Person A beauftragt einen Anwalt wegen einer Strafrechtlichen Sache.
Anwalt A macht die meiste Arbeit und setzt ein Schreiben auf zur Einstellung der Sache.
Anwalt A wird das Mandat von meiner Seite aus gekündigt. Anwalt A rechnet nach RVG ab und stellt ca. 1500€ in Rechnung, soweit ok.
Anwalt B wird beauftragt mit der gleichen Sache. Verlangt im vor raus jedoch 3300€ diese werden von mir bezahlt. Nach einem Jahr wird das verfahren ohne weiteres tun eingestellt. Anwalt B hat nur die Akte angefordert und abgewartet.
Steht mir noch ein Restbetrag zu? 3300€ für nichts tun außer eine Akte anzufordern erscheinen in meinen Augen zu viel. Kann der Betrag zum größten teil zurück gefordert werden? Wenn ja wieviel?
Gegenstandswert war ein Betrag von etwa 37000€ die beschlagnahmt bzw. sichergestellt wurden bei mir.