Anwaltskosten durch (meiner Meinung nach) Täuschung viel zu hoch!?

20. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten durch (meiner Meinung nach) Täuschung viel zu hoch!?

Hallo in die Community,

ich habe eine ganze spezielle Frage, dem folgender Sachverhalt zur Grunde liegt.

Am vergangen Dienstag hatte ich meinen gerichtlichen Scheidungstermin. Mit meiner Ex-Frau verstehe ich mich ganz gut, deshalb hatte ich keinen eigenen Anwalt, sondern nur sie. Sie ist mittlerweile wieder Schwanger und da rief sie mich am vergangen Montag an und teilte mir mit, dass ab dem Scheidungtermin eine 4 Wochen Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln gilt, bevor die Scheidung rechtskräftig wird. Dies wollten wir wegen ihrer Schwangerschaft verhindern und so suchte ich mir kurzfristig einen Anwalt, der für mich beim Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Soviel kurz zur Vorgeschichte.

Ich erreichte dann am Montag einen Anwalt, dem ich schon am Telefon erklärte, was mein Anliegen ist. Es gehe lediglich um den Rechtsmittelverzicht. Ich sollte dann Nachmittags vorbei kommen. Der Termin dauerte etwa 15 Minuten. Meine neue Freundin begleitete mich. Er überflog ganz kurz die Unterlagen, die ich mitbringen sollte und stellte fest, dass alle Unterlagen für eine Scheidung vorliegen würden. Ich sagte ihm dann in dem Termin noch mindestens zwei Mal, dass er nur meinen Rechtsmittelverzicht erklären soll. Auch sprach ich von Honorarstunden, was der Anwalt alles so stehen, mich einen Aufnahmebogen und eine Vollmacht unterschrieben lies. Beide Parteien hatten es ein wenig eilig, da der Termin ja sehr kurzfristig war. Wir gingen dann wieder mit der Absprache uns am nächsten Morgen wieder zu sehen. Ich bedankte mich noch dafür, dass es so kurzfristig geklappt hat.

Der Scheidungstermin am nächsten Morgen dauerte 20 Min. Der Richter fragte zwischendurch, in wie weit mich mein Anwalt vertritt. Er erwiderte "vollumfänglich dem Grunde nach". Sofort hakte die Anwältin meiner Ex-Frau ein und meinte, dass hier nur um den Rechtsmittelverzicht gehen würde (meine Frau hatte zuvor erklärt, die Kosten dafür für meinen Anwalt zu übernehmen). Ich war in dem Moment etwas überfragt, weil ich gar nicht wusste um was es geht. Nach dem Einwand der Anwältin meiner Frau ging die Sitzung weiter, ohne dass mein Anwalt oder der Richter etwas dazu sagten. Als der Termin beendet war ergriff mein Anwalt die Flucht und ich konnte mich nur noch mal auf Distanz für die Kurzfristigkeit bedanken.

Als ich wieder zu Hause war, rief mich meine Ex-Frau an und teilte mir mit, was ihre Anwältin zu ihr sagte. Sie versuchte mich während des Termins vor zu hohen Kosten zu schützen. Sie meinte, dass ich nun den vollen Kostensatz nach Streitwert für diesen Termin bezahlen müsste. Ich war sehr verdutzt. Ich rief meinen Anwalt an und lies mir die Vollmacht zusenden. Ich hatte unterschrieben, dass das ganze nach dem Streitwert bezahlt wird. Er sprach von über 1500 Euro plus MwSt. Mir fiel alles aus dem Gesicht. Hatte doch die Anwältin meiner Frau zuvor etwas von 200-300 Euro gesagt.

