Hallo!
Ein Mieter hat eine Nebenkostenabrechnung über 85 Euro, die über 4 Jahre korrekt war, über einen Rechtsanwalt angezweifelt.
Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, habe ich auf die 85 Euro, obwohl die Abrechnung korrekt war, verzichtet.
Jetzt bekomme ich von dem Anwalt, den mein ehemaliger Mieter
beauftragt hat, eine Rechnung über 25 Euro Rechtsanwaltskosten.
Es geht mir nicht um die 25 Euro, aber jetzt habe ich eine Frage:
Ist das korrekt??????????????????????
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Miraculix
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"Recht ist nicht alles, aber alles ist mir nicht recht."
Anwaltskosten ohne Anwalt
Gute Frage: Was haben Sie denn dem Anwalt gegenüber erklärt?
Hat denn der Mieter alle Nebenkostenabrechnungen der letten vier Jahre auf einmal von Ihnen erhalten?
Ich habe das Gefühl, der Anwalt hat gar keine Anspruchsgrundlage gegen Sie für seine angebliche Forderung. Sein Kostenschuldner ist Ihr ehemaliger Mieter, der wohl mal wieder zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."
Hallo!
Die Nebenkostenabrechnungen (4x)wurden dem Mieter jedes Jahr zugestellt und bis zu seinem Auszug wurden sie auch nicht beanstandet.
Um so überraschter war ich, das ohne Vorwarnung ein Anwalt zugezogen wurde. der alles in Frage stellte.
Der Abrechnungsbetrag lag im Durchschnitt immer zwischen 70 und 90 Euro. Es hatte sich also nichts geändert.
Ausser, das er vielleicht jetzt einen Mieter-Rechtschutz abgeschlossen hat und sich die 85 Euro sparen will
Wir sind die 4 Jahre auch sehr gut ausgekommen, deshalb verstehe ich das ganze nicht.
Miraculix
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"Recht ist nicht alles, aber alles ist mir nicht recht."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Miraculix,
ich würde gar nicht reagieren auf das anwaltliche Schreiben. Warten Sie mal ab, was noch kommt. Ich denke, der Anwalt blufft und hat mal sein Glück versucht.
Es gibt nämlich keinen Vergleich, Sie haben nur auf Ihre Forderung verzichtet, aber nicht erklärt, dass Sie Anwaltskosten übernehmen werden. Verzug lag nicht vor.
ALSO: keine Anspruchsgrundlage!
PS: Wenn ein Mahnbescheid kommt, schalten Sie einen 123recht.net ANwalt ein.
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."
Hallo D.P.M. Sevriens!
Ich habe mir schon gedacht, das keine Grundlage für eine Anwaltsrechnung besteht.
Der Anwalt hätte vorher fragen sollen, ob überhaupt ein Versuch unternommen wurde unklarheiten mit uns zu klären.
Ich glaube jetzt hat er schwierigkeiten sein Geld von einer Rechtschutzversicherung zu bekommen und geht deshalb an mich.
Wie funktioniert das mit einem 123recht.net Anwalt??
Für den Fall der Fälle
Gruß
Miraculix
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"Recht ist nicht alles, aber alles ist mir nicht recht."
Einfach bei der Anwaltssuche nach einem Nachnamen oder einem Rechtsgebiet suchen. Diejenigen, die ONLINE Anfragen anbieten anklickenund den Anweisungen folgen.
Könnte sich in Ihren Vermietungsfällen rechnen.
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