Vermieter wird die Anwaltskosten auch nicht freiwillig tragen.

Wir haben die Anwaltskosten beglichen. Der Vermieter befand sich vor dem einschalten des Anwalts in Verzug. Kann die Anwaltsrechnung mit der Miete verrechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von fb453755-24):
Der Anwalt rät uns ab, die Miete zu kürzen. Weil es dann ja Probleme mit der Kautionsrückzahlung gibt.

Eventuell sollt eman sich das nächste mal einen Fachanwalt für Mietrecht suchen ...



Zitat (von fb453755-24):
Der Vermieter befand sich vor dem einschalten des Anwalts in Verzug.

Wodurch genau und wie genau könnte man das gerichtsfest beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb453755-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb453755-24):
Der Anwalt rät uns ab, die Miete zu kürzen. Weil es dann ja Probleme mit der Kautionsrückzahlung gibt.

Eventuell sollt eman sich das nächste mal einen Fachanwalt für Mietrecht suchen ...




Zitat (von fb453755-24):
Der Vermieter befand sich vor dem einschalten des Anwalts in Verzug.

Wodurch genau und wie genau könnte man das gerichtsfest beweisen?


wir waren bzw sind bei einem Fachanwalt für Mietrecht.

Vermieter sind per Einschreiben in Verzug gesetzt worden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von fb453755-24):
Vermieter sind per Einschreiben in Verzug gesetzt worden

Gut, mit der Zustellbestätigung hat man dann was gerichtsfestes. Die gut aufbewahren.

Mit der Beitreibung der Kosten würde ich noch warten, bis die Mängelbeseitigung abgeschlossen ist. Sonst ist der Vermieter eventuell demotiviert...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb453755-24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe nach 6 Wochen mal beim Anwalt nachgefragt, ob der Vermieter der Sanierung zugestimmt hat. Es gab keine Rückmeldung vom Vermieter, allerdings konnte mir nicht beantwortet werden, ob er überhaupt angeschrieben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

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