Kann ein Bauherr/-Träger bei einem Neubau gleichzeitig
- "seine" Wohnungen gegen Provision vermakeln
- Hausverwalter sein, mit dem Konflikt, Bauschäden rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist - quasi gegen sich - geltend zu machen
Danke
Bauträger/Bauherr gleichzeitig Makler der Wohnungen UND Hausverwalter
5. Dezember 2020
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Frage vom 5. Dezember 2020 | 06:13
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 35x hilfreich)
Bauträger/Bauherr gleichzeitig Makler der Wohnungen UND Hausverwalter
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 09:43
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Nein, Eigentümer dürfen keine Provision verlangen (aber sie können natürlich direkt den Preis erhöhen).Zitat:- "seine" Wohnungen gegen Provision vermakeln
Ich wüsste nicht was dagegen spricht.Zitat:- Hausverwalter sein, mit dem Konflikt, Bauschäden rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist - quasi gegen sich - geltend zu machen
Der Verwalter haftet in dem Fall aber womöglich gegenüber den Eigentümern.
Stefan
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