Guten Morgen,
wegen meines Unterhaltsanspruch suchte ich mit einem Beratungsschein eine RA auf, nach Aufforderung vom Jugendamt (ich wurde volljährig und eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht). Die RA schrieb der Gegenseite und seit dem zieht sich die Angelgenheit seit fast 4 Monaten hin, und ich bin noch keinen Schritt weiter. Nachdem etliche Schreiben an meine Anwältin nichts genutzt haben, teilte ich ihr vorletzte Woche mit das ich am liebsten das Mandat mit ihr auflösen möchte. Welch Wunder, darauf meldete sie sich sogar das sie mich doch weiterhin gern vertreten würde, wenn der Unterhalt jetzt eingeklagt werden sollte, und ich sollte ihr die Erklärung über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schicken damit sie weiter tätig werden kann. Darauf hin schrieb ich ihr noch mal das ich gern wissen möchte, inwieweit ihre jetzigen Kosten mit dem Beratungsschein abgedeckt sind (sie besteht übrigens auf "ihre Vertretung") Natürlich habe ich darauf noch keine Rückmeldung. Am liebsten möchte ich den Anwalt wechseln, denn ich glaube nicht das ihre Vertretung vor Gericht besser läuft. Habe aber auch Angst mich in finanzielle Verpflichtungen zu verstricken, da ich als Student nach einem Jahr ohne Unterhalt jetzt schon auf dem "Zahnfleisch" gehe.
Sternseglerin
-----------------
""
Beratungsschein, was beinhaltet er
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Beratungshilfe wird nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren gewährt;
http://dejure.org/gesetze/BerHG/1.html
Wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig werden sollte, kann bei niedrigem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungn Prozeßkostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Es ist anzunehmen, daß Ihnen Ihre Anwältin den entsprechenden Rat geben kann.
Vielleicht googeln Sie mal unter "Prozeßkostenhilfe"
-----------------
""
Das ich zu dieser Anwältin überhaupt garkein Vertrauen mehr habe und die Vertretung, oder wie immer man das nennen kann, auflösen möchte, geht doch eigentlich aus meiner ersten Frage hervor.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der beinhaltet alles, was der RA ausserhalb eines Gerichtsverfahrens macht.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten