Hallo,
Kündigungsschutzklage in 1.Instanz verloren.
Berufung wurde eingelegt.
Der erster Termin (nochmals Güteverhandlung) der Berufung ist ohne Ergebnis gescheitert.
Folgetermin mit Auflagen steht noch aus.
Tendenz zum Anwaltswechsel.
Steht einem potentiellen neuen Anwalt eine Honorar nur für die Kosten der Berufung oder auch die Kosten der bereits abgeschlossenen 1.Instanz zu?
Danke
Anwaltswechsel - Kosten für gesamten Prozeß??
8. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juni 2010 | 22:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltswechsel - Kosten für gesamten Prozeß??
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 01:11
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Ersteres.
-----------------
""
#2
Antwort vom 9. Juni 2010 | 08:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
danke
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.903
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten