Anwaltskosten in eigener Sache? (Art. 15 DSGVO)

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
freund33
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten in eigener Sache? (Art. 15 DSGVO)

Ein RA hat gegen ein Unternehmen einen Anspruch gem. Art. 15 DSGVO geltend gemacht und keine Antwort erhalten.

Nun hat er sich selber "beauftragt" diesen Anspruch durchzusetzen und will dafür nochmal knapp 80€.

Darf er das?

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

So ein Verfahren dürfte gegenüber einer juristischen Person, die keine Behörde ist, nach ZPO ablaufen, damit ist §91 Abs. 2 S. 3 ZPO einschlägig:

"In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte."

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#2
 Von 
freund33
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt das nun auch für die außergerichtliche Aufforderung (also im Prinzip das Selbe Schreiben nochmal!) oder nur wenns vor Gericht geht?

0x Hilfreiche Antwort

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