Hallo,
ich habe einen KFB erhalten und überlege von meiner 2 wöchigen Beschwerdefrist gebrauch zu machen.
Mein Beschwerdegrund wäre der, dass dort Summe X genannt wird, aber niergendswo steht wie genau die Summe zustande kommt.
Habe ich nicht ein Recht darauf, dass zu erfahren?
Was passiert, wenn ich Beschwerde einlege? Entstehen mir dadurch Kosten?
Ausserdem steht in dem KFB drinnen, dass ich das Geld binnen 14 Tagen an den Kläger überweisen soll. Andernfalls kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Eine Bankverbindung finde ich aber niergends. Soll ich mich also selbst darum kümmern an die Bankdaten zu kommen?? Wenn ja, wie? Ich kenne ja nichtmal die Adresse oder Telefonnummer des Klägers.
Mfg
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Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
12. März 2014
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Frage vom 12. März 2014 | 11:22
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
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#1
Antwort vom 12. März 2014 | 11:56
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Die Adr. d. Kl. muss Ihnen doch aus dem Klageverfahren bekannt sein!
Außergerichtl. Kosten werden vom Gericht nur berücksichtigt, wenn diese belegt sind (z.B. durch Quittungen etc.) und als notwendig + erstattungsfähig anerkannt wurden.
Sie können davon ausgehen, dass diese Prüfung durch einen Rechtspfleger, der dies jeden Tag macht, erfolgt ist.
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#2
Antwort vom 12. März 2014 | 12:01
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Ausserdem steht in dem KFB drinnen, dass ich das Geld binnen 14 Tagen an den Kläger überweisen soll. Andernfalls kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Eine Bankverbindung finde ich aber niergends. Soll ich mich also selbst darum kümmern an die Bankdaten zu kommen?? Wenn ja, wie? Ich kenne ja nichtmal die Adresse oder Telefonnummer des Klägers.
Dazu ein Auszug aus einem deiner anderen threads:
quote:
Jedenfalls kam dann irgendwann ein Brief vom Anwalt des Klägers. Der Anwalt behauptet, ich hätte das Verfahren verloren und müsste somit die Kosten des Verfahrens einschliesslich Anwaltskosten tragen und solle den Betrag überweisen.
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#3
Antwort vom 12. März 2014 | 14:47
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
quote:
Ich kenne ja nichtmal die Adresse ... des Klägers
Die steht ja wohl im KFB drin und dürfte auch aus dem vorangegangenen Klageverfahren bekannt sein.
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