Hallo,
mir wurde eien Anwalt empfohlen der sehr erfahren ist aber auch schon älter knappe 70;ich hatte eine Anzeige gegen mich laufen, ich habe ihn beauftragt, hinzukriegen das das Verfahrne eingestellt wird ist es auch.Jetzt wollte er dafür 600 Euro haben.Ich finde, das ein Strafverfahren wegen Beleidigung keine 600€ Kosten rechtfertigen.ISt das zu viel?Wie kann ich wissen ob der Ra teuer ist oder billiger.Wie kann man das im Vorfeld aussuchen.Was kan ich mit den 600€ machen.Kann man das runterhandeln.
Anwaltskosten - er will dafür 600 Euro haben?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Sie müssen schon näher ausführen wie es zur Einstellung kam.
Wurde tatsächlich eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen?
Fand eine Verhandlung statt?
Es fand keine Verhandlung statt.Kurz nach dem Schreiben des RA an die Sta wurde eingestellt.Ich suche das Schreiben heraus und schaue nochmal genau nach.
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--- editiert vom Admin
Abgesehen spielt auch das Delikt überhaupt keine Rolle !
Die Gebühren fallen an für die Tätigkeit im Strafverfahren, ungeachtet um welches delikt es geht.
Vorliegend kann der Anwalt geltend machen:
Grundgebühr 165,-
Verfahrensgebühr 140,-
zusätzliche Verfahrensgebühr für das Erreichen einer Verfahrenseinstellung: 140,-
Auslagen: 20,-
Kopien: 10-20,- (?)
Zwischensumme: 485,-
zzgl. MwSt 19%: 92,15
Gesamtergebnis: 577,- Euro
Es kommt also ungefähr hin. Ich empfehle, die rechnung zu überprüfen, ob oben genannte Gebühren aufgeführt sind. Einmal Grundgebühr, zweimal Verfahrensgebühr plus Kleinkram und Mehrwertsteuer.
KAnn ich mir eigentlich die Anwaltskosten vom Staat erstatten lassen?Da das Verfahren ja eingestellt worden ist.Oder geht das nur wenn es ein e Verhandlung gab und erst da der Freispruch erfolgte?
Erst wenn Anklage erhoben wird, kann man regelmäßig seine Kosten geltend machen.
Und auch dann nur nach Freispruch.
Bei einer verfahrenseinstellung sind Anwaltskosten nur erstattungsfähig, wenn es zu einer hausduchsuchung oder einer Festnahme etc. gekommen ist.
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