Bis vor kurzem war ich privat gut mit einem Rechtsanwalt befreundet. Er hat mich einige Male bei juristischen Fragen "freundschaftlich" beraten und versichert, dass diese Kurzberatungen im Rahmen unseres freundschaftlichen Verhältnisses ohne Berechnung bleiben würden. Deshalb besteht zwischen uns auch keine Honorarvereinbarung.
Voriges Jahr habe ich mich durch seinee Vermittlung an ein von ihm gegründetes Unternehmen beteiligt (Er ist ebenfalls beteiligt). Diese Beteiligung droht nun ein Totalverlust zu werden (ca. € 50.000). Vor kurzem kam es zwischen uns zu Unstimmigkeiten. Nun hat er mich für die vorgenannten Kurzberatungen eine Kostennote geschickt. Macht es Sinn seine Rechnung zu widersprechen?
Anwaltsrechnung, obwohl vereinbart war, dass die Beratung kostenlos bleibt
27. April 2009
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Frage vom 27. April 2009 | 17:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsrechnung, obwohl vereinbart war, dass die Beratung kostenlos bleibt
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. April 2009 | 09:15
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 14x hilfreich)
Ist so eine Sache. Der Rechtsanwaltsvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Die Willenserklärungen werden in der Regel durch schlüssiges Verhalten abgegeben. Abzugrenzen ist der Rechtsanwaltsvertrag von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, welches keine gegenseitigen Rechte und Pflichten und damit grundsätzlich auch keine Haftung des Rechtsanwalts au f Schadensersatz begründen kann. In so einem Falle ist solche Beratung kostenlos.
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