Hallo,
Mann lebt mit Partnerin zusammen (4 Monat schwanger). Frau benötigt Hilfe vom Anwalt wegen Haussache/Scheidung mit Noch-Ehemann. Frau verdient nichts und erhält auch keine Unterstützung vom Amt.
1. Wird nun der Lohn vom neuen Partner mit dem Sie zusammenlebt für die Sache mit der Beratungshilfe hinzugezogen?
2. Könnte sich was ändern, wenn der neue Partner erst wenig verdient und Beratungshilfe gewährt wird und danach aber wieder mehr verdient? Muss das beim Anwalt angegeben werden?
Vielen Dank.
Cu
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Beratungshilfe-/Prozesskostenhilfe
27. März 2011
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Frage vom 27. März 2011 | 19:14
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Beratungshilfe-/Prozesskostenhilfe
#1
Antwort vom 28. März 2011 | 20:54
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Hallo,
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