Ich bin der Meinung, dass mein Anwalt meine Notlage wegen der kurzfristig schamlos ausgenutzt hat. Mehrfach sprach ich darüber, was sein Auftrag ist, das kann meine Freundin bezeugen. Ich bin davon ausgegangen, dass er dafür einen Stundensatz nimmt. Als das zur Sprache kam, wurde dies vom Anwalt gekonnt "weggelächelt". Er hat mich in keiner Weise über die entstehenden Kosten aufgeklärt, was zwar auch glaube ich nicht seine Aufgabe ist. Aber wenn man für 40 Minuten plus 20 Min An/Abfahrt zum/vom Gericht über 1500 Euro haben möchte, sollte man das schonmal erwähnen. Meiner Meinung nach verstößt dies eindeutig gegen die guten Sitten. Zuvor am Telefon erklärte er mir ja noch welche "dramatischen" Folgen es habe, sollte das Kind geboren werden, sollte die Scheidung noch nicht rechtskräftig sein.

Der Anwalt soll für seine Arbeit vergütet werden, keine Frage, aber was da passiert ist war sehr hinterlistig und allein mit dem Ziel versehen ohne großen Aufwand schnelles Geld zu generieren. Meine Frage nun: Kann ich irgendetwas tun, z.B. eine Beschwerde bei der Anwaltskammer oder bin ich durch meine Unterschrift dazu verpflichtet den Betrag zu zahlen? Ergänzend noch, das war meiner erstes richtiger Anwaltstermin und auch ansonsten bin ich absoluter Laie in solchen Rechtsfragen.

-- Editiert von Moderator am 20.08.2020 15:02

-- Thema wurde verschoben am 20.08.2020 15:02

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27 Antworten
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Wie hoch ist denn der Verfahrenswert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Wie hoch ist denn der Verfahrenswert?


Der vorläufige Verfahrenswert war beträgt 10575 Euro. Der ergibt ergab sich aber nur aus unseren Nettoeinkommen. Der Richter brachte beim Termin noch unsere gemeinsames Haus ins Spiel und zog etwas für die Kinder ab. Er kam dann auf eine Summe um die 70000. Den ganz genauen Wert kann ich erst mitteilen, wenn mir die Scheidung zugestellt wurde denke ich mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Was genau schreibt denn der Anwalt in seiner Rechung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch gar nichts. Habe das vorab telefonisch erfragt. Er wartet auf meine Rückmeldung, da ich ihm am Telefon bereits gesagt, dass das unter aller Kanone ist. Er meinte aber, dass es sich aus dem Verfahrenswert ergibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Kannst du die Rechnung vielleicht abtippen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Kannst du die Rechnung vielleicht abtippen?


Wenn ich sie habe auf jeden Fall. Aber soweit will ich es eigentlich garnicht erst kommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie hat er dann am Telefon reagiert?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wie hat er dann am Telefon reagiert?


Ganz entspannt. Er ist sich seiner Sache sehr sicher. Er machte irgendwie den Vorschlag den Preis über den Streitwert voxh etwas senken zu können auf knapp 1400 plus MwSt. Das habe ich aber überhaupt nicht verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Okay und was stand in der Prozessvollmacht genau bei wegen?Also in Sachen Du gegen deinen Ex wegen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wir hatten also nicht den sog. "Fluranwalt," sondern der Anwalt hat Unterlagen überprüft und eine Vorabberatung getätigt. Der von der gegnerischen Seite genannte Betrag ist derjenige, wenn man sich wirklich quasi auf dem Flur des Gerichts einen Anwalt greift, der nur zum Rechtsmittelverzicht reinkommt (daher kommt der Name), dann sofort bar auf Kralle bezahlt wird und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Bei dem Streitwert und einer 1,3 Gebühr, Fahrtkosten, Anwesenheitsgeld kommen die 1.500 schon hin.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Okay und was stand in der Prozessvollmacht genau bei wegen?Also in Sachen Du gegen deinen Ex wegen?


Nachname/Nachname

Wegen Ehescheidung

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Bei dem Streitwert und einer 1,3 Gebühr, Fahrtkosten, Anwesenheitsgeld kommen die 1.500 schon hin.


