Anwaltsrechnung zu hoch? Bafög Betrug

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
nirtak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltsrechnung zu hoch? Bafög Betrug

Ich war bei einem Anwalt, habe nicht mehr als 15 Minuten mit ihm gesprochen. Er hat kurz meine Unterlagen durchgeblättert und mich eine Vollmacht unterschreiben lassen (als ich anfing, das zu lesen meinte er: "Keine Angst, ´ne Waschmaschien bekommen Sie nicht!" **hahaha**). Zudem wollte er noch gegen alles mögliche klagen, dabei meinte ich anfangs zu ihm, ich wolle nur verhindern, dass ich eine Strafanzeige bekomme, da ich noch Studentin bin und Angst habe, später deswegen keinen Job zu bekomme.

Ich habe dann mit mehreren Kommilitonen (die auch beim Bafög-Antrag kein/falsches Vermögen angegeben haben) und dem Asta gesprochen, alle haben mir einen anderen Anwalt empfohlen. Diesen habe ich dann auch eingeschaltet, weil der andere mir sowiso unseriös erschien.

Leider hatte dieser erste (meiner Meinung nach unseriöse) Anwalt schon Akteneinsicht gefordert.

Nachdem ich diesen ersten Anwalt schriftlich von seinem Mandat befreit habe, kam dann der Schock! Eine Rechnung über 215 Euro :-(

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG , Nr. 4100 VV RVG = 165 Euro / Postgebühr = 20 Euro / MWSt = ca 30 Euro

Warum ist diese Rechnung so krass hoch???? Ist das gerechtfertigt? Ich finde das schon ziemlich ungerechtfertigt.

Ich hätte niemals mit einer so hohen Rechnung gerechnet. Ich habe vor langer Zeit mich 40 Minuten lang von einer Rechtsanwältin beraten lassen, zudem hat sie noch eine 2-seitige Beurteilung geschrieben. Sie wollte nur 50 Euro, hatte aber viel mehr Arbeit.

Ich verstehe es nicht.

Leider weiss ich nicht, an wen ich mich wenden kann mit meiner Frage. Die Rechtsanwaltskammer konnte mir auch nicht helfen.

Weiss jemand Rat?



Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

völlig o.K., dass ist genau die Mittelgebühr.

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"RA Christian Rosenbaum, Heidelberg "

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#2
 Von 
nirtak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber der Anwalt hat mich nicht davon unterrichtet, dass die Rechnung so hoch sein wird. Aber das ist jetzt wahrscheinlich mein Problem, oder?

Kann ich denn noch mal versuchen, mit ihm über die Höhe der Rechnung reden, oder kann er mir das auch noch als Beratung oder ähnliches anrechnen?

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#3
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

diskutieren kann man immer, aber das bringt hier wahrscheinlich nicht. ich empfehle IMMER vorher zu fragen was es kostet. wenn es vorhersehbar ist, sage ich meinen mandanten fasst immer was es kostet.

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"RA Christian Rosenbaum, Heidelberg "

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#4
 Von 
Berliner123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

das mit fer Rechtsanwaltskammer habe ich auch erlebt. ein reinfall auf der ganzen linie. Bei beschwerden prüft die kammer immer nur, ob der RA gegen sein standesrecht verstossen hat !
da das oft nicht der fall ist, verweisen die kammern dann immer auf die Möglichkeit der klage vor den gerichten. davor sollte man keine angst haben, denn die anwälte machen auch sehr viele fehler, die sie natürlich nicht eingestehen wollen. das kann man auch selber ohne anwalt; nur mut.
mfg Berliner123

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" "

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#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ob die mittelgebühr angemessen ist wage ich zu bezweifeln (zumindest umfang, wirtschaftliche potenz und schwierigkeit dürften eher unterdurchschnittlich sein).

fraglich ist nur, ob der anwalt nicht sogar schon eine verfahrensgebühr 4104 VV abrechnen könnte da er gegenüber der behörde durch das anfordern der akte bereits tätig geworden ist (betreiben des geschäfts einschließlich der information - Vorbem. 4 Abs. 2 VV). das würde dann noch einmal mit 140,- eur (mittelgebühr) netto zu buche schlagen.

ich würde daher davon abraten sich hier gegen die rechnung zu wehren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Vergesst dabei bitte nicht, dass 16 % MWSt und die Einkommenssteuer abgeführt werden müssen. Außerdem die Kosten für Sekretariat, Miete etc.Außerdem die Kopiekosten der Akte und auch die Aktenversundungsgebühr von EURO 12.

Von den EURO 240 verbleiben in der Hosentasche vieleicht nur € 100.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

des anwalts sicht, der entgegenzuhalten bleibt:

auslagen für die aktenanforderung dürfen ohnehin extra abgerechnet werden und unterliegen auch keiner besteuerung. kopiekosten aus amtlicher ermittlungsakte dürfen nach nr. 7000 I a ab der ersten seite abgerechnet werden - und mit 50 cent (bzw ab 50 seiten 15 cent) auch nicht gerade billig.

selbst wenn dem anwalt nach abzug aller kosten kosten tatsächlich nur noch 100 eur blieben (150 düfte die sache m.E. eher treffen) hat er für einen arbeitsaufwand von etwa 30 minuten einer vom bafög abhängigen studenten zeittechnisch gesehen eine solide honorarvereinbarung aufs auge gedrückt.

angesichts der tatsache, dass nur beratung stattgefunden hat hätte die sache - zugegebenermassen für den anwalt unlukrativer weise - genauso über beratungshilfe abgerechnet werden können.

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#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>Und zur Bedeutung der Sache:
Immerhin haben Sie doch wohl eine vorsätzliche Straftat begangen und wollten nun mit Hilfe des Anwaltes eine Strafverfolgung abwenden.<

einen betrüger zu betrügen ist kein betrug? oder welchen zweck verfolgst du mit dieser bemerkung?

m.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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