Anwaltskosten - Nach Erstberatung

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Werder-Rulez
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Nach Erstberatung

Hi,
Ich schildere Mal kurz meinen Fall:
Eheleute trennen sich. Ich(Ehemann) Frage bei meiner Rechtsschutzversicherung an ob die Kosten einer Erstberatung übernommen werden. Kostenzusage!
Termin beim Anwalt. Es wird toll informiert wie eine Scheidung abläuft und ca kostet. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar soll Streit vorbeugen sagt der Anwalt. Hört sich alles Super an. Von meiner Seite aus alles gut. Ich Frage noch ob ich jetzt schon das Mandat erteilen soll oder erst nach dem Trennungsjahr kommt als Antwort: Das hat Zeit. 2-3 Monate bevor das Jahr abgelaufen ist machen wir das. Wenn noch Fragen sind melden sie sich.

3-4 Monate nach dieser Erstberatung sitzen die Eheleute beim Notar. Alles fixiert. Kostenpunkt ca 850€. Vorab Entwurf kommt per Post. Diesen beim Anwalt abgegeben mit der bitte er solle gucken ob das so okay ist. Telefonisch haben wir ein paar Tage später drüber gesprochen. Dauer ca 15 min. Alles okay. Keine Änderungen. Notar besiegelt das Ding. Rechnung bezahlt. Vom Anwalt keine Rechnung.
Trennungsjahr ist fast um. Termin beim Anwalt. Scheidungsantrag gestellt. Gerichtsgebühren habe ich ca 537€ allein bezahlt als Antragssteller. Scheidung erfolgte 8 Monate nach Antragstellung.
5 Tage nach der Scheidung erfolgte die Abrechnung vom Anwalt. Bis dato keine Rechnung erhalten. Kosten entsprachen ca genau das was der Anwalt bei der Erstberatung ausgerechnet hat. Alles gut. Die Gerichtskosten sollen geteilt werden. Steht auch im Urteil. Ich denke nun da wird's wohl eine Rechnung geben vom Gericht wo ich die Hälfte zurück erhalte. Kommt nix...nach 3 Monaten Anfrage bei Gericht wo denn das Geld bleibt. Antwort hat ihr Anwalt erhalten vor ein paar Wochen... Frag ich mich wieso meldet der sich nicht???
Anwaltsgehilfen angerufen. Ja das Geld ist da. Das wurde genommen um das durchgucken der Scheidungsfolgenvereinbarung abzurechnen. Zusätzlich wurde noch Geld angefordert bei meiner Rechtsschutzversicherung. Muss ich Mal die Tage eine Schlussrechnung erstellen...
Hä????? Was geht da ab? Nach 15 Monaten wird das durchgucken abgerechnet?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hä????? Was geht da ab? Nach 15 Monaten wird das durchgucken abgerechnet?

Ja. Ist aber nicht zu beanstanden. Auch bei Anwaltskosten beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende.

Es sind drei Angelegenheiten, also auch drei Rechnungen:
- die Erstberatung, wo die Rechnung von der Versicherung übernommen wird
- die (außergerichtliche) Prüfung der Scheidungsfolgenvereinbarung, wo noch keine Rechnung vorliegt
- das (gerichtliche) Scheidungsverfahren, wo die Rechnung schon bezahlt ist

Die (außergerichtliche) Prüfung der Scheidungsfolgenvereinbarung ist weder mit der Erstberatung abgedeckt noch von der Rechnung bezüglich des (gerichtlichen) Scheidungsverfahrens - muss somit separat bezahlt werden.
Insgesamt alles im grünen Bereich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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