Anwaltskosten bei Vorbereitete Klage

24. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten bei Vorbereitete Klage

Ein Anwalt verlangte beim Streitwert 11000
Geschäftsgebühr ca.900
Verfahrenskosten ca.900
Gerichtskosten ca 900
Aussergerichtliches ( einBrief) war erfolglos.
Klage ist vorbereitet muss nur vom Mandant freigegeben werden.
Frage:
Wenn Mandant jetzt nicht klagen will und alles rückgängig machen will ohne weiteres:
Welche Kosten sind dann an Anwalt fahllig, was muss dann Mandant zahlen insgesamt?
Vielen dank im Voraus,

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17788 Beiträge, 9730x hilfreich)

Vorab:
Außergerichtliche Anwaltskosten: 885,80€+MwSt
Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren wären für sich alleine auch 885,80€+MwSt.
Wenn der Anwalt in gleicher Sache aber schon außergerichtlich tätig war, vermindert sich die Gebühr für das gerichtliche Verfahren auf 452,90€+MwSt.
Für jeden Gerichtstermin (persönliche Anwesenheit des Anwalts bei Gericht) kommen 799,20€+MwSt hinzu.

Wenn man die Klage hat vorbereiten lassen, aber nicht einreicht, würde das alleine 552,80€+MwSt kosten.
Wenn der Anwalt in gleicher Sache aber schon außergerichtlich tätig war, vermindert sich die Gebühr für die Klage, die nicht eingericht wird, auf 119,90€+MwSt.


Es wäre also zu klären, warum der Anwalt Ihnen für die Klage Verfahrenskosten von 900€ (+MwSt) angekündigt hat, obwohl er vorher schon außergerichtlich tätig war. Er hat den Rabatt, den es gibt, wenn der Anwalt erst außergerichtlich und dann in gleicher Sache gerichtlich tätig wird, nicht berücksichtigt. Dann ist natürlich fraglich, ob er den Rabatt bei "Klage-nicht-Erteilung" berücksichtigen wird.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es wäre also zu klären, warum der Anwalt Ihnen für die Klage Verfahrenskosten von 900€ (+MwSt) angekündigt hat, obwohl er


Erst vielen Dank,

Der RA hat dies gemindert, habe ich vergessen zu sagen,

Also dann ist ein einfaches Brief mit Zahlungsauffforderung als Aussergerichtliches verfahren zu sehen ? und 885 wird jedenfalls fällig?

Dazu noch 119,00 für die Klage, die vorbereitet wurde aber nicht genehmigt vom Mandant,
Insg.ca.1000 wenn alles beendet werden muss?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1409 Beiträge, 360x hilfreich)

Zuzüglich Steuer..

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17788 Beiträge, 9730x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Also dann ist ein einfaches Brief mit Zahlungsauffforderung als Aussergerichtliches verfahren zu sehen ? und 885 wird jedenfalls fällig?

Ja - zuzüglich MwSt.

Zitat (von Kotischka):
Dazu noch 119,00 für die Klage, die vorbereitet wurde aber nicht genehmigt vom Mandant,

Ja - zuzüglich MwSt.⁹

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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