Anwaltsrechnungen

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.09.2019 11:38:11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsrechnungen

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand eine Einschätzung geben, suche schon seit Tagen und finde nichts, was zu meinem Problem passt.
Vor 3 Jahren habe ich einen Anwalt wegen einem Baumangel (Schaden ca. 75.000,-) beauftragt, dieser wurde mir empfohlen, darum habe ich mich auch auf eine Vergütungsvereinbarung (250,- /Std.) eingelassen, habe aber noch eine Rechtschutzvers. ,die auch eintritt, jedoch nicht kostendeckend. Also, es wurde bautechnisch ein Fehler gemacht, der Anwalt hat den Unternehmer kontaktiert, der sieht seine Schuld nicht ein, es wird Monatelang hin und her geschrieben. Mein Anwalt hat mir bis dahin schon Rechnungen in Höhe von 6000,- geschickt zusätzlich zu den Zahlungen der RV. Daraufhin habe ich ihn gebeten, nur noch das Allernötigste zu kommunizieren und die Sache langsam zum Ende zu bringen. Daraufhin meinte er wir müssen dann Klage einreichen, ok wurde gemacht. Für die Klageerstellung wurden wieder 3.500,- gefordert. Den Gerichtstermin hatten wir dann im Juni `19, leider konnte der Richter anscheinend das Problem nicht erkennen, also gab es einen Vergleich, ich bekam 9.000,-. Der Anwalt rechnete darauf hin der RV ca. 3.500,- Terminsgebühr / Einigungsgebühr, Auslagen usw.) Euro ab. Was ich jetzt nicht verstehe ist: Die zeitaufwendige Klageerstellung wurde ja bereits abgerechnet. Danach gab es lediglich 2-3 kurze Telefonate mit Hr. Anwalt und am Vortag des Gerichtstermin hatte er noch ein paar Sätze zu dem gegnerischen Anwaltsschreiben geschrieben, dafür bekomme ich jetzt auch noch eine Rg. über 1250,- Euro für 5 Stunden.
Also sind wir jetzt bei 5 Stunden Tätigkeit und ca. 3 Stunden Gerichtsverhandlung einschl. Fahrzeit, macht für Herrn Anwalt für 8 Std. / 4750,- Euro. Meiner Meinung nach hätte Hr. Anwalt, das Geld, was er von der RV bekommen hat, also die ca. 3.500,- (Termin/Einigung) doch auch auf seine Tätigkeiten kurz vor dem Gerichtstermin auf Stundenbasis abrechnen müssen, sowie die von mir selber gezahlte Klageerstellung anrechnen müssen und nicht noch zusätzlich Geld fordern. Zu Beginn der ganzen Sache vor 3 Jahren sagte er mir, dass alle Zahlungen der RV auf den Stundensatz verrechnet würden und ich nur den darüber hinausgehenden Betrag zahlen müsse - nun sieht er das wohl etwas anders, auf meine Nachfrage, wie sich dies den verhalte, bekomme ich keine Antwort, sondern nur eine Zahlungserinnerung. Hat da vielleicht jemand eine Idee zu, fühle mich ziemlich abgezockt!

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Was steht denn in der Vergütungsvereinbarung?
Bei Honoraren, die über dem gesetzlichen Satz liegen, ist eine schriftliche Fixierung der Honorarhöhe vorgeschrieben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12310.09.2019 11:38:11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die Honorarhöhe ist schriftlich festgehalten und sollte mit den Zahlungen der RV verrechnet werden, nur ist dies nicht geschehen. Der Herr hat sich den Betrag, den die RV an diesen gezahlt hat eingesteckt, ohne die Überzahlung daraus mir wieder zu erstatten. Also Zeitaufwand vor mdl. Verhandlung 5 Std. Zeitaufwand Verhandlung und Fahrzeiten 3 Std. macht 8 Std. x 250,- Gesamthonorar 2000,-! Hat aber von der RV 3.500,- bekommen! Die Differenz müsste er doch wieder erstatten, da er ja "nur" 8 Std. "gearbeitet" hat, und bereits vorher für Klageerstellung usw. schon über 6000,- Euro von mir bekommen hat.

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