Anwaltskosten ohne mich vorab über die Kosten zu informieren oder aufzuklären?

23. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Anwaltskosten ohne mich vorab über die Kosten zu informieren oder aufzuklären?

Guten Tag!
Hatte im November 20.11.07 einen Anwalt angeschrieben ob er mich vertreten kann und Ihm meine Unterlagen geschickt mit der Frage ob er mich vertreten kann. Habe auch geschrieben das ich in meiner KschG schon Prozesskostenhilfe beanragen müßte.In dem Fall geht es im einen Arbeitsunfall aus meinem ehemaligen Betrieb, hatte mich beim Einsammeln an einer gebrauchten Spritze verletzt und jetzt hat sich rausgestellt, dass ich eine Hepatitis B infektion hatte. Leider hatten wir keinen Arbeitsschutz im Betrieb hatte den Unfall aber gemeldet und auch in das Verbandbuch eingetragen. Mein Arbeitgeber hat hier also grob verlässig gehandelt und hätte das eigentlich nicht machen dürfen usw. Dieses hatte ich den Anwalt alles geschrieben und nun gefragt ob er das machen würde. Jetzt kam ohne ein vorheriges Schreiben oder einen Anruf von Ihm ein Schreiben da er mich Vertreten will und ich soll die Vollmacht unterschreiben. Anbei ein Brief an die BG das er die Unterlagen einsehen will bei der BG und die Ihm erteilte Vollmacht nachgereicht wird.Dann noch gleich die Rechnung in Höhe von
354.-€.Sie setzt sich zusammen aus 280.-(?) wohl Erstberatung ?
20.-€ Auslagenpauschale und 57.-€ Umsatzsteuer. Hatte selber ein paar mal in der kanzlei angerufen aber niemand konnte mir sagen was los ist.Jetzt kam das Schreiben ohne mich einmal anzurufen oder mich vorab über die Kosten zu informieren oder aufzuklären.Habe ja auch noch garnicht die Vollmacht unterschrieben. Ist hier alles mit rechten Dingen zu gegangen ?

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...in meiner KschG...

Was soll das heissen?

in meiner Kündigungsschutzgesetz :???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Das soll Kündigungsschutzklage.
Kann der Anwalt ohne mit mir vorher gesprochen hat oder vorher einen Brief geschrieben hat gleich eine Rechnung schicken zumal er ja aus meinen Schreiben weiß das ich über keine finanziellen Mittel verfüge da er ja weiß das ich bei meiner kündigungsschutzklage auch scho pKH erhalten habe.
Frohes Fest !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Kann mir jemand einen Rat geben?

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja Danke,hatte auch nur gefragt beim Anwalt ob eine Vertretung möglich ist.Fristversäumnisse drohten keinesfalls habe auch die mitgeschickte Vollmacht nicht unterschrieben und zurück geschickt.Muß in meinen Fall da der Unfall fahrlässig durch meinen AG durch fehlenden und unterlassenen Arbeitsschutz verursacht wurde, nicht die Anwaltskosten übernehmen falls ich Recht bei Gericht bekomme?

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#6
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Slavo:
Gegen wen richtet sich eigentlich die Klage?

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