Anwaltskosten Scheidung gerichtliche und außergerichtliche

9. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
OlaFasola
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Scheidung gerichtliche und außergerichtliche

Hallo, ist das normal, dass der Scheidunganwalt bis zum Gerichtstermin für Scheidung alles einzeln abrechnet auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (Stundenbasis), also sämtliche Schreiben, Telefonate, Recherchen im Zusammenhang mit der Scheidung und man dann oben drauf noch die vollständigen gerichtlichen Kosten aufgebrummt bekommt? Wofür zahlt man dann die gesetzliche Verfahrensgebühr, wenn man doch vorher schon eh alle Schreiben etc. einzeln bezahlt hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36764 Beiträge, 6191x hilfreich)

Zitat (von OlaFasola):
ist das normal,
Ja. Wenn man als Mandant eine solche Honorar-auf-Stundenbasis-Vereinbarung mit dem Anwalt hat, dann ist das so.

Vielleicht hier mal nachlesen:
https://familienanwaelte-dav.de/de/scheidung/scheidungskostenrechner

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18061 Beiträge, 9825x hilfreich)

Zitat (von OlaFasola):
Hallo, ist das normal, dass der Scheidunganwalt bis zum Gerichtstermin für Scheidung alles einzeln abrechnet auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (Stundenbasis), also sämtliche Schreiben, Telefonate, Recherchen im Zusammenhang mit der Scheidung und man dann oben drauf noch die vollständigen gerichtlichen Kosten aufgebrummt bekommt?

Wenn man eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis unterschrieben hat: Ja
Dass das nicht geschickt war, merken Sie jetzt selbst.

Zitat (von OlaFasola):
Wofür zahlt man dann die gesetzliche Verfahrensgebühr, wenn man doch vorher schon eh alle Schreiben etc. einzeln bezahlt hat?

Die gerichtlichen Verfahrensgebühren sind für das Gerichtsverfahren.
Wenn für den außergerichtlichen Teil die Abrechnung nur nach Stunden vereinbart ist, können natürlich für den außergerichtlichen Teil keine weiteren Gebühren (außer den Stundensätzen) verlangt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40636 Beiträge, 14378x hilfreich)

Es können aber noch Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Da sollte man sich den Umfang der Vereinbarung anschauen. Umfasst sie das gesamte Scheidungsverfahren, was die Anwaltsgebühren angeht oder aber nur die außergerichtliche Tätigkeit?

wirdwerden

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