Beschwerde gegen Anwalt Möglich wegen Untätigkeit und Unverschämheit?

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Klausschneider
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen Anwalt Möglich wegen Untätigkeit und Unverschämheit?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an jemand kontaktiert einen Rechtsanwalt bzgl. einer Klage.
Die Person hat aber kein Geld und füllt dem Rechtsanwalt vorab einen PKH -
Antrag aus, damit dieser Ihn vertretetn kann. Bei dem Termin zur Klagebesprechung
wird der PKH - Antrag dann abgegeben. Dies war auch in dem Telefongespräch vorab so abgeklärt.

Der Rechtsanwalt lässt dann 9 Wochen nichts von sich hören. Der Mandat schreibt dann nach den 9 Wochen im Abstand von 10 Tagen jeweils eine Email, mit der Bitte um kurze Mitteilung, ob in dem Fall
bereits etwas passiert wäre.

Nachdem der RA nicht antwortet, ruft der Mandat diesen dann insgesamt 11 Wochen nach Mandatserteilung an um höflich zu erfragen, wie es mit der Bearbeitung aussieht.

Der RA sagt dann "der Fall ist hier liegen geblieben"....
Der Mandat fragt dann wann dieser denn Bearbeitet wird...
Der RA antwortet "Nächste Woche oder so, falls ich noch Lust habe".
Der Mandat fragt dann, was dies heissen solle.
Der Ra antwortet "Ja, ich muss ja in Vorleistung gehen und Sie haben kein Geld aber Erwartungen".
Der Mandat weist dann auf die besprochene PKH - Hilfe an und der Anwalt antwortet
"Von der PKH kann ich mir nichts kaufen und das Geld dafür sehe ich auch erst in ein Paar Wochen wenn ich Glück habe....


Hat der Mandant hier irgendwelche Möglichkeiten mit der Aussicht auf Erfolg, sich gegen diesen Anwalt zu Beschweren.

Dem Mandanten ist gewiss, dass mit der PKH Hilfe nicht alles gedeckelt wird, aber
dieses Verhalten und diese Aussagen sind einfach nur Unverschämt.



-- Editiert von Moderator am 10.06.2016 11:44

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2016 11:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gehört wohl eher ins Standesrecht (habs den Moderatoren mal geschrieben)

Wurde denn der PKH-Antrag bewilligt?

Beschwerden in so einem Fall sollten an die zuständige Anwaltskammer gerichtet sein. Ob man andere Möglichkeiten hat (Mandat entziehen und einen anderen etwas engagierteren Anwalt hinzuziehen) müssen mal andere erklären, die sich damit auskennen. Dürfte schwierig sein, wenn die PKH schon an den Anwalt gegangen ist und der Fall rechtsanhängig ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Wenn der Rechtsanwalt noch nichts gemacht hat, wird es noch keine PKH-Bewilligung geben. Denn wofür sollte das Gericht etwas bewilligen, wenn kein Klagentwurf vorliegt?

Also das Mandat kündigen.

Der Kollege kann nicht so handeln - wenn er keine Lust hat, ein Mandat zu diesen Bedingungen zu führen, zwingt ihn zwar niemand dazu. Aber er hätte es Ihnen dann sofort mitteilen müssen, da ein Mandat immer sofort abgelehnt werden muss.

Offenbar besteht aber keine - wechselseitige - Vertrauensbasis mehr, so dass das Mandat beendet werden sollte.

Sicherlich können Sie die Kammer davon informieren. Aber was soll es Ihnen in der Sache bringen? Neun bis elf Wochen sind (je nach Fall und Rechtslage) keine ungewöhnlich lange Zeit, da die meisten Anwälte eben nicht nur diesen einen Fall (auch wenn er für Sie natürlich der wichtigste Fall ist) hat und vielleicht sogar noch weitere Informationen einholen muss - sicherlich hätte er Sie auch unterrichten und spätestens auf eine Email reagieren können; aber ob das wirklich die Kammer ernsthaft interessiert, wage ich zu bezweifeln. Ich würde da keine Energie mehr verschwenden.

MfG

RA Thomas Bohle

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