Habe meine Nachtschichtzuschläge eingeklagt, muss jetzt nicht mein AG die Kosten für meinen Anwalt und Gericht tragen, da er durch die Nichtzahlung der Zuschläge, ja erst die Kosten verursacht hat? Ein Ausgleich an Freizeit ist nicht mehr möglich da ich gekündigt wurde.Er muss ja laut Gesetzt diese Zuschläge zahlen oder eben einen Ausgleich an Freizeit.Beides hat er nicht getan.Freiwillig wollte er nicht zahlen und hat es drauf ankommen lassen.
Die Richterin sagte der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, ich gehe davon aus, dass hier nur die Gerichtskosten gemeint sind,oder ?
Anwaltskosten - muss jetzt mein AG die Kosten für meinen Anwalt tragen da er sie verursacht hat?
Im Arbeitsgerichtsverfahren trägt grundsätzlich jeder seine Anwaltskosten selbst, auch wenn er gewinnt. Das ist ein unterschied zu den allgemeinen Zivilrechtsprozessen.
Aber das ist doch Ungerecht.Ich kann doch nur meinen AG verklagen um an meine Zuschläge zu kommen.Da ist doch ein Fehler im System.Wenn mein Anwalt viel Geld haben möchte , dann brauche ich ja bald nicht mehr klagen, weil das Geld dann für die Kosten der Klage drauf gegangen ist.Oder ich muss sehen das ich in die 2.Instanz komme, denn dort würde ja wohl Der auch die Anwaltskosten der Gegenpartei tragen müssen der Verliert, oder ?
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Nein, das ist kein Fehler im System.
Denn:
1. Keiner ist gezwungen, sich einen Anwalt zu nehmen. Man kann auch alleine klagen (ggf. hilft ein Rechtspfleger mit der Klageschrift)
2. das System soll es insbesondere finanzschwächeren Arbeitnehmern ermöglichen, zu klagen. Denn das System will verhindern, dass ein Arbeitnehmer bei einem verlorenen Prozess die Kosten des Anwalts seines Arbeitgebers zahlen muss. Das würde viele Arbeitnehmer abschrecken, gegen den Arbeitgeber zu klagen. Über seine eigenen Kosten kann man selbst entscheiden (siehe 1.), nicht aber über die Kosten der Gegenseite.
In Arbeitsgerichtsprozessen gilt eh der alte Spruch, daß der Richter der beste Anwalt des AN ist.
Oder ich muss sehen das ich in die 2.Instanz komme
Wenn Sie gewonnen haben, haben Sie gar keine Möglichkeit mehr, in die 2. Instanz zu kommen - außer der AG spielt mit.
Aber ich habe ja nicht gewonnen,denn ich habe das Vergleichsangebot von 500.- € Brutto
nicht angenommen.Jetzt soll der AG den Nachweis der geleisteten Stunden für mich erbringen bzw. wurde dazu verurteilt. Es erging ein Versäumnisurteil, was das auch immer heißen mag,in dem wurde der AG aufgefordert diesen Nachweis innerhalb von 14 Tagen zu erbringen.Die Kosten des Verfahrens wurden Ihm auferlegt und der Streitwert auf 500.-€ festgelegt.Mein Anwalt hatte auf 1200.-€ geklagt.Leider war der Anwalt genau so schnell weg wie er gekommen war bzw. wieder einmal seine Vertretung.
Das es auch ohne Anwalt geht ist ja nicht schlecht, aber wenn mein AG mit seinen Anwaltsteam auftaucht, sehe ich Alt aus.Da macht man mich doch zur Schnecke und er bekommt dann noch von mir Geld.Das hatte ich schon in der Kündigungsschutzklage im erlebt.
Das es auch ohne Anwalt geht ist ja nicht schlecht, aber wenn mein AG mit seinen Anwaltsteam auftaucht, sehe ich Alt aus.Da macht man mich doch zur Schnecke und er bekommt dann noch von mir Geld.Das hatte ich schon in der Kündigungsschutzklage im erlebt.
Das man als juristischer Laie in rechtlicher Hinsicht nicht mit den Ausführungen von RAen mithalten kann, ist klar. Das weiß aber auch das Gericht. Hier werden doch in der Regel entsprechende Erörterungen geführt. Allerdings frage ich mich, warum dein AG von dir Geld bekommen hat. Hatte er irgendwechle Ersatzansprüche gegen dich?
Aber ich habe ja nicht gewonnen,denn ich habe das Vergleichsangebot von 500.- € Brutto
nicht angenommen.Jetzt soll der AG den Nachweis der geleisteten Stunden für mich erbringen bzw. wurde dazu verurteilt. Es erging ein Versäumnisurteil, was das auch immer heißen mag,in dem wurde der AG aufgefordert diesen Nachweis innerhalb von 14 Tagen zu erbringen.Die Kosten des Verfahrens wurden Ihm auferlegt und der Streitwert auf 500.-€ festgelegt.Mein Anwalt hatte auf 1200.-€ geklagt.Leider war der Anwalt genau so schnell weg wie er gekommen war bzw. wieder einmal seine Vertretung.
Na ja, gewonnen scheinst du ja schon zu haben. Wenn ein Versäumnisurteil ergangen ist, dass der AG verpflichtet ist Nachweise zu erbringen, dann wird das auch durch deinen RA eingeklagt worden sein. Sonst hätte nämlich ein solchen Versäumniurteil gar nicht ergehen dürfen. Es scheint sich ja hier gar nicht um eine Zahlungsklage gehandelt zu haben. Allerding kann der AG gegen das Versäumnisurteil noch Einspruch einlegen. Sprich das ganze muss noch nicht zu Ende sein. Vielleicht wäre es ja für dich doch besser gewesen, das Vergleichsangebot von 500,00 € anzunehmen. Wer weiß, was jetzt nach der Auskunftserteilung dabei rum kommt.
Eigentlich geht es ja nicht um mich persönlich, sondern um einen Arbeitskollegen und auch um die Nachtschichtzuschläge. Da wir Nachtarbeitnehmer waren, wird nichts negatives passieren, leider ist schon viel Zeit vergangen seit der Kündigung.Leider hatte uns unserer 1.Anwalt gesagt das man da nichts machen kann. Aber jetzt Wissen wir das man diese Zuschläge rückwirkend einfordern kann für 2 Jahre. Der Anwalt hatte 1200.- € gefordert oder eingeklagt für die verbliebenen 7 Monate. ich bin jetzt ja auch gekündigt und fordere meine Zuschläge ein. Jeder der mal in der Firma fragt was mit den Zuschlägen für Nachtschichten oder für die immer anfallenden Sonntagsarbeiten fragt wird Betriebsbedingt gefeuert.
Also es passt nicht zusammen, dass angeblich ein bestimmter Betrag gefordert bzw. eingeklagt wurde, das Versäumnisurteil aber nur auf Auskunftserteilung lautet. Wahrscheinlich hat dein Arbeitskollege dir nicht alles genau erzählt.
Aber letztendlich bleibt es dabei, dass jede Partei ihre außergerichtlichen erstinstanzlichen Kosten selbst tragen muss. Da ändert es im Übrigen auch nichts dran, wenn man in die zweite Instanz geht. Dort betriefft die Ersatzpflicht der außergerichtlichen Kosten nämlich nur diejenigen für die zweite Instanz. Sprich auf den RA-Kosten für die erste Instanz bleibt man so oder so hängen.
Gibt es keine ausnahmen wie in einem Fall der nichtgezahlten Nachtschichtzuschläge.Man kann doch nichts dafür wenn der AG diese nicht gezahlt obwohl man Ihn dazu aufgefordert hatte.Da bleibt einem doch nur der gang zum Gericht und wenn man kein Geld hat, beantragt man PKH und der staat muss jetzt auch noch die Kosten für die unterlassenen Zuschläge mittragen.
Gibt es keine ausnahmen wie in einem Fall der nichtgezahlten
Nein, keine Ausnahmen.
Na da weiß ich ja gleich was los ist.
Danke!
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