Beratungshife bei Mietstreitigkeit - Kaum Einkommen

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Praxxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungshife bei Mietstreitigkeit - Kaum Einkommen

Hallo,

Folgender Fall:

Zwischen Mieter A und dessen Vormieter B in einer Wohngemeinschaft ist es zu Streitigkeiten gekommen. Es hat schon diversen Schriftverkehr gegeben unter anderem auch mit dem Mieterschutzbund, an welchen sich B gewand hat. Alle Klärungs- und Einigunsversuche von A hat B ausgeschlagen und pocht auf sein Recht.
A, welcher Student ist, hat eine Erstberatung in Anspruch genommen, welche kostenlos von seiner Universität angeboten wird. In dem Gespräch, hat der Fachanwalt für Mietrecht A versichert, dass es im Recht sei und die Argumetation von B und des Mieterschutzbundes falsch ist. Der Fachanwalt hat A den Tipp gegeben Beratungshilfe zu beantragen und sich außergerichtlich Vertreten zu lassen.

A hat sich bei seinem Amtgericht informiert und dort möchte man die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen. Nun hat A die letzten 3 Monate gearbeitet, rund 1000 € verdient und 400 € Bafög bekommen, welches auch größten Teils ausgegeben wurde. Diesen Monat (der Antragemonat der Beratungshilfe) arbeitet A nicht mehr (Freibetragsgrenze vom Bafög erreicht). Zusätzlich wurde aus anderen gründen das Bafög auf 160€ gekürzt. Von seinen 3 Monaten Arbeit hat A ca. 600 € an gespart. A bezahlt 400€ Miete und hat auch sonstige Ausgaben wie Versicherungen (außgenommen Lebenshaltung) und co. von etwa 500 €.

Kann A für diesen Monat den Beratungshilfeschein bekommen und kann es sein das das Amtsgericht es ablehnt, da die letzen Monate ja "gut" verdient wurde. Oder zählt nur das Einkommen des Antragsmonats plus das Vermögen?

-- Editier von Praxxx am 04.09.2016 22:39

-- Editiert von Moderator am 05.09.2016 08:44

-- Thema wurde verschoben am 05.09.2016 08:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ich würde das anders machen...

Um was geht es denn?
Vielleicht kann man hier einfach den Gegner ignorieren.
Wenn es dann jemals zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann zahlt der Gegner (falls man im Recht ist).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

:forum:
Nur weil die Streitigkeit im Mierrecht beheimatet ist, ist die Finanzieeung derselben kein Mietrechtsthema.

0x Hilfreiche Antwort

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