BRAGO Abrechnung von Privatmann ?

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
BRAGO Abrechnung von Privatmann ?

Hallo,
kann man als Privatmann Kosten nach BRAGO Abrechnen ?
Ich ging davon aus das kann nur ein Anwalt machen oder gibt es da spezielle Sonderregelungen ?

Konnte dazu nur diesen Text finden, von 2004 und vielleicht gibt es da nun schon eine Änderung:

quote:
Kostenerstattungsanspruch nach der BRAGO durch eine Privatperson
BVERFG vom 28.06.2004 Aktenzeichen: 1 BVR 604/04

Eine Privatpartei hat keinen Kostenerstattungsanspruch auf der Grundlage der BRAGO. (Aus den Gründen: ...Es kann offen bleiben, ob die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung hinreichend dadurch gerechtfertigt ist, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts in eigener Sache als Berufsarbeit qualifiziert wird und ihm die Rechtsanwaltsgebühr deswegen nicht nur als Ersatz für seinen Zeitaufwand zusteht, sondern weil er so behandelt wird, als habe er sich eines Rechtsanwalts bedient. Denn es kann ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber dem Beschwerdeführer im Falle einer verfassungsgerichtlichen Beanstandung der angegriffenen Regelung die Erstattung seiner Kosten wie ein Rechtsanwalt nach der BRAGO eröffnet. Zudem wäre eine Neuregelung allenfalls für die Zukunft zu erwarten, so dass der Beschwerdeführer hiervon nicht mehr profitieren würde. Unter diesen Umständen ist eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers nicht angezeigt...).

Fundstelle:
ADAJUR-CDROM, DokNr: 65372


Vielen Dank !




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die BRAGO ist bereits seit einigen Jahren abgeschafft. Anwälte - und nur Anwälte - werden jetzt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt.

Wer auch immer jetzt Jahre nach Einführung des RVGs noch etwas über die BRAGO abrechnen will, hat doch erheblich viel verpasst.

Nichts desto weniger wäre es natürlich interessant, den konkreten Hintergrund er Frage zu kennen. Denn irgendwie klingt das sehr merkwürdig.




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo justice005,
danke für deine antwort und das du nach dem beweggrund meiner frage fragst.
ich hatte mich nicht getraut dazu etwas zu schreiben, das wäre in einem roman geendet da mich die sache nur noch fertig macht.

ich habe vor 12 jahren einem vermieter 7 monatsmieten am ende geschuldet, dieser hat mahnbescheide erlassen und die räumungsklage angestrebt und mich dann noch wegen betrug angezeigt.
ich bin arbeitslos geworden, hatte ihm das direkt mitgeteilt, eine 12 wöchige sperre vom arbeitsamt bekommen.

mir lag es fern jemanden zu betrügen, hab in einem haufen scherben gesessen und nicht gewust wie ich da rauskomme.

der vermieter hat in den mahnbescheiden sogar die kaution eingefordert, gelder die ich schon gezahlt habe ausser acht gelassen.

wärend der räumungsklage hat der richter im auch zu verstehen gegeben, wenn er nun nicht mit dem terror aufhört, würde ich noch ein weiteres halbes jahr in der wohnung wohnen.

wochen nach der räumungsklage habe ich dann vom gericht einen prozesskostenbeschluss bekommen.
in dieser hat mein vermieter über 2.000DM an kosten nach brago für sich abgerechnet.
der vermieter ist privatmann und war nie anwalt.

zu den 5.000DM miete + kaution, kamen nun weitere 2.000DM hinzu.
ich hab den kopf in den sand gesteckt :(

dann wurde ich wegen betruges vom vermieter angezeigt, die staatsanwaltschaft war so nett sich das alles anzusehen und durchzurechnen.
es wurde ein vergleich über 5.000dm zwischen mir und dem vermieter geschlossen.
diese habe ich binnen eines halben jahres bezahlt, was mir der vermieter auch bestätigt hat.

ich dachte nun ist alles erledigt...
seit nun 12 jahren werde ich verfolgt, immer wenn ich umziehe kommt ein gerichtsvollzieher vorbei.
der vermieter hat insgesamt 3 titel erwirkt, mir keinen davon nach bezahlung ausgehändigt und fordert sogar zinsen.

bisher hatten alle gerichtsvollzieher sich meine unterlagen und was ich bezahlt habe angesehen, sind dann wieder abgezogen.
der letzte hat sich sogar entschieden geweigert den auftrag zu vollstrecken und mich ermutigt mich zu wehren.

ich weiss einfach nicht was ich machen soll, ich habe doch meine schulden bezahlt.

nun bin ich nach berlin gezogen und der terror fängt von neuem an.
nun sind es über 5.000 euro die der vermieter haben will.

ich habe nun einen anwalt beauftragt mir zu helfen, dieser hat klage eingereicht.
mitunter auch das mein vermieter sich den kostenbeschluss nach brago erschlichen hat.

darauf geht der vermieter gar nicht ein, behauptet alle gerichtsvollzieher wären unfähig gewesen, putzt mich und meinen anwalt runter.
nun hat er bei der staatsanwaltschaft strafanzeige gegen mich erstattet, ich weiss leider noch nicht warum.

