Beratungshilfe beim Amtsgericht - wieviel Schonvermögen

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
GoldenEighties
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungshilfe beim Amtsgericht - wieviel Schonvermögen

Hallo
ich wollte beim örtlichen Amtsgericht ein Beratungsgespräch. Ich soll Personalausweiss, Bewilligungsbescheid vom Jobcenter und Kontoauszüge (wegen Online-Banking auf dem Handy) mitbringen.
Nun habe ich aber ca. 8500 Euro auf meinem Bankkonto, vieles auch gespart durch einige Jahre Arbeitsgelegenheiten (AGH), auch aktuell habe ich eine AGH-Stelle wo seit 2 Jahre monatlich ca. 170 Euro aufs Konto wandern.

Nun meine Frage, wird mein Antrag für Beratungshilfe /Beratungsgespräch gestattet

-- Editiert von Moderator topic am 17. September 2023 15:24

-- Thema wurde verschoben am 17. September 2023 15:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126172 Beiträge, 40608x hilfreich)

Zitat (von GoldenEighties):
Nun habe ich aber ca. 8500 Euro auf meinem Bankkonto

Meines Wissens nach beträgt das Schonvermögen da 5.000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1630 Beiträge, 985x hilfreich)

Das Schonvermögen beträgt seit 01.01.2023 10.000 €. Beim Einkommen kommt es darauf an, welches Einkommen du insgesamt erhältst und wie hoch deine Wohnkosten sind.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35169 Beiträge, 6007x hilfreich)

Zitat (von GoldenEighties):
ich wollte beim örtlichen Amtsgericht ein Beratungsgespräch.
Vermutlich wolltest du einen--Beratungshilfeschein--beantragen, oder?
Zitat (von GoldenEighties):
Bewilligungsbescheid vom Jobcenter und Kontoauszüge (wegen Online-Banking auf dem Handy) mitbringen.
Dann mach das doch. Kontoauszüge kannst du auch ausdrucken, oder?

Wenn also das Jobcenter und Bürgergeld gemeint ist, kannst du sehr viel mehr auf dem Konto haben.
Es gilt § 12 (2 ) SGB II.

Weder 5.000 noch 10.000,- sind für dich eine Größe.
max. 10.000,- gelten als *geschütztes* Vermögen, wenn man vom Sozialamt Leistungen bezieht.
Zitat (von GoldenEighties):
Nun meine Frage, wird mein Antrag für Beratungshilfe /Beratungsgespräch gestattet
Wahrscheinlich JA.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33534 Beiträge, 17481x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35169 Beiträge, 6007x hilfreich)

Wenn der TE einen Beratungshilfeschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt beantragt--- ist das denn gleichzeitig ein Antrag auf PKH oder VKH?
Ist es nicht ein Antrag nach BerHG?

In deinem Link findet sich:
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grenze für das Schonvermögen (Bargeld) von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII).
Der TE ist Kunde beim Jobcenter...nach SGB II.


-- Editiert von User am 17. September 2023 15:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33534 Beiträge, 17481x hilfreich)

ist das denn gleichzeitig ein Antrag auf PKH oder VKH? Nö - aber die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe sind identisch (§ 1(2) BerHG).
Der TE ist Kunde beim Jobcenter...nach SGB II. Ja und? In dem Link wird ja nicht umsonst aus dem SGB 12 zitiert - das ist die Vermögensfreigrenze für ALLE. Und das wiederum steht in der ZPO, § 115(3).

-- Editiert von User am 17. September 2023 15:45

-- Editiert von User am 17. September 2023 15:47

-- Editiert von User am 17. September 2023 15:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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