Anwaltswechsel wegen Lahmarschigkeit / Welche Kosten?

15. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)
Anwaltswechsel wegen Lahmarschigkeit / Welche Kosten?

Hallo

Kurze Frage:
Wir haben im September 04 ein Mandat mit Beratungschein vergeben. :-)
Bis zum April 05 hat unser Anwalt es geschafft, EIN Schreiben an die Gegenpartei zu veranlassen und nun endlich Auskunftsklage erhoben, wobei er uns auch schriftlich mitteilt, dass er keine Chance auf Erfolg sieht. (Beim ersten Gespräch: "Kein Problem! Sie haben zu 100% Recht")

Wir haben uns nun einen anderen Anwalt genommen, der über den ersten nur lacht! (Unkompetent, langsam, ...)

Mit welchen Kosten müssen wir nun für den ersten Anwalt rechnen? Es gab wie gesagt den Beratungsschein, und dann die Auskunftsklage mit einem Schriftwechsel.

Streitwert (Familienrecht) sind knapp 1500 Euro.

Der Fall wird zu 99% für uns positiv ausgehen.

DANKE VORAB

-- Editiert von deurotisch am 15.05.2005 02:00:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

die Klageerhebung ist vom BNeratungsschein nicht abgedeckt.
Beratungshilfe deckt nur aussergerichtlihce Vertretung ab.

Also werden Sie die Kosten der Klageerhebung durch den alten RA (1,3 fache Gebühr) tragen müssen.
Bei 1500 EUR sind das 136,50 EUR zzgl. Auslagenpauschale und MWSt, ingesamt also 181,54 EUR.

Ob Sie in dem verfahren gewinnen oder verlieren spielt dabei keine Rolle, da die Kostzen des RA Wechsels keine notwendigen Kosten, und damit nicht vom Gegner zu ersattten sind.

Gruß
Rpfl.

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