Hallo, ist es möglich den Streitwert bei der Berufung zu reduzieren?
Gruß Tom
Berufung - Streitwert verändern um Kosten zu senken - möglich?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Wenn das erstinstanzliche Urteil zum Teil angreifbar ist, dann würde der Streitwert reduziert , wenn man das Urteil nur zum Teil Gegenstand der Berufung macht. Allerdings wird der nicht angegriffene Teil dann rechtskräftig und man kommt dann nicht mehr dran.
Ja, danke. Hatte ich mir dann auch gedacht.
Also das nächste Mal nur einen Teil klagen. Und dann hoffen das der Gegner es nicht noch mal drauf an kommen lässt`?
Somit kann man Kosten sparen?
Gruß Tom
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Ja, das ist eine Möglichkeit. Aber man sollte dann auch immer einen möglichen Klageverbrauch im Auge behalten.
Berry
Klageverbrauch ? Wie meinen Sie das?
Wenn Du meinst, dass Dir 100€ aus einer Sache zustehen und Du klagst nur auf 50€, dann kannst Du die restlichen 50€ nicht mehr einklagen, weil dann Klageverbrauch entstanden ist.
Hallo,
also wenn ich eine höhere Klage, z.B. über einen Streitwert von 20.000 EUR beginnen will, würdet ihr dann eine "Teilklage" empfehlen?
Ich habe auf der Homepage des AG München folgendes gefunden;
"Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass lediglich ein Teil einer Forderung eingeklagt wird (hier 5000 Euro von 42.480 Euro). Man kann durch diese Vorgehensweise sein Kostenrisiko senken. Wird die Klage, wie hier, nämlich abgewiesen, berechnen sich die Kosten nur aus dem Streitwert von 5000 Euro (2537,46 Euro einschließlich Berufungsinstanz) und nicht aus 42.480 Euro (7650,53 Euro). Wäre der Klage stattgegeben worden, hätte man den Rest noch einklagen können. Die Geltendmachung der Teilforderung führt im vorliegenden Fall auch dazu, dass das Amtsgericht München zuständig war und nicht das Landgericht München I. Die Zuständigkeitsgrenze in allgemeinen Zivilsachen liegt beim AG München bei 5000 Euro. "
Ist der Vorteil. dass dann der Gegner, falls man gewinnt eher dazu bereit ist seinen restlichen Teil zu begleichen?
Gruß Tom
ZitatIst der Vorteil. dass dann der Gegner, falls man gewinnt eher dazu bereit ist seinen restlichen Teil zu begleichen? :
Kann sein, muss aber nicht.
Ob eine Teilklage wirklich sinnvoll ist, hängt von diversen Einzelfallumständen ab. Ist die Verjährung der Forderung nicht mehr weit entfernt, dann macht eine Teilklage keinen Sinn, weil dann die Verjährung des nicht eingeklagten Teil eintreten könnte, wenn die Klage nicht rechtzeitig erweitert wird.
Ok, wir haben erst dieses Jahr erfahren das wir unser Kunde abgeschlossen ( Kontakt war 2013) hat. Das bedeutet doch, dass erst ab Ende des Jahres die Verjährungsfrist beginnt?
Gruß Tom
Bitte das Ganze noch mal verständlich.
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