Hallo, ist das normal, dass der Scheidunganwalt bis zum Gerichtstermin für Scheidung alles einzeln abrechnet auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (Stundenbasis), also sämtliche Schreiben, Telefonate, Recherchen im Zusammenhang mit der Scheidung und man dann oben drauf noch die vollständigen gerichtlichen Kosten aufgebrummt bekommt? Wofür zahlt man dann die gesetzliche Verfahrensgebühr, wenn man doch vorher schon eh alle Schreiben etc. einzeln bezahlt hat?
Anwaltskosten Scheidung gerichtliche und außergerichtliche
9. April 2025
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Frage vom 9. April 2025 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Scheidung gerichtliche und außergerichtliche
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 9. April 2025 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (36764 Beiträge, 6191x hilfreich)
Ja. Wenn man als Mandant eine solche Honorar-auf-Stundenbasis-Vereinbarung mit dem Anwalt hat, dann ist das so.Zitatist das normal, :
Vielleicht hier mal nachlesen:
https://familienanwaelte-dav.de/de/scheidung/scheidungskostenrechner
#2
Antwort vom 9. April 2025 | 17:00
Von
Status: Legende (18061 Beiträge, 9825x hilfreich)
ZitatHallo, ist das normal, dass der Scheidunganwalt bis zum Gerichtstermin für Scheidung alles einzeln abrechnet auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (Stundenbasis), also sämtliche Schreiben, Telefonate, Recherchen im Zusammenhang mit der Scheidung und man dann oben drauf noch die vollständigen gerichtlichen Kosten aufgebrummt bekommt? :
Wenn man eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis unterschrieben hat: Ja
Dass das nicht geschickt war, merken Sie jetzt selbst.
ZitatWofür zahlt man dann die gesetzliche Verfahrensgebühr, wenn man doch vorher schon eh alle Schreiben etc. einzeln bezahlt hat? :
Die gerichtlichen Verfahrensgebühren sind für das Gerichtsverfahren.
Wenn für den außergerichtlichen Teil die Abrechnung nur nach Stunden vereinbart ist, können natürlich für den außergerichtlichen Teil keine weiteren Gebühren (außer den Stundensätzen) verlangt werden.
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#3
Antwort vom 10. April 2025 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (40636 Beiträge, 14378x hilfreich)
Es können aber noch Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Da sollte man sich den Umfang der Vereinbarung anschauen. Umfasst sie das gesamte Scheidungsverfahren, was die Anwaltsgebühren angeht oder aber nur die außergerichtliche Tätigkeit?
wirdwerden
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