Aber ich bin ja in keiner Weise über die Gebühren belehrt worden. Ganz im Gegenteil. Ich habe mehrfach von einer Abrechnung über Stunden gesprochen, er hat mich da ja nicht mal berichtigt. Er hat das unkommentiert stehen lassen, so dass ich dachte das mit den ca. 300 Euro kommt so hin. Ich habe dann unterschrieben und bin Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Jetzt ist das teure Kind im Brunnen.
DU hast über Stundenabrechnung gesprochen.
ER hat über den Streitwert gesprochen.
Ihr beide habt über unterschiedliche Dinge gesprochen. Du hast ihn nicht verstanden, er wollte dich nicht verstehen.
Du hast keine Beratung über anwaltliche Gebührengestaltung/Honorare gewollt.
Er hat dir gemacht, was du brauchtest...Erklärung zum Rechtsmittelverzicht.

Zitat (von fb555179-8):
suchte ich mir kurzfristig einen Anwalt, der für mich beim Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht erklärt.
Du ---hättest--- sagen sollen: Hi, ich brauch für das Gericht eine Erklärung über den schon vereinbarten Rechtsmittelverzicht. Meine Frau und ich sind uns darüber einig. Honorar soll der Stundenaufwand sein. Danke.

Es ist leider so: Unwissenheit schützt vor Strafe = teuer nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eben, der reine Fluranwalt, da werden keine Unterlagen überprüft, da werden keine Termine vorab wahrgenommen. Das ist eine ganz andere Kiste. Hier haben wir ein volles Mandat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt ist das teure Kind im Brunnen.
DU hast über Stundenabrechnung gesprochen.
ER hat über den Streitwert gesprochen.
Ihr beide habt über unterschiedliche Dinge gesprochen. Du hast ihn nicht verstanden, er wollte dich nicht verstehen.
Du hast keine Beratung über anwaltliche Gebührengestaltung/Honorare gewollt.
Er hat dir gemacht, was du brauchtest...Erklärung zum Rechtsmittelverzicht.

Zitat (von fb555179-8):
suchte ich mir kurzfristig einen Anwalt, der für mich beim Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht erklärt.
Du ---hättest--- sagen sollen: Hi, ich brauch für das Gericht eine Erklärung über den schon vereinbarten Rechtsmittelverzicht. Meine Frau und ich sind uns darüber einig. Honorar soll der Stundenaufwand sein. Danke.

Es ist leider so: Unwissenheit schützt vor Strafe = teuer nicht.



Aber genau das habe ich doch so bestellt. Mehrfach. Vorab am Telefon und dann noch mindestens zwei Mal bei dem kurzen vorab Termin. Nicht genau der Wortlaut, aber schon so ähnlich. Hätte er mir gesagt, dass das soviel kostet, hätte ich das doch nie so gemacht.

Da fällt mir auch gerade noch ein, hatte ich noch gar nicht geschrieben. Als ich ihn nach dem Termin anrief, behauptete er noch frech, dass er mir die Kosten von 1500 Steuer plus Steuer genau so genannt hätte. Und das ist einfach eine Lüge. Meine Lebensgefährtin war dabei. Mit keiner Silbe hat er das getan.

-- Editiert von fb555179-8 am 20.08.2020 17:51

-- Editiert von fb555179-8 am 20.08.2020 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Aber er hat es dir nicht ausdrücklich bestätigt,Ich denke, dass du den geforderten Betrag bezahlen musst

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb555179-8):
Hätte er mir gesagt, dass das soviel kostet, hätte ich das doch nie so gemacht.
hätte--hätte--- wird wohl nicht helfen...
Hättest du halt nicht unterschreiben sollen, bevor du genau weißt, was es maximal kosten würde.

Schließlich gab es nicht nur Gespräche, sondern einen Termin in seinem Büro. Und eine schriftliche Vereinbarung. Diese dürfte einzig gelten beim Streit.
Die Erklärung zum RM-Verzicht geht vermutlich preiswert oder teuer. Und ein Fluranwalt war es eben leider nicht. Der sitzt im Gericht auf dem Flur rum und *lauert* nach Hilfesuchenden für einen kleinen juristischen Gefallen.

Dir steht doch frei, dich bei der Kammer darüber zu beschweren.
Als Anwalt weiß er, wie er an sein Honorar kommt. Auch später noch. Da hast du als Unwissender leider auch recht schlechte Karten.
Zitat (von fb555179-8):
Beide Parteien hatten es ein wenig eilig, da der Termin ja sehr kurzfristig war.
Ja, ja. Auch das ist kein hilfreicher Grund.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von fb555179-8):
Aber ich bin ja in keiner Weise über die Gebühren belehrt worden.

Da diese im Gesetz stehen, muss er das nicht.


Aber mal warten was in der Rechnung steht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal vielen Dank für die zahlreichen Anworten bis hier her.

Aber das kann doch so nicht richtig sein. Ich beauftrage doch keinen Dachdecker, der meine Garage decken soll und er deckt das ganze Haus mit. Wo kommen wir denn da hin?

Meiner Meinung nach hat er die akutuelle Situation (und meine Unwissenheit) einfach ausgenutzt. Es ist natürlich auch schriftlich hier ganz schwer wiederzugeben, wie das Gespräch wirklich ablief. Mit Gestik, Mimik und das gesprochene Wort. Von einem eigenen Anwalt erwarte ich halt auch einfach ein Stück weit, dass alles auf vertrauensvoller Basis abläuft. Er hat hier aber leider nur das ganz schnelle Geld gesehen und ich habe mich schlicht und ergreifend "verarschen" lassen. Dumm und naiv von mir, aber absolut unethisch und absolut dreißt von diesem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb555179-8
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich noch dazu gefunden:

Nach der einschlägigen Rechtsprechung kann den Rechtsanwalt jedoch im Einzelfall trotzdem eine Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung treffen, wenn dem Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mandant in diesem Punkt offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht oder das Verfahren aus Sicht des Mandanten unerwartet deutlich teurer wird.

Festzuhalten ist also, dass es in der Regel auf den konkreten Einzelfall ankommt, ob dem Rechtsanwalt eine Aufklärungspflicht obliegt.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zu-den-aufklaerungspflichten-des-rechtsanwalts_069394.html

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Sie haben natürlich Recht, dass es nicht optimal gelaufen ist, der Anwalt hätte sie vielleicht besser aufklären sollen und Sie besser lesen, was Sie unterschreiben.

Eine endgültige Klärung kann aber nur durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen. Wenn Sie dieses verlieren sollten können sich die Kosten schnell mal verdoppeln.
Und bei einem Verfahren gegen einen Anwalt wäre ich mir eines Sieges nicht gewiss.

Versuchen Sie sich doch zu einigen auf die Mitte, 800-900 EUR.
Der Anwalt wird sicher auch keine Lust auf einen Gerichtsprozess haben.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

"Ich beauftrage doch keinen Dachdecker, der meine Garage decken soll und er deckt das ganze Haus mit. Wo kommen wir denn da hin?"

Zum neuen Dach und der kompletten Gewährleistung, wenn Sie zusehen und ihn arbeiten lassen.

Noch bildlicher:

Sie bestellen eine Frikadelle, bekommen ein Steak, essen es auf und bezahlen dann nur die Frikadelle?

Hier hat der Richter ausdrücklich nachgefragt und Sie haben geschwiegen. Bedenken Sie, dass der Anwalt auch in der kompletten Haftung steht und das komplette Risiko trägt, falls im Scheidungsverfahren irgendetwas nachteilig für Sie gelaufen ist, aber nun dank Rechtsmittelverzicht nicht zu ändern ist.

Irgendetwas ist da nicht gut gelaufen, keine Frage.
Zur Not können Sie aber auch die mögliche Rechnung mit dem gesamten Sachverhalt von der Kammer prüfen lassen. Aber gleich von "arglistiger Täuschung" zu schreiben, ist schon starker Tobak.
Und zu den Verletzungen von anwaltlicher Aufklärungspflicht sollten Sie nicht auf einen link verlassen, der noch nicht einmal die entsprechende BGH-Rechtsprechung nennt. ;)



MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fb555179-8):
Ich beauftrage doch keinen Dachdecker, der meine Garage decken soll und er deckt das ganze Haus mit.


Du hast halt vor allem ein Beweisproblem. Der Anwalt hat eine Unterschrift unter einer (pauschalen) Mandatserteilung, du hingegen kannst nicht beweisen, was hinsichtlich Umfang und Kosten alternativ vereinbart sein soll.

Um bei der Dachdecker-Analogie zu bleiben, du hast dem Dachdecker einen Auftrag "Dach machen nach Stundensatz" erteilt und kannst nicht beweisen, daß du statt "Austausch sämtlicher Schindeln" nur "Reparatur der zwei gebrochenen Schindeln vorne links zum Festpreis von 50 EUR" gemeint hast.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb555179-8):
Aber das kann doch so nicht richtig sein.
Denkst du. Dir ist leider auch das passiert, was vielen anderen passiert, die erstmalig und unwissend zum Anwalt laufen und felsenfest überzeugt sind, dass der RA nun alles in einer Person ist :Vertrauter, Berater, Tröster, Uneigennütziger usw. . Man gerät an solche oder an solche. Richtig im Sinne des Rechts machen sie es vermutlich alle.
Zitat (von fb555179-8):
Meiner Meinung nach hat er die akutuelle Situation (und meine Unwissenheit) einfach ausgenutzt.
Ja. Mag sein. Trotzdem: Du kannst sicher sein, dass der RA im Fall des Falles seine Sicht darstellt, dazu noch die Vereinbarung hinlegt und zu deiner Unwissenheit höflich schweigt.
Zitat (von fb555179-8):
Er hat hier aber leider nur das ganz schnelle Geld gesehen und ich habe mich schlicht und ergreifend "verarschen" lassen. Dumm und naiv von mir, aber absolut unethisch und absolut dreißt von diesem Anwalt.
Ja, vermutlich alles gut erkannt. Nun schluck dreimal. Und zahle dem RA sein Honorar. Biete ihm Ratenzahlung an.

Alles andere frisst Zeit, Nerven, Geld und ...bringt nichts.
Immerhin habt ihr für die Scheidung schon die preiswertesten Möglichkeiten genutzt.
1x daneben---wird auf lange Sicht zu verschmerzen sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Na ja, man hätte die Vollmacht auch mal lesen und dahin gehend ergänzen können, dass lediglich Rechtsmittelverzicht erklärt werden soll.

Evt kann die Anwältin deiner Frau ja intervenieren.

Bei Anrufen und Gesprächen führ Dir vor Augen, dass der Anwalt dir entgegenkommen kann ... aber nicht muss. Deswegen solltest du deine Ausdrucksweise dem Anliegen anpassen. Ich verstehe deinen Zorn, aber der hilft dir nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von fb555179-8):
Der Richter fragte zwischendurch, in wie weit mich mein Anwalt vertritt. Er erwiderte "vollumfänglich dem Grunde nach".


Die Frage konnte sinnvoll doch nur an den Mandanten gerichtet sein - weil nur er darüber Auskunft geben kann, in weit er von seinem Anwalt vertreten sein will. Wenn der Mandant dem Richter die Frage nicht beantworten kann, weil er ihre gebührenrechtliche Bedeutung nicht erfassen kann, dann muss der Anwalt den Mandanten aufklären.

Wenn der Anwalt Grund hatte für die Annahme, der Mandant habe sich tatsächlich nicht vollumfänglich vertreten lassen wollen, dann wird der Anwalt die für den Mandanten bestimmte Frage nicht "für" seinen Mandanten unzutreffend, und nur in seinem Anwaltsinteresse mit "vollumfänglich" beantworten dürfen.

RK

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