Anwaltskosten bei Scheidung | Umgang mit Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung bei Nettoeinkomm

20. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Schmiddy8888
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten bei Scheidung | Umgang mit Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung bei Nettoeinkomm

Moin allerseits,

meine Frau hat sich von mir getrennt, nun steht die Scheidung an. Das Anwaltshonorar richtet sich u.A. nach dem Nettogehalt. Wie geht man hierbei mit den Beiträgen zur PKV (privaten Krankenversicherung) um? Werden die vom Nettogehalt, das auf der Lohnabrechnung steht, noch abgezogen?

Hintergrund: der Arbeitgeberanteil wird ja noch auf das Brutto aufgeschlagen. Die Zahlung jedoch leistet man ja selbst, also außerhalb der Lohnabrechnung. Gerade bei meiner PKV macht das einen erheblichen Anteil aus, so dass 20% meines Nettogehaltes direkt an die Private Krankenversicherung gehen.

Bei meiner Frau ist das ähnlich, so dass ich die Hoffnung habe, dass bei der Angabe Nettogehalt diese Kosten wenigstens abgezogen werden dürfen.

Ist dem so?

Freue mich auf Rückmeldung jeder Art.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße sendet

Schmiddy8888

-- Editiert von Moderator topic am 20. April 2026 15:28

-- Thema wurde verschoben am 20. April 2026 15:28




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40222 Beiträge, 6551x hilfreich)

Zitat (von Schmiddy8888):
nun steht die Scheidung an.
Wer hat denn den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht?
Hast du schon einen Anwalt mit einem Mandat bedacht?
DEIN Anwalt wird dir genau ausrechnen, welche Kosten du zu bezahlen hast. Also leg ihm am besten auf Nachfrage die Unterlagen vor, die er dazu von dir braucht.

Grundsätzlich rechnen Anwälte nach RVG ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Das RVG lässt es aber durchaus zu, dass auch eine freie Gebührenvereinbarung getroffen wird. Nur, wenn das nicht der Fall ist, greifen die im RVG niedergelegten Gebühren. Wenn Du Dir dort die Auflistung anschaust, wirst Du feststellen, dass die Gehaltsgruppen relativ groß sind und selbst bei einem Sprung in die nächsthöhere Gruppe die Erhöhung des Gebührensatzes relativ moderat ist. Normalerweise ist das Netto-Gehalt die Basis der Berechnung der Anwaltsgebühren. D.h., auch die Krankenkassenbeiträge sind in Abzug zu bringen. Allerdings weiß ich nicht, ob die vollen Krankenkassenbeiträge der PKV in Abzug gebracht werden, wenn da eine erhebliche Differenz zur preiswerteren GKV besteht. Zumindest vor einigen Jahren wurde da nicht unterschieden. Aber, die höhere Gehaltsgruppe bringt ja nicht eine Kostenexplosition.

Was macht eine Scheidung teuer, oder wie kann man sparen bei den Anwaltskosten?
Entscheidend ist zunächst, was man alles bei Gericht anhängig macht. Die "nackte" Scheidung, oder mehr? Der Versorgungsausgleich kommt jedenfalls noch dazu, selbst wenn der nicht durchgeführt werden soll, muzss ja eine richterliche Entscheidung erfolgen, es sei denn wir haben eine Ehe von kurzer Dauer.

Wir haben zwar Anwaltszwang, aber nur für die Antragstellung bzw. den Antragsteller. Wenn sich die Noch-Eheleute einig sind, ist es ausreichend, wenn eben der Antragsteller einen Anwalt mandatiert. Der andere Partner stellt dann keinen Antrag, stimmt der Scheidung zu. Intern können sich die Eheleute die Kosten für diesen einen Anwalt natürlich teilen.

Dann können auch andere gebührenträchtige Sachverhalte dazu kommen. Außergerichtliche Beratungen, Zugewinnaufteilung, Unterhalt, Hausratsaufteilung, und, und, und ....... Und das alles kann eine Scheidung so richtig teuer machen. Nicht der Sprung in die nächste Gehaltsgruppe.

wirdwerden

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