Hallo,
mein Sohn befindet sich z. Zt. in U-Haft. Náchdem ein Anwaltswechsel aus Kommunikationsmangel zwingend erforderlich war hat er ihm nun eine Rechnung für vorgerichtliche Tätigkeiten (Termingebühren, Grundgebühr ect. über 1000,- Euro in die U-Haft gesandt. Diese soll er auch umgehend bezahlen.
Mein Sohn ist mittellos und der Anwalt hatte zugesagt, sich als Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stellen. Dies hat sich jedoch durch den Wechsel erledigt. Was können wir nun tun, nachdem mein Sohn ja von der U-Haft aus nichts erledigen kann? Muß ich jetzt mit dem Gerichtsvollzieher rechnen, nachdem seine Sachen bei mir untergestellt sind?
Für jede hilfreiche Antwort im voraus meinen Dank.
-- Editiert am 15.04.2009 21:10
Anwaltskosten und U-Haft
15. April 2009
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Frage vom 15. April 2009 | 21:00
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltskosten und U-Haft
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 15. April 2009 | 22:29
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Sie müssten schon im Detail die rechnung darlegen, damit eine überprüfung stattfinden kann.
Was wurde denn neben der Grundgebühr und der Verfahrensgebühr noch geltend gemacht? Woher rührt die Terminsgebühr? Wie hoch sind die einzelnen Gebühren?
Haben Sie oder Ihr Sohn eine Vollmacht unterschrieben ?
Wie genau lauteten die Absprachen bzgl der Beiordnung als Pflichtverteidiger?
Und jetzt?
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