Vor einiger Zeit erhielten wir ( 3 Betroffene) eine widerrechtliche Abmahnung von deutschem Anwalt. Der Abmahner selber hat seinen Firmensitz in Belgien. Da wir alle 3 Laien sind, war natürlich für jeden von uns zunächst eine Rechtsberatung fällig. Unsere Anwälte rieten alle von einer negativen Feststellungsklage ab, da das ganze ja in Belgien stattfinden würde. Die Erfolgsaussichten, was den Gewinn der Klage anginge, wären zwar sehr hoch, aber ob wir vom Belgier jemals die Kosten erstattet bekommen würden, das stünde wohl in den Sternen.
Zähneknirschend nahmen wir also die Kosten für die (unnötige) Rechtsberatung zunächst hin.
Nun blieb uns also noch der Weg, uns bei der zuständigen Anwaltskammer über den Anwalt zu beschweren, der Dank seiner schlechten Beratung gegenüber seines Mandanten ja für unsere Kosten gesorgt hatte. Dieser Anwalt hätte wissen müssen, dass sein Mandant uns gegenüber gar nicht abmahnbefugt ist und dass der Grund der Abmahnung auch rechtlich nicht richtig war.
Also machten wir uns bei der zuständigen Anwaltskammer schlau, um festzustellen, dass genau im Vorstand dieser Kammer einer der Anwälte aus der Kanzlei sitzt, um die es hier geht. Tolle Aussichten also!
Wir wagten es trotzdem und schrieben eine gemeinsame Beschwerde.
Gestern kam nun die Antwort. Der Rechtsanwalt hat keine Verletzung berufsrechtlicher Pflichten begangen. Dazu gehören z.B. Verschwiegenheitspflicht, das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, die ordnungsgemäße Behandlung von Fremdgeldern etc. ( so steht es geschrieben).
Unser Vorwurf gegen den Anwalt, dass er seinen Mandanten schlecht beraten habe und den Sachverhalt ( Wettbewerbsverhältnis) nicht geprüft habe, hätte rein zivilrechtliche Aspekte, zu deren Behandlung und Beurteilung die Rechtsanwaltskammer nicht berufen ist!
Na prima, da sorgt ein "oberflächlicher" Anwalt für gehörigen Wirbel und eine Menge Kosten und Arbeit und passieren tut im nichts! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wir hatten es vorher geahnt.
Zivilrechtlich können wir nichts machen, ausser eben die negative Feststellungsklage, die aber unter Umständen für uns teuer werden könnte.
Darf ein Anwalt- ohne das Wettbewerbsverhältnis zu prüfen, oder noch spitzer formuliert- mit Kenntnis, dass KEIN Wettbewerbsverhältnis besteht- einfach so mal ein paar Abmahnungen verschicken? Dazu noch mit inhaltlichem "Schwachsinn"?
Beschwerde bei der Anwaltskammer
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Es sei denn wir versuchen es bei der belgischen Anwaltskammer wegen der unberechtigten Abmahnung, damit andere Menschen zukünftig davor geschützt werden.
Was hat denn eine belgische RAK damit zu tun, wenn ein deutscher Anwalt in DE abmahnt (und sei es auch im Auftrag eines Belgiers)?
--- editiert vom Admin
Zumindest wäre sie für *eventuelle* berufsrechtlich problematische Verhaltensweisen wenigstens formal zuständig.
--- editiert vom Admin
Dafür ist die belgische Anwaltskammer auch zuständig.
Aber nicht, wenn der Anwalt kein Belgier ist, Sie Superrechtsexperte.
Aber wenn Sie die Antwort schon kennen warum fragen Sie dann?
Wenn Sie nicht wissen, was eine rhetorische Frage ist, warum nehmen Sie dann an Diskussionen teil?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten