Berechnung Streitwert...

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
Berechnung Streitwert...

Halli...


ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Streitwertes bei Unterhaltsberechnung..wenn dieser Schon gezahlt wird und nur überprüft werden soll?

Wird dieser wie folgt berechnet:

berechneter Unterhalt * 12 Monate= 300Euro *12= 3600Euro

oder

gezahlter Unterhalt - berechneter Unterhalt= x *12= 280-300=20*12Monate= 240Euro??

Danke sehr!!

vg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 693x hilfreich)

Wenn der berechnete Unterhalt auf Korrektheit überprüft werden soll, ist der Gegenstandswert auch der berechnete Unterhalt (also 3600 EUR).

Mal dumm gesagt, nach der anderen Variante wäre der Gegenstandswert 0 EUR, wenn der berechnete Unterhalt auch schon gezahlt würde, das geht natürlich nicht. ;)

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo GROC,

danke für deine Info.

Ich denke nur der Streitwert wäre die Differenz zwischen dem was gefordert und dem was schon gezahlt wird..wäre aus meiner Sicht nur logisch...

Bei wiederkehrenden Leistungen (Mietzins, Pacht, Unterhalt, Arbeitsvergütung) richtet sich der Gegenstandswert nach dem Jahresbetrag (vgl. §§ 41 -42, 52 RVG ).Wird bei diesen Leistungen lediglich um die Höhe gestritten, ist der Streitwert der Differenzbetrag, der verlangt wird, auf ein Jahr gerechnet.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 693x hilfreich)

Das wäre dann der Fall, wenn auf die ausstehende Differenz geklagt wird, das liegt ja hier nicht vor.

Du hast nach einer anwaltlichen Überprüfung der Unterhaltshöhe gefragt, dabei ist der Gegenstandswert die Unterhaltshöhe (deswegen mein Beispiel mit "Gegenstandswert 0 EUR").

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3x Hilfreiche Antwort

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