Beratungshilfeschein abgelehnt

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Platino123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Beratungshilfeschein abgelehnt

Ich bin vor Kurzem geschieden worden, beziehe 720€ EU-Rente, bin seit ca. einem Jahr ohne festen Wohnsitz und habe auch sonst keinerlei Einkünfte.

Da meine Ex-Frau falsche Angaben zu ihren Gunsten beim Finanzamt gemacht, meine Unterschrift gefälscht und Gelder unterschlagen hat, habe ich beim Amtsgericht wegen eines Beratungshilfeschein vorgesprochen. Dieser wurde sogleich abgelehnt, da mein Vermögen über dem Grenzwert liegt. Eine Erinnerung bzw. meinen Widerspruch habe ich sofort eingereicht.

Grund der Ablehnung ist das (noch) leerstehende gemeinsame Haus, welches ich ja beleihen oder verkaufen könne. Dies wird in ein paar Monaten wohl zwangsversteigert, Restschulden werden bleiben. Alternativ könne ich mir ja anderweitig Geld beschaffen bzw. einen Kredit aufnehmen.

Bei meiner Scheidung wurde Prozesskostenhilfe gewährt und auch mein Scheidungsanwalt wurde bezahlt....vom gleichen Amtsgericht. Warum fallen die Entscheidungen so unterschiedlich aus?

Danke für eine Antwort!









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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Dann schau mal nach, warum bei Scheidung Prozesskostenhilfe gewährt wurde, wie bzw. welche Vermögen wurden damals berechnet ?

War damals das Vermögen geringer ? noch keine Rente bezogen ?
Ohne feste Wohnsitz - keine Miete zu zahlen - wäre doch €.720,-
Rente für Einzelperson mehr als genug, um Gerichtskosten zu tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Platino123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann schau mal nach, warum bei Scheidung Prozesskostenhilfe gewährt wurde, wie bzw. welche Vermögen wurden damals berechnet ?

...das müßte ich erst in Erfahrung bringen. "Damals" ist ca. 9 Wochen her.

War damals das Vermögen geringer ? noch keine Rente bezogen ?

Es hat sich nichts verändert.

Ohne feste Wohnsitz - keine Miete zu zahlen - wäre doch €.720,- Rente für Einzelperson mehr als genug, um Gerichtskosten zu tragen.


Ohne festen Wohnsitz heißt nicht zwingend Mietfrei. Ich bin bei Freunden untergekommen, zahle 285€ Untermiete, habe Schulden aus der Vergangenheit abzuzahlen, habe einen 7 jährigen Sohn, der, wenn ich ihn täglich nachmittags von der Schule abhole, etwas zu essen mache oder mal ein Eis. Alle 14 Tage ist er am Wochenende ganztags bei mir.

Hinzu kommen die laufenden Kosten. In vorraussichtlich 3 Wochen werde ich eine neue Wohnung beziehen, die Miete liegt bei 485€ warm. Nach Abzug der Lebenshaltungskosten bleibt da nicht mehr viel übrig. Sozialleistungen mußte ich einklagen, die Verhandlung steht noch aus...





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