Besprechungsgebühr eines RA

9. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
fairplay
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Besprechungsgebühr eines RA

Hallo,
habe von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung bekommen.
Wollte bei diesem RA nachfragen. Sein einzigster Satz war "Geben sie mir mein Aktenzeichen.Ich melde mich dann bei ihnen". Das war alles und gemeldet hat er sich auch nie!!

Jetzt will er zusätzlich zu seinen Kosten noch eine "Besprechungsgebühr" für dieses m.E. nie da gewesene Gespräch von 420,80€.

Darf er das?
Er hat mich ja gar nicht beraten bzw. mit mir über sein Schreiben geredet.


Danke für Antworten.

Gruss,
Fairplay

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Die Beratungsgebühr gibt es seit der Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgestzes (01.07.2004) nicht mehr.

Wenn der RA aber bereits vorher mit der Sache beauftragt wurde, darf er auch noch nach der alten BRAGO abrechnen.

Ob in einem solchen Fall die Besprechungsgebühr abgerechnet werden, ist mE äußerst fraglich.

Im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen.

Die Telefonnummer wird Ihnen sicherlich auch die Sekretärin des o.g. Anwalts kostenfrei mitteilen.

Gruß

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