dazu habe ich eine ladung des gerichts bekommen, ich muss nun 700km hin und 700km zurück zu einem gütetermin fahren.
das wo ich kein geld habe und dem vermieter auch nie wieder begegnen möchte.

ich war schon 2x in psychologischer betreuung wegen dem terror.
ich dachte das gericht entscheidet nun das er nie hätte nach brago abrechnenen müssen und streicht das geld.
rechnet zusammen was ich bezahlt habe und an wirklichen schulden hatte, sieht das diese summe bezahlt ist.

mein anwalt sagt da leider gar nichts zu, ich weiss nicht mal ob dieser nun mit zu dem termin kommt.
habe diesbezüglich noch keine antwort gefunden.

damit ich nicht durchdrehe suche ich nun im internet nach antworten.

der vermieter überzieht seit jahren andere menschen und sogar die stadt in der er wohnt mit klagen.
die er zwar zum großteil verliert, aber im falle der klagen gegen die stadt, kostet diese das einen haufen geld.

der man ist prozesswütig.
verliert er, geht er zum nächsten gericht.
macht klagen wegen einem falschen briefkopf usw.

hier ein artikel aus dem kölner stadt anzeiger, der die klagewut des mannes sehr deutlich beschreibt:
http://www.ksta.de/servlet/OriginalContentServer?pagename=ksta/ksArtikel/Druckfassung&aid=1264185958280

ich habe gelesen das man wegen querulantenwahn prozessuntauglich erklärt werden kann.
habe heute den bürgermeister der betreffenden stadt angeschrieben, mit bitte mir doch eine liste zu erstellen wie viel klagen mein vermieter nun schon erfolglos gestellt hat und was diese die stadt gekostet haben.

vielleicht erkennt gericht das sich mit meinem fall nun beschäftigt, das wesen meines vermieters und ich bekomme endlich ruhe in meinem leben.

ich weiss einfach nicht mehr weiter und würde am liebsten aus dem fenster springen, das macht mich so fertig.
es kann doch mal passieren das man arbeitslos wird und die miete nicht zahlen kann, ich habe mich damals schon so schlecht deswegen gefühlt...aber heute.

der mann schreibt meine vermieter an, warnt diese vor mir und eine wohnung hatte ich schon deswegen verloren.
nun wieder eine anzeige gegen mich und ....entschuldigung, ich fange an mich zu wiederholen.

das ist einfach nur unfassbar für mich, ich habe sonst keine schulden, nicht mal eine verurteilung oder eine strafe wegen rot über die ampel fahren.

dann werde ich so hingestellt wie wenn ich ein schwerverbrecher bin und dieser mann erschleicht sich auch noch zu unrecht leistungen.

vielleicht, hat einer von euch eine idee.
ich kann mir denken das dieser hammertext vom lesen richtig abschrecken muss :(

bedanke mich auf alle fälle, für die möglichkeit das mal soweit aufschreiben zu können.

Danke !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
müller088
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

das ist ja ein sehr, sehr lange und total unerfreuliche Geschichte.
Also: wer die Kosten aus dem Urteil bezahlt hat, kann das Urteil (Titel) herausklagen. D.h. der Exvermieter muss den Titel raus geben. Damit wäre ihm die Basis für weitere Zwangsvollstreckungen entzogen. Einer Privatperson stehen keine Kosten nach BRAGO bzw. RVG zu!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Kosten von Gericht fest gesetzt wurden ...
Sie müssen nur dann zu Gericht fahren, wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Und auch dann kann Ihr Rechtsanwalt einen Antrag stellen, Sie hiervon zu befreien.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo müller088,
vielen Dank für deine Antwort.

Der Prozesskostenbeschluss liegt mir ja vor, da sind fast 2.000 DM an Kosten nach Brago abgerechnet.
Ich denke das Gericht bzw. der Sachbearbeiter hat sich durch den Briefkopf meines ExVermieters "verwirren" lassen.
Dieser schreibt ja "Dipl. Vwww, Dipl. Komm, Stadtverwaltungsdirektor A.D."

Dazu das ein Privatmann sowas ja nicht beantragen darf, gingen die davon aus das dieser ein echter Anwalt ist.

Das soll ja nun vor Gericht geklärt werden und das hat man Anwalt so in die Klage eingeführt.
Der meint auch das es besser ist wenn ich zu diesem Termin erscheine, ich bin persönlich geladen.
Er sagt der Richter wollte beide Parteien kennen lernen.

Lieber wäre mir wenn ich den ExVermieter nie wieder sehen würde, aber wenn es hilft das sich das ganze dann zu einem positiven Ende neigt, werde ich das machen.

Habe nun auch Erfahren weswegen ich von ihm erneut angezeigt wurde, wegen Betruges.
Bin schon gespannt wie er das diesmal begründet und was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

Eigentlich sollte ich eine Anzeige wegen Betruges machen, den die Brago Abrechnung ist ja so wie ich das nun verstanden habe "Betrug".

Verkehrte Welt :-(



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