Hallo zusammen
Ich hatte im Jahre 2004 einen Rechtsstreit mit einer Privaten Krankenversicherung. Der Zeitpunkt der angeblichen Entstehung der Forderung war im Herbst 2003. Ein MB der PKV erfolgte im April 2004. Gegen diesen MB hatte ich dann mit Hilfe meines damaligen Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt. Auf diesen Widerspruch hin hatte die PKV keine weitere Schritte mehr unternommen. Der Gang vor Gericht wurde mir also erspart. Die Forderung ist deshalb seit dem 31.12.2007 zu 100 % verjährt. Nun würde mich interessieren, wie ich da Geld zurück erhalten kann, welches ich damals dem Anwalt für seine Dienste gezahlt hatte. Gibt es da so eine Art Verjährungsurteil oder ähnliches ??
Anwaltskosten - wie kann ich das Geld von der Krankenkasse zurückverlangen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Und wieso du meinst, daß nicht auch deine Forderung verjährt?
Nun würde mich interessieren, wie ich da Geld zurück erhalten kann, welches ich damals dem Anwalt für seine Dienste gezahlt hatte.
Hääää ? Warum soll der was zurückzahlen ? Nur weil die Hauptforderung verjährt ist ? Und das offenbar auch noch sein Verdienst war ?
Wenn Du zum Arzt gehst mit einer Lungenentzündung und die verheilt ist, willst Du dann auch das Geld vom Arzt wieder zurückfordern ?
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Ich meine, ob ich das Geld von der Krankenkasse zurück fordern kann.
Glaube nicht. Gegen den Mahnbescheid hättest Du auch ohne Anwalt widersprechen können.
Ich noch wissen mag, ist Anspruch verjährt für Zahlen Anwalt?
*lach*
Der Anwalt dürfte das Geld schon lange haben, es geht ja darum es ZURÜCKZUFORDERN (von irgendjemand).
Ich hab verstanden das, meine Frage, kann Frager Kosten für Anwalt verlangen oder ist verjährt?
Ein Rückforderungsanspruch könnte sich ja höchstens auf Grund Schadenersatzergeben, z.B. weil die Forderung tatsächlich nicht bestanden hat und sich die KV einer Forderung berühmte. Problem: Entstehung und Kenntnis von einem solchen Anspruch wären ja bereits im Jahre 2004, also auch Verjährung zum 31.12.2007.
Einzige Möglichkeit wäre hier vielleicht, dass du einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellst. Das kann gem. § 696 Abs. 1 ZPO
nämlich auch der Antragsgegner, um dann im Verfahren die Verjährung einzuwenden. Aber Vorsicht, durch das Mahnverfahren ist erstmal Hemmung der Verjährung eingetreten, die nach § 204 Abs. 2
Sätze 1 und 2 BGB
6 Monate nach der letzten Verfahrenshandlung der Parteien oder des Gerichts, wenn das Verfahren nicht weiterbetrieben wurde, endet. Sprich der Zeitraum des Mahnverfahrens bis zum Nichtweiterbetreiben zzgl. 6 Monate ist sozusagen auf die Verjährungsfrist draufzurechnen.
Hallo zusammen. ICh hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vor ein paar Monaten habe ich eine Anzeige wegen Betrug bekommen. Bin dann Verurteilt worden, ohne das ich zu einem Termin geladen wurde. Ich bin dann zum Anwalt und habe dagegen widderspruch eingeleitet. Natürlich kam es dann zu einer Verhandlung, in der ich freigesprochen worden bin. Mein ANwalt meinte dann, dass ich meine bereits gezahlten Kosten somit zurückerhalte und keine weiteren Kosten auf mich zu kommen.
Nun warte ich seit wochen auf dieses Geld. Gestern erhielt ich von ihm diese Mail:
das Amtsgericht ( Rechtspfleger ) will mir für den Fall nur einen kleinen Geldbetrag gewähren, da die Sache angeblich für Sie nicht von großem Gewicht gewesen sei. Der von dort mir bisher zugebilligte Betrag den ich noch nicht erhalten habe wqürde gerade so meine Kosten aufwiegen. Ich bin dagegen in Beschwerde zum Landgericht gegangen.
Ich melde mich sobald ich Nachricht erhalöten habe.
mit den besten Wünschen
ich schrieb ihm,wenn seine Kosten ja abgedeckt wären, dann könnte er mir ja mein Ged wieder geben, denn mit seinem Gewinn habe ich ja nun mal nichts amHut.
Er meinte, jeder Mensch würde ja für einen Gewinn arbeiten ohne weitere angaben zu dem Geld.
Was kann ich denn nun dagegen machen ??
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe....
Gruss
Und jetzt?
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