Anwaltsrechnung, was nun?

12. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwaltsrechnung, was nun?

Ich habe vor kurzem nach Anwälten recherchiert und bei einem Anwalt angerufen, der öffentlich wie folgt wirbt:

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Ich sollte dann schon mal ein paar Unterlagen per E-Mail schicken zur Ersteinschätzung.

Nun bekomme ich eine Rechnung für eine telefonische Beratung in Höhe von netto 190€ zuzügl. Telefonkosten 20€ und Mehrwertsteuer (= insgesamt brutto 249,90€)

Darf der Rechtsanwalt mir diese Rechnung schicken?
(es wurdet doch die kostenlose Ersteinschätzung wahrgenommen)
















-- Editiert von Moderator topic am 15. September 2022 16:51

-- Thema wurde verschoben am 15. September 2022 16:51

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Darf der Rechtsanwalt mir diese Rechnung schicken?

Ja, darf er.
Relevanter wäre die Frage, ob man das bezahlen muss ...



Zitat (von 123Lucy):
es wurdet doch die kostenlose Ersteinschätzung wahrgenommen

Da ist der RA offenbar ganz anderer Meinung.
Insofern würde ich da mal versuchen aufzuklären, wieso de Meinungen so auseinandergehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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