Hallo
ich hatte letztes Jahr mit dem Auto meines Vaters einen Verkehrsunfall. Mein Vater hat gegen die andere Person geklagt und den Gerichtsstreit zu 100% gewonnen. Die gegnerische Versicherung hat daraufhin die Schadensersatzansprüche meines Vaters bezahlt.
Ich habe zeitgleich zur Klage meines Vaters beim gleichen Anwalt ein Mandat übergeben um mein Schmerzensgeld geltend zu machen.
Ich war für knapp 4 Wochen krank geschrieben aufgrund einer Brustbein- und Rippenprellung sowie einem HWS Block mit Tinnitus. Es handelte sich bei dem Verkehrsunfall um ein Hochrasanztrauma beide Airbags von meinem und dem gegnerischen Auto wurden ausgelöst.
Die Versicherung war nach dem Schreiben von meinem Anwalt bereit 1000€ zu zahlen sowie 250€ Anwaltskosten. Der Anwalt hat daraufhin 740€ als seine eigenen Kosten abgezogen und den Rest mir überwiesen.
Zu meiner Person: Ich bin Medizinstudent und habe derzeit kein eigenes Einkommen. Ich habe deshalb Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe nehme ich an.
Ich habe beim Anwalt keine zusätzliche Vereinbarung zur Vergütung unterschrieben.
Deckt die Beratungshilfe die Kosten meines Anwalts?
Lohnt sich Prozesskostenhilfe? Ich weiß dass bei einer Niederlage oder einem Vergleich ich anteilig meine Anwaltskosten und die gegnerischen bezahlen muss. Ich dachte bei einem niedrigen Streitwert würde ich den Fall sehr wahrscheinlich zu 100% gewinnen und müsste nicht den gegnerischen Anwalt bezahlen.
Mein Anwalt reagiert sehr spärlich bis gar nicht auf meine Emails. Es war aufjeden Fall ein Fehler zu ihm zu gehen. Allerdings kann ich das Mandat nicht kündigen da ich ansonsten auf den Kosten sitzen bleibe.
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen für den weiteren Verlauf.
-- Editiert von Moderator topic am 23.01.2022 12:38
-- Thema wurde verschoben am 23.01.2022 12:38
Beratungshilfe Schmerzensgeld Prozesskostenhilfe
11. Januar 2022
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Frage vom 11. Januar 2022 | 21:04
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Beratungshilfe Schmerzensgeld Prozesskostenhilfe
#1
Antwort vom 11. Januar 2022 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (130029 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :Deckt die Beratungshilfe die Kosten meines Anwalts?
Was konkret umfasst ist, sollte sich auf dem "Beratungshilfeberechtigungsschein" finden.
Hat man sich denn keine Kopie von dem Schein gemacht bevor man ihm dem Anwalt gegeben hat?
Zitat :Lohnt sich Prozesskostenhilfe?
Ob die sich "lohnt" ist nicht relevant.
Im übrigen gibt es Prozesskostenhilfe für den Prozess, da hier keiner ansteht, ...
#2
Antwort vom 11. Januar 2022 | 22:03
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Was konkret umfasst ist, sollte sich auf dem "Beratungshilfeberechtigungsschein" finden.
Hat man sich denn keine Kopie von dem Schein gemacht bevor man ihm dem Anwalt gegeben hat?
Hallo
den Schein habe ich dem Anwalt noch nicht gegeben. Auf meine Frage hieß es die Beratungshilfe deckt seine Kosten nicht ab. Weitere Fragen wurden per Email nicht beantwortet (Über 1 Monat nach der Mail vergangen, er selber kümmert sich auch nicht um den Schein ich würde ihn dann selbst beantragen).
Dass die Prozesskostenhilfe natürlich erst greift wenn ich Klage erhebe ist klar. Es geht darum ob man einen Vergleich anstreben sollte oder ein geringeres Schmerzensgeld fordern sollte und dann klagen. Bis jetzt hat sich die gegnerische Versicherung nicht gemeldet und mit Ausnahme der 1250€ nichts weiteres angeboten und auf Forderungen des Anwalts wurde auch nicht reagiert.
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#3
Antwort vom 11. Januar 2022 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (130029 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :er selber kümmert sich auch nicht um den Schein ich würde ihn dann selbst beantragen
Soll das etwas bedeuten, das man den Anwalt beauftragt hat, ohne einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu haben?
Zitat :Bis jetzt hat sich die gegnerische Versicherung nicht gemeldet
Natürlich hat sie das.
Zitat :auf Forderungen des Anwalts wurde auch nicht reagiert.
Doch, hier:
Zitat :nd mit Ausnahme der 1250€ nichts weiteres angeboten
Zitat :wenn ich Klage erhebe ist klar
Auf was will man denn noch klagen? Das Schmerzensgeld ist ja abgehakt.
#4
Antwort vom 12. Januar 2022 | 00:10
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Soll das etwas bedeuten, das man den Anwalt beauftragt hat, ohne einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu haben?
Hallo
das mit dem Beratungshilfeberechtigungsschein habe ich nicht gewusst. Auf Anfrage meines Anwalts hat er eine finanzielle Hilfe für Studenten abgewiesen erst durch meine Recherche bin ich auf diese Hilfe gestoßen und habe daraufhin meinen Anwalt per Mail gefragt.
Eine nachträgliche Einreichung bei Gericht ist nicht möglich? Auf meiner Recherche bin ich hierauf gestoßen:
"Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG kann der Antrag auf Beratungshilfe auch nachträglich gestellt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller sich gerade wegen Beratungshilfe an den Rechtsanwalt wendet. Dann kann - insbesondere, wenn eine Frist zu wahren ist - der Rechtsanwalt durchaus schon tätig werden, bevor der Beratungshilfeantrag bei Gericht eingeht."
(Quelle: http://www.rae-lingen.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht/beratungshilfe-verkehrsunfall-schmerzensgeld-schadensersatz.html)
Das Schmerzensgeld ist meiner Meinung nicht abgehakt. Die Versicherung hat von sich selbst 1000€ + Anwaltskosten (250€) geboten auf eine Frist mit meiner Forderung wurde nicht reagiert. Ich bin zuversichtlich, dass wenn ich klage ich einen höheren Anspruch zugesprochen bekomme allerdings entsteht bei einer anteiligen Zahlung zusätzliche Anwaltskosten, sodass es sich in diesem Fall nicht lohnen würde zu klagen.
#5
Antwort vom 12. Januar 2022 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (130029 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :auf eine Frist mit meiner Forderung wurde nicht reagiert.
Doch, mit einem Vergleichsangebot.
Zitat :Das Schmerzensgeld ist meiner Meinung nicht abgehakt.
Doch, man hat das Angebot angenommen, somit ist der Drops wohl gelutscht
Wobei man da natürlich noch die Unterlagen prüfen müsste.
Zitat :Eine nachträgliche Einreichung bei Gericht ist nicht möglich?
Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen (§ 6 BerHG).
#6
Antwort vom 12. Januar 2022 | 10:52
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitat:Die Versicherung hat von sich selbst 1000€ + Anwaltskosten (250€) geboten auf eine Frist mit meiner Forderung wurde nicht reagiert.
So scheint das aber nicht zu stimmen, denn im Eröffnungsbeitrag wurde doch selbst geschrieben:
Zitat:Die Versicherung war nach dem Schreiben von meinem Anwalt bereit 1000€ zu zahlen sowie 250€ Anwaltskosten. Der Anwalt hat daraufhin 740€ als seine eigenen Kosten abgezogen und den Rest mir überwiesen.
Demnach wurden die 1000 € nicht nur angeboten sondern auch bezahlt.
Also wurde der Vergleich auch angenommen.
Denn wie kann der Anwalt 740€ als seine eigenen Kosten abziehen und den Rest überweisen ?
#7
Antwort vom 20. Januar 2022 | 02:21
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Demnach wurden die 1000 € nicht nur angeboten sondern auch bezahlt.
Also wurde der Vergleich auch angenommen.
Zitat :Doch, man hat das Angebot angenommen, somit ist der Drops wohl gelutscht
Wobei man da natürlich noch die Unterlagen prüfen müsste.
Hallo
leider liegen Sie beide falsch. Der Vergleich wurde nicht angenommen obwohl ein Teil schon bezahlt wurde. Die Gegenseite hat den Beitrag nochmal erhöht und mich und meinen Anwalt gebeten einen Zettel zu unterschreiben. Ich würde all meine Rechte auf erneuten Schadensersatz verlieren. Der Beitrag ist aber nun deutlich mehr.
Ich überlege nun wie ich weiter verfahren soll. Das mit der Beratungshilfe spreche ich auch nochmal an.
#8
Antwort vom 20. Januar 2022 | 07:46
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 306x hilfreich)
Zitat :Das mit der Beratungshilfe spreche ich auch nochmal an.
Das sollte man dabei tunlichst beachten:
Zitat :Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen (§ 6 BerHG).
Ansonsten kann man sich das Ansprechen der BerH auch sparen.
-- Editiert von Ballivus am 20.01.2022 07:46
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