Hallo,
ich ziehe in Erwägung meinen Anwalt zu wechseln.
Der jetzige Anwalt hat einen sehr hohen Vorschuss verlangt, der für mich schon nicht gerechtfertigt war.
Gehe ich nicht auf seine Vorschläge ein, so wird mir ständig gesagt, dass er dann sein Mandat niederlegt, da er auf diesen Fall keine Lust hätte.
Und zu guter Letzt war er nun mit seinem Schreiben mehr als einen Monat im Rückstand. Hätte ich mich nicht nach dem Stand erkundigt, wäre ich bis heute noch nicht über die weitere Sachlage informiert worden. Mir sind durch diesen Mangel nur Unannehmlichkeiten entstanden, dass ich nun keine Lust mehr habe, diesen Anwalt weiter zu beauftragen.
Wie sieht dass denn aber mit den weiter entstehenden Kosten bei einem Anwaltswechsel aus?
Es dreht sich um einen Erbfall mit einer geringen Erbsumme.
Anwaltswechsel - Kosten?
5. März 2010
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Frage vom 5. März 2010 | 13:40
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 18x hilfreich)
Anwaltswechsel - Kosten?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 5. März 2010 | 16:30
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Wie sieht dass denn aber mit den weiter entstehenden Kosten bei einem Anwaltswechsel aus?
Den mußt du natürlich voll bezahlen.
Gebühren, die nach RVG beim alten RA schon entstanden sind (etwa Geschäftsgebühr), bekommst du auch nicht von ihm zurück, da er ja schon tätig geworden und der Anspruch damit entstanden ist.
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