Hallo -
ist es üblich, dass ein Anwalt im Vorfeld eines speziellen Verfahrens eine Gebühr (oberer 4-stelliger Bereich)berechnet und als Vorleistung zunächst zahlen lässt, um sich in die Gesetze dieses Themas einzulesen?
Oder sollte der Anwalt den Mut aufbringen zu sagen, tut mir leid, habe davon keine Ahnung, wenden Sie sich an Kollegen xyz?
Anwaltskosten/Gebühr
10. März 2006
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Frage vom 10. März 2006 | 13:20
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwaltskosten/Gebühr
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#1
Antwort vom 11. März 2006 | 19:11
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. März 2006 | 19:56
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
quote:
ist es üblich, dass ein Anwalt im Vorfeld eines speziellen Verfahrens eine Gebühr (oberer 4-stelliger Bereich)berechnet und als Vorleistung zunächst zahlen lässt, um sich in die Gesetze dieses Themas einzulesen?
Vielleicht könnten Sie einige Angaben zum Gegenstand, zum Umfang der Beauftragung und zum Wert (Gegenstandswert) machen?
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#3
Antwort vom 12. März 2006 | 01:34
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wer zu 100% im Recht ist wird im Durchschnitt zu ca. 20% das Verfahren bei Gericht verlieren.
Wenn man bedenkt, wie viele Leute einfach nicht beweisen können, daß sie im Recht sind*, ist das eigentlich noch eine sehr gute Quote.
*Beispiel: A leiht B beweisbar 1000 EUR. B zahlt das Geld später ohne Zeugen zurück. Dann klagt A plötzlich auf Rückzahlung. B ist 100% im Recht (denn er hat ja zurückgezahlt), wird aber trotzdem verlieren, weil er es nicht beweisen kann (das aber muß).
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