Ein RA hat gegen ein Unternehmen einen Anspruch gem. Art. 15 DSGVO
geltend gemacht und keine Antwort erhalten.
Nun hat er sich selber "beauftragt" diesen Anspruch durchzusetzen und will dafür nochmal knapp 80€.
Darf er das?
VG
Anwaltskosten in eigener Sache? (Art. 15 DSGVO)
17. April 2019
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Frage vom 17. April 2019 | 10:30
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten in eigener Sache? (Art. 15 DSGVO)
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 17. April 2019 | 11:44
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
So ein Verfahren dürfte gegenüber einer juristischen Person, die keine Behörde ist, nach ZPO ablaufen, damit ist §91 Abs. 2 S. 3 ZPO
einschlägig:
"In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte."
#2
Antwort vom 17. April 2019 | 12:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt das nun auch für die außergerichtliche Aufforderung (also im Prinzip das Selbe Schreiben nochmal!) oder nur wenns vor Gericht geht?
Und jetzt?
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