Ich habe vor kurzem nach Anwälten recherchiert und bei einem Anwalt angerufen, der öffentlich wie folgt wirbt:
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Ich sollte dann schon mal ein paar Unterlagen per E-Mail schicken zur Ersteinschätzung.
Nun bekomme ich eine Rechnung für eine telefonische Beratung in Höhe von netto 190€ zuzügl. Telefonkosten 20€ und Mehrwertsteuer (= insgesamt brutto 249,90€)
Darf der Rechtsanwalt mir diese Rechnung schicken?
(es wurdet doch die kostenlose Ersteinschätzung wahrgenommen)
-- Editiert von Moderator topic am 15. September 2022 16:51
-- Thema wurde verschoben am 15. September 2022 16:51
Anwaltsrechnung, was nun?
12. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2022 | 10:42
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwaltsrechnung, was nun?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. September 2022 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119558 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatDarf der Rechtsanwalt mir diese Rechnung schicken? :
Ja, darf er.
Relevanter wäre die Frage, ob man das bezahlen muss ...
Zitates wurdet doch die kostenlose Ersteinschätzung wahrgenommen :
Da ist der RA offenbar ganz anderer Meinung.
Insofern würde ich da mal versuchen aufzuklären, wieso de Meinungen so auseinandergehen